Geldwäsche: nationale Verantwortung

Bei der Schaffung des SSM-Rahmens haben sich die EU-Mitgliedsstaaten darauf verständigt, dass die Verantwortung für die Bekämpfung der Geldwäsche in nationaler Hand bleibt. Verstöße gegen die Vorschriften zur Geldwäscheprävention können ein Symptom für tiefer liegende Defizite im Bereich der Unternehmensorganisation (Governance) eines Finanzinstituts sein, allerdings verfügt die EZB nicht über die Ermittlungsbefugnisse, um solche Defizite aufzudecken. Diese Aufgabe fällt in die Zuständigkeit der nationalen Behörden, die mit der Geldwäschebekämpfung befasst sind. Erst wenn entsprechende Verstöße von der jeweiligen nationalen Behörde festgestellt wurden, kann die EZB diesen Umstand im Rahmen ihrer eigenen Aufgaben berücksichtigen.

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