Unveränderter Basiszinssatz

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der EZB am 26. Juni 2018 beträgt 0,00 Prozent und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Januar 2018 bei minus 0,88 Prozent unverändert geblieben. Die Deutsche Bundesbank berechnet ihn nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB und hat seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger (28. Juni 2018) veröffentlicht.

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

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