EZB: Konsultation zu Aufsichtsgebühren

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank hat Mitte April 2019 eine öffentliche Konsultation zu den vorgeschlagenen Änderungen an der Verordnung der EZB über Aufsichtsgebühren eingeleitet. In diesem Konsultationsverfahren werden die Rückmeldungen, die im Rahmen der ersten öffentlichen Konsultation zu diesem Thema im Jahr 2017 eingingen, und die Beiträge der nationalen zuständigen Behörden berücksichtigt. Das aktuelle Konsultationsverfahren endet am 6. Juni 2019.

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen hauptsächlich die Gebühren, die die EZB bei den einzelnen von ihr beaufsichtigten Banken erhebt, und den Zeitpunkt ihres Einzugs. Vor allem hätten die Vorschläge zur Folge, dass die EZB die Gebühren auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet und sie am Ende des Gebührenzeitraums erhebt. Dadurch soll der Prozess im Vergleich zum derzeitigen Ansatz, nach dem die EZB die Gebühren schätzt und im betreffenden Jahr erhebt, effizienter werden.

Des Weiteren würden die Änderungen dazu führen, dass die EZB die Mindestgebühr für etwa die Hälfte der indirekt von ihr beaufsichtigten Banken senkt, insbesondere für die kleinsten unter ihnen. Dies würde ihre finanzielle Belastung erheblich vermindern. Ferner würde der Prozess zur Berechnung der Gebühren vereinfacht und der Verwaltungsaufwand für die Banken verringert. Gemäß den Vorschlägen würde die EZB bei der Berechnung der Gebühren ihr bereits vorliegende Aufsichtsdaten wiederverwenden, die Prozesse hinsichtlich der Bestätigung der Aktiva, die letztlich ausschlaggebend für die Höhe der Aufsichtsgebühren sind, für einige Unternehmen vereinfachen und die Gebührenbescheide in allen Amtssprachen der Europäischen Union zur Verfügung stellen.

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