EZB: Ankauf von Vermögenswerten

Der EZB-Rat hat am 22. Januar 2015 sein vieldiskutiertes erweitertes Programm zum Ankauf von Vermögenswerten angekündigt. Ziel des Programms ist es, so heißt es in der Presseerklärung, dass die EZB ihr Mandat zur Gewährleistung von Preisstabilität erfüllt. Das Programm sieht vor, dass die EZB zusätzlich zu ihren bestehenden Programmen zum Ankauf von Vermögenswerten des privaten Sektors Staatsanleihen ankauft, um den Risiken einer zu lang anhaltenden Phase niedriger Inflation zu begegnen. Der EZB-Rat, so die Erläuterung, hat diesen Beschluss in einer Situation gefasst, in der sich die meisten Indikatoren für die gegenwärtige und erwartete Inflation im Euroraum historischen Tiefständen angenähert hatten. Da die Gefahr bestand, dass mögliche Zweitrundeneffekte auf die Lohn- und Preissetzung die mittelfristige Preisentwicklung negativ beeinflussen, so die Argumentationslinie, erforderte diese Situation eine starke geldpolitische Reaktion. In einem Umfeld, in dem die Leitzinsen der EZB ihre Untergrenze erreicht haben, sollen Ankäufe von Vermögenswerten monetäre Anreize für die Wirtschaft schaffen. Sie bewirken aus Sicht der EZB eine weitere Lockerung der monetären und finanziellen Bedingungen, sodass Unternehmen und private Haushalte günstiger Finanzmittel aufnehmen können. Dies stütze tendenziell die Investitionen und den Konsum, was letztendlich dazu beitrage, dass sich die Teuerungsraten wieder dem Niveau von 2 Prozent annähern.

Das Programm soll das Ankaufprogramm für Asset-Backed Securities (ABSPP) und das Ankaufprogramm für gedeckte Schuldverschreibungen (CBPP3) einschließen. Beide Programme wurden Ende 2014 aufgelegt. Insgesamt sind monatliche Ankäufe von Vermögenswerten in Höhe von 60 Milliarden Euro geplant. Die Ankäufe sollen mindestens bis September 2016 und in jedem Fall so lange erfolgen, bis der EZB-Rat eine nachhaltige Korrektur der Inflationsentwicklung erkennt, die im Einklang steht mit seinem Ziel, mittelfristig Inflationsraten von unter, aber nahe 2 Prozent zu erreichen.

Die EZB wird von im Euroraum ansässigen Zentralstaaten, Emittenten mit Förderauftrag und europäischen Institutionen begebene Anleihen im Sekundärmarkt gegen Zentralbankgeld erwerben. Diese Mittel können die Verkäufer der Wertpapiere zum Erwerb anderer Vermögenswerte und zur Kreditvergabe an die Realwirtschaft verwenden. Mit dem Programm will der EZB-Rat seine Entschlossenheit signalisiert wissen, sein Ziel von Preisstabilität in einem beispiellosen wirtschaftlichen und finanziellen Umfeld zu erreichen. Die eingesetzten Instrumente werden in der derzeitigen Situation für angemessen gehalten und vollständig im Einklang mit den EU-Verträgen gesehen. Was die zusätzlichen Ankäufe von Vermögenswerten betrifft, so behält der EZB-Rat die Kontrolle über sämtliche Gestaltungsmerkmale des Programms. Die EZB übernimmt die Koordination der Ankäufe und wahrt somit die Einheitlichkeit der Geldpolitik des Eurosystems. Bei der Umsetzung verfolgt das Eurosystem einen dezentralen Ansatz, um seine Ressourcen zu mobilisieren. Was hypothetische Verluste anbelangt, so hat der EZB-Rat beschlossen, dass Verluste aus Ankäufen von Wertpapieren europäischer Institutionen gemeinsam zu tragen wären. Diese Wertpapiere machen 12 Prozent der zusätzlichen Ankäufe von Vermögenswerten aus und werden von NZBen erworben. Die übrigen zusätzlichen Ankäufe von Vermögenwerten durch die NZBen unterliegen nicht der Verlustteilung. Die EZB hält 8 Prozent der zusätzlich angekauften Vermögenswerte. Somit unterliegen 20 Prozent der zusätzlichen Ankäufe von Vermögenswerten dem Prinzip der Risikoteilung.

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