Die Rolle der Förderbanken bei der Unterstützung des Mittelstandes im Umwelt- und Klimaschutz

Alexander Radwan, Foto: Stefan Münnich

Der Bundestagsabgeordnete Radwan hebt die Bedeutung der Nachhaltigkeitsziele der UN hervor. Allerdings weist er auch auf Zielkonflikte hin. Insbesondere die nachhaltige Produktion von Lebensmitteln und das Ziel der Hungerbekämpfung könnten sich behindern. Zudem sei es wichtig, dass die Finanzmarktstabilität als zentraler Faktor in der Diskussion um adäquate Klimapolitik mitgedacht werden müsse. Die Transition zur Nachhaltigkeit könne Banken und Realwirtschaft enorm belasten und daher für diese zur Gefahr werden. Kritisch bewertet er zudem, dass die Nachhaltigkeitsvorgaben nach dem Abschlussbericht des Sustainable-Finance-Beirats nun auch auf das Kreditgeschäft ausgeweitet werden sollen, worin er eine Belastung für KMU erkennt. Er sieht den Finanzmarkt gefordert, hier unterstützend tätig zu werden. Radwan lobt, dass die Förderbanken genau hier ansetzen würden und sich somit in den Dienst der Nachhaltigkeitsziele stellen. (Red.)

Bereits in den vergangenen drei bis vier Jahren hat die Nachfrage nach sogenannten grünen Produkten - nicht nur vonseiten institutioneller Anleger - stetig zugenommen. Es handelt sich hierbei nicht immer um altruistisch motivierte Umweltschutzgedanken, sondern selbstverständlich in der Regel um Anlageprodukte, die gute Renditen zu einer Zeit versprechen, in der die Leitzinsen weltweit zu sinken begannen und viel Geld aus anderen Anlageklassen herausgedrückt worden ist.

Abseits der Diskussionen um Umwelt- und Klimaschutz lässt sich an den Finanzmärkten grundsätzlich mit Blick auf die turbulenten vergangenen zwölf Monate nach den teils hohen Kursverlusten im März 2020 eine Erholung feststellen. Doch woran werden gerade nachhaltige Investitionen gemessen? Bei all den heutigen Diskussionen um eine adäquate Klimapolitik kommen wir immer auf die Pariser Klimakonferenz aus dem Jahr 2015 und dem Beschluss über die 17 UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung zurück.

Es ist hervorzuheben, dass die Ziele erstrebenswert und wichtig sind. Das Augenmerk muss sich in erster Linie auf den Weg zu Erreichung dieser Ziele richten und wie dieser gestaltet wird.

Bereits bei den 17 Nachhaltigkeitszielen an sich fällt auf den zweiten Blick auf, dass vieles, was jetzt auf legislativer Ebene gerade in Brüssel zur Verwirklichung der ein oder anderen Zielsetzung angestoßen wurde, möglicherweise andere Punkte dieses ambitionierten Plans konterkarieren kann. Und dessen muss sich ein jeder, der sich damit beschäftigt, auch bewusst werden. Hierfür ein konkretes Beispiel. Natürlich muss es das Ziel gerade der westlichen Industriestaaten sein, den Hunger auf der Welt zu bekämpfen. Aber wie löse ich den Zielkonflikt mit einer nachhaltigen Landwirtschaft, wenn wir auf das Forschungsfeld der Agrochemie blicken. Die Sicherstellung einer möglichst umfassenden Nahrungsmittelversorgung kann in vielen Regionen der Welt mit teils extremen Bedingungen nur dann gewährleistet sein, wenn Entwicklung und Innovation der Agrotechnologien genutzt, gefördert und nicht behindert werden.

Nachhaltigkeit in der Kundenberatung

Dass die Regulatoren in Europa bereits versucht haben, vor die Welle zu kommen, ließ sich schon früh etwa an den vorgeschlagenen Änderungen der Europäischen Kommission in den delegierten Rechtsakten zur MiFID II und IDD (Insurance Distribution Directive) erkennen. Hiermit wurde bezweckt, dass die Nachhaltigkeit in die Kundenberatung beziehungsweise Eignungsprüfung einfließen soll - letztendlich wird so festgehalten, wie die Nachhaltigkeitspräferenzen von Verbrauchern im Zuge der Anlageberatung erhoben und berücksichtigt werden sollen. Ein Ergebnis ist in jedem Fall die zunehmende Komplexität.

Die Vielzahl der Produkte, aus denen der Anleger potenziell wählen kann, hat - analog der bereits eingangs angesprochenen Nachfragesteigerung - ebenfalls zugenommen, was zu begrüßen ist. Gleichermaßen ist es für die Entwicklung wichtig, wenn die Kapitalmärkte sich im gesamten Bereich der nachhaltigen Finanzierungen selbst entwickeln und die Politik lediglich bei der Rahmensetzung gefordert wäre. Dass es funktioniert, zeigen nicht zuletzt grüne Bundeswertpapiere; das erste wurde Ende des dritten Quartals des vergangenen Jahres mit der Folge begeben, dass bis Ende 2020 ein Gesamtvolumen von gut elf Milliarden Euro emittiert worden ist. Trotz der schlechten Zinslage kam es teils zu fünffacher Überzeichnung. Zuletzt trat der Bund mit einer Zwillingsanleihe erneut in Erscheinung. Hierbei wird an ein konventionelles Bundeswertpapier gewissermaßen ein Zwilling angeheftet, der mit übereinstimmenden Merkmalen ausgestattet ist, was letztendlich die Transparenz für Investoren gerade auch in puncto Preisunterschiede erhöhen soll. Auch für 2021 soll kumuliert ein Volumen von circa 11,5 Milliarden Euro bundesseitig emittiert werden, womit man sich volumenseitig am Vorjahr orientiert.

Mit der Veröffentlichung der Offenlegungsverordnung der Europäischen Kommission im Dezember 2019 wurden die Nachhaltigkeitsziele in gewisser Weise adaptiert. Erstmals wurden hier einzelne Kategorien von sogenannten ESG-Finanzprodukten etabliert. ESG bedeutet hierbei Environment, Social und Government; sprich, man will Kriterien aus den Bereichen Umwelt, Soziales und verantwortungsvoller Unternehmensführung festsetzen. Diesbezüglich gilt, dass die einzelnen Ziele richtig und wichtig sind - jedoch nicht, dass sie primär mithilfe der Regulierung der Finanzmärkte verfolgt werden sollten.

Stabiles Finanzsystem nötig

In Verbindung zu den Herausforderungen der heutigen Zeit muss die Finanzmarktstabilität gesichert bleiben und die hierfür wichtigen Voraussetzungen ständig neu bewertet werden. Nicht zuletzt mit der Finanzkrise von 2007 wurde uns wieder vor Augen geführt, wie enorm verflochten die globalen Finanzmärkte sind und welche Dominoeffekte einzelnes Versagen von Politik und Aufsicht zur Folge haben kann.

Bei den heutigen Diskussionen um eine adäquate Klimapolitik - ausgehend von der Pariser Klimakonferenz 2015 und dem Beschluss über die 17 UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung - muss die Finanzmarktstabilität als zentraler Faktor fortwährend mitgedacht und berücksichtigt werden.

Das Platzen der damals durch enorme Spekulationsrisiken aufgeblähten Immobilienblase in den Vereinigten Staaten zeigte aber deutlich eines auf, was passiert, wenn sozialpolitische Ziele einer Administration Einfluss in und auf die Finanzmarktregulierung halten. Das politische Ziel der Clinton Administration, möglichst jedem Amerikaner und jeder Amerikanerin zu Wohneigentum zu verhelfen - auch denjenigen, die es sich nicht leisten können - wurde unvorsichtig verfolgt, der Anfang vom Ende war der plötzliche Anstieg der Zinsen der Interbankfinanzkredite und sein Höhepunkt der Zusammenbruch der US-Großbank Lehman Brothers. Stabile Finanzsysteme haben eine elementare Bedeutung für wirtschaftliche Erfolge und bedürfen hierfür auch entsprechend angepassten Aufsichtsstrukturen, gerade dann, wenn politische Ziele wichtiger erscheinen als die Finanzstabilität.

Relevant wird dies auch mit Blick auf die enorme Transformation, die im Zuge von mehr Umwelt- und Klimaschutz auf die Banken und die Realwirtschaft zukommt. Zentral im Fokus stehen hier auf der einen Seite die sogenannten Transitionsrisiken. Sprich, hier entsteht durch den Umstand, dass Unternehmen bei ausschließlicher Verfolgung der Nachhaltigkeitsziele ihre Ressourcen nicht voll ausnutzen können, ein systemisches Risiko. Oder anders gesagt: Sofern nicht auch die Transformation in den diversen Branchen und Industriesektoren hin zu nachhaltigeren Unternehmen unterstützt und gewünscht ist, droht vielen Marktteilnehmern eine Abwertung ihrer Assets. In der Folge ist dann - auch wieder im Dominoeffekt - eine Infizierung der investierten Banken durch die Realwirtschaft zu befürchten. Entsprechend ist es zu befürworten, dass zu kurz gedachte Vorgaben auf die Märkte disruptiv wirken.

Privilegierung nachhaltiger Kredite gefordert

Auf der anderen Seite werden im Zuge der Diskussionen rund um den Aktionsplan der EU-Kommission für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums die Stimmen derjenigen lauter, die eine Privilegierung nachhaltiger Kredite fordern. Das Rufen nach dem sogenannten "Green Supporting Factor" wird von der These getragen, dass nachhaltige Kredite geringere Ausfallrisiken haben würden. Schlägt man nun also die Brücke zur grundsätzlichen Aufgabe der Bankenregulierung bei der Festlegung der Eigenkapitalanforderungen, nämlich dem Ziel der Finanzmarktstabilität gerecht zu werden, so fällt folgendes auf. Die Ausrichtung der Anforderungen hat sich anhand der jeweiligen Risikoklasse auszurichten und darf nicht von politischen Interessen überlagert werden. Ein Nachweis, dass grüne Anlagen weniger Risiko beinhalten würden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erbracht. Gleiches gilt darüber hinaus auch analog für die Forderungen nach einem sogenannten "Brown Penalizing Factor". Es ist ebenso wenig belegt, dass nicht nachhaltigem Anlageverhalten automatisch ein höheres Ausfallrisiko immanent wäre. Daher ist in diesem Kontext auch keine höhere Eigenkapitalunterlegung per se zu fordern. Die Anforderungen an die Finanzstabilität, respektive an ihre Überwachung durch die Aufseher, muss demnach streng aus wirtschaftlicher und finanzökonomischer Sicht beurteilt werden und darf im Zuge dessen nicht durch politische Ausrichtungen verwässert werden. Es ist aber wichtig, die Risiken des langfristigen Klimawandels zu bewerten und in die Finanzmarktregulierung zu integrieren.

Ein Blick auf die länderspezifischen Aktivitäten, auch auf die internationalen Vorgaben, zeigt auf, wie unübersichtlich Vorgaben des Umwelt- und Klimaschutzes zu werden drohen beziehungsweise bereits sind.

Generell besteht im Pariser Klimaschutzabkommen und dem EU-Aktionsplan für nachhaltige Entwicklung die Grundlage für nahezu sämtliche Aktivitäten. Hierdurch werden entsprechend Nachhaltigkeitsziele definiert, die zentral zur Folge haben sollen, das Kapital zukünftig stärker in nachhaltige Investments gelenkt werden. Grundsätzlich soll dieses Vorhaben einerseits von einer ausführlicheren Berücksichtigung der Umweltrisiken und andererseits durch eine Erhöhung der Transparenz von Finanzprodukten flankiert werden.

Finanzministerium oft zu wohlwollend

Im Kern besteht der EU-Aktionsplan aus drei Legislativakten. Zum einen der im April 2021 vorgelegten Taxonomie-Verordnung, welche zum Ziel hatte, ein einheitliches Klassifizierungssystem zur Bemessung nachhaltiger Tätigkeiten zu implementieren. Zum anderen der sogenannten Benchmark-Verordnung, durch die man die Einführung neuer ESG-Faktoren (Environment, Social, Government), die Einführung einer "EU Climate Transition Benchmark" und der "EU Paris-aligned Benchmark" erwirken wollte. Zuletzt steht die - wie bereits angesprochen - sogenannte Disclosure-Verordnung im Raum, wodurch Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit Anlageentscheidungen eingeführt werden sollten.

Auf nationaler Ebene in Deutschland lässt sich neben dem oft leider zu wohlwollenden Zuspruch des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für die aus Brüssel kommenden Schritte besonders die Installation des Sustainable-Finance-Beirats der Bundesregierung (angesiedelt beim BMF) und die Einberufung des Staatssekretärsausschusses hervorheben. Im ersten Quartal dieses Jahres hat der Sustainable-Finance-Beirat seinen Abschlussbericht vorgelegt. Dieser beinhaltet unter anderem auch den Ansatz, Vorgaben auf das Kreditgeschäft auszudehnen. Ursprünglich konzentrierten sich die Handlungsempfehlungen auf den Kapitalmarktsektor. Infolgedessen wird deutlich, dass gerade auch KMU unmittelbar schärfer in den Regelungsradius fallen sollen. Beides ist sehr kritisch zu bewerten.

Enorme Zunahme der Komplexität als Resultat

Das im Dezember 2019 erschienene Merkblatt der BaFin zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken soll auch noch dahingehend Erwähnung finden, das bereits dadurch deutlich wurde, welche Schwierigkeiten auf diversen Ebenen mit der Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel einhergehen. Die Schaffung einer Quasi-Rechtslage durch eine oberste Bundesbehörde und Finanzaufsicht durch Herausgabe eines solchen Merkblatts - hierin ist keine Umsetzung zu sehen, sondern vielmehr das faktische Festschreiben eigener Regelungen - kann nicht Sinn und Zweck der gemeinsamen Bestrebungen nach mehr Klimaschutz sein. Legislative Vorgaben, sofern es sie denn außerhalb eines sich positiverweise selbst entwickelnden freien Marktes benötigt, und die dazugehörigen Beratungen und Entscheidungen müssen in den Parlamenten der Mitgliedsstaaten getroffen werden.

Resultat all dieser parallel laufenden Ereignisse und Entscheidungen bleibt eine enorme Zunahme von Komplexität. Verstärkt wird dieser Effekt ferner durch die Arbeit der Ratingagenturen, die teils schon vor Jahren eigene Cluster entwickelt haben, um - und das ist relevant - neben dem dann jeweils zu erfolgenden konventionellen Rating eines Unternehmens gegebenenfalls auch die nachhaltigen Aspekte beleuchten und beurteilen zu können. 20 Prozent der Unternehmen verfügen lediglich über ein finanzielles Rating. Ein grünes Rating wird sehr viel mehr erfassen. Nicht zuletzt beschäftigt sich der Berufszweig der Wirtschaftsprüfer intensiv mit den Auswirkungen, weil hier auch eine direkte Betroffenheit besteht. Die Überprüfung nichtfinanzieller Informationen eines Unternehmens stellt gerade angesichts der bereits umschriebenen Neuerungen für den grundsätzlich zuständigen Aufsichtsrat eine große Herausforderung dar. Der Grad der Ausrichtung an ESG-Zielen, die sowohl in die Geschäftstätigkeits- als auch in die Nachhaltigkeitsberichte einstrahlen, muss entsprechend kompetent bewertet und kontrolliert werden. Für sich haben die Entwicklungen in den unterschiedlichen Sektoren ihre Berechtigung. Nichtsdestoweniger erscheint es problematisch, dass viele Vorgaben parallel und ohne Abstimmung zu entstehen scheinen.

Begleitende Finanzwirtschaft

Die Rolle der Finanzwirtschaft soll und muss - auch abseits der Förderbankenthematik - eine begleitende sein. Es ist zu begrüßen, wenn Banken den Weg der Transformation hin zu einem klimaverträglichen Wirtschaftssystem unterstützen. Dies muss auch Voraussetzung sein, um die Erreichbarkeit von langfristigen Zielen überhaupt sicherstellen zu können. Allein laut dem EU-Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung werden bis zum Jahr 2030 jährlich 180 bis 250 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen benötigt. Die öffentliche Hand allein ist nicht in der Lage, diese Mehrausgaben zu stemmen, weshalb sich der Blick natürlich auf den Finanzmarkt richtet. Sogenannte grüne Finanzanlagen oder "Green Investments", welche - wie einleitend bereits beschrieben - mittlerweile zu fast jedem traditionellen Finanzprodukt verfügbar sind, bieten eine - auch renditeseitig - interessante Alternative. Hinzu kommen hier natürlich auch diejenigen Kredite und Anleihen, die unmittelbar der Finanzierung eines nachhaltigen Ziels dienen sollen.

Wichtig ist in diesem Kontext allerdings auch zu erwähnen, dass Banken die Unternehmen auf dem Weg der ja zweifelsfrei notwendigen Transformation begleiten. Es darf hier zu keiner Disruption kommen, die zur Folge haben könnte, dass auf einen Schlag ganze Wirtschaftszweige lahmgelegt sind oder sogar ganz verschwinden.

Ungeachtet dessen muss unbedingt darauf Wert gelegt werden, dass die um sich greifende Regulatorik in diesem Bereich der nachhaltigen Finanzen auf Dauer nichts Gutes für einzelne Marktteilnehmer - auch der Finanzwirtschaft - zu bedeuten hat. Der Umstand, dass die Kommission in Brüssel sich im Rahmen der Gesetzespakete durch die sogenannte Technical Expert Group (TEG) beraten lässt, sieht sich zu Recht massiver Kritik ausgesetzt. Ansatz muss sein, dass die Politik und damit in erster Linie demokratisch legitimierte Parlamente Rahmen setzen, innerhalb derer sich ein Markt entwickeln kann.

Das Verlagern von solch immens wichtigen Entscheidungen durch entsprechende Rechtsakte auf Level 2 und Level 3 ist nicht nur in höchstem Maße intransparent, sondern wird leider auch zu deutlich mehr Komplexität und Bürokratie führen. Hierdurch wird ferner deutlich, dass eine demokratische Kontrolle kaum mehr möglich ist und das Prinzip der Mehrheit umgedreht wird.

Auswirkungen auf KMU

Gerade für deutsche KMU steht zentral die Frage im Raum, welche Wirkungen Eingriffe durch Regulierung nach sich ziehen und wie Fragen nach Proportionalität zu beantworten sind. Zunächst muss man sich vor Augen führen, dass das ursprüngliche Ziel der unterschiedlichen Nachhaltigkeitsregeln der Kapitalmarkt gewesen ist.

Probleme können sich gerade für diejenigen KMU in puncto Offenlegungs- und Transparenzpflichten dann ergeben, wenn sie als ein Unternehmen von öffentlichem Interesse unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen. Hier wird die Offenlegung von Nachhaltigkeit durch ein Unternehmen laut dem EU-Aktionsplan verlangt. Als eine der ersten Maßnahmen dieses Planes wurde schon im November 2019 die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) verabschiedet.

Unklarheiten, mit denen sich Marktteilnehmer in dieser Hinsicht verhältnismäßig häufig konfrontiert sehen, resultieren bei den wie oben beschrieben verpflichteten Unternehmen daraus, ob dieser Umstand zum Beispiel auch auf die Zulieferer auszudehnen und anzuwenden ist. An genau diesem Punkt wird infolgedessen auch deutlich, dass kleinere KMU (siehe oben) - sofern man diese Frage bejahen würde - ebenso von Offenlegungspflichten betroffen wären. Sodann käme auch der Proportionalitätsgedanke zum Tragen. Mögliche dann entstehende Kosten eines solchen Reportings bestehen zu einem Großteil aus fixen Positionen und erfüllen oft nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Letzteres kommt bedauerlicherweise unter Umständen gleich an mehreren Punkten zum Tragen, da KMU innerhalb einer gesamten Lieferkette durchaus an verschiedenen Stellen in Erscheinung treten können (beispielsweise Zulieferer, Abnehmer oder auch Teilhersteller).

Kosten der Berichterstattung zu beachten

Aufgrund dieser Gemengelage bleibt es an der Politik hier umsichtig zu reagieren. Es ist allemal überlegenswert, bestehende Ratings beispielsweise von Ratingagenturen und öffentlich zugängliche Informationen, die Auskunft über gewünschte Werte geben können, zu nutzen. Ziel muss hierbei bleiben, dass die Kosten von Berichterstattungen für nichtfinanzielle Punkte der jeweiligen Unternehmenstätigkeit unbedingt gering zu halten sind. Ein Aufwuchs an Bürokratie ist unbedingt zu verhindern.

Der am 21. April 2021 vorgelegte delegierte Rechtsakt der Europäischen Kommission zur Taxonomie lässt leider entgegen diesen Ansätzen einen stark anwachsenden Bürokratismus befürchten. Der Vorschlag der Kommission zur Überprüfung der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung, welche nunmehr als Richtlinie zur nachhaltigen Berichterstattung weitergeführt werden soll, birgt nun auch für kleinere und mittlere Unternehmen deutlich sichtbare Hürden. Diese verpflichtenden Standards sollen alsbald auch für viele Tausend Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern verbindlich gelten. Und es ist bereits absehbar, was noch alles folgen wird.

Unterstützung durch Förderbanken

Ausgehend von den Herausforderungen, denen sich gerade auch der deutsche Mittelstand mit Blick auf Umwelt- und Klimaschutz gegenübersieht, liegt es auch am Finanzmarkt, unterstützend tätig zu werden. Die EU-Taxonomie mit all ihren neuen Regelungen und Vorgaben definiert auf der einen Seite die Voraussetzungen dafür, wie unternehmerisches Handeln und Klimaschutz künftig zu vereinen sind. Auf der anderen Seite bleiben natürlich Unklarheiten für Unternehmer, beispielsweise auch aufgrund unterschiedlicher Ansichten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, was nachhaltig sein soll und wie zum Beispiel Berichts- und Transparenzpflichten erfüllt werden können. Wie bereits angeführt, ist die Unterstützung der Transformation der Unternehmen unabdingbar.

Hier setzen dankenswerterweise viele Förderbanken an und zur Veranschaulichung lohnt sich ein Blick auf das Programm "Klimaschutzoffensive für den Mittelstand" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), welches vor einem guten Jahr aufgesetzt worden ist. Diese vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützte Initiative zielt - auch mithilfe der bereits angeführten günstigen Zinsumfeld-Lage - darauf, die attraktiven Refinanzierungskosten an die Marktteilnehmer weiterzugeben und so Kredite in Verbindung mit Zuschüssen für Investitionen in klimafreundliche Produkte, Technologien und Verfahren auszureichen. Förderzusagen werden an die Vorgaben der EU-weit einheitlichen Definition für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften der bereits angeführten EU-Taxonomie gekoppelt. Alles in allem ein gutes Beispiel dafür, wie der Markt mit Neuerungen umgehen kann und sich einzelne Teilnehmer gegenseitig für ein neues Umfeld stützen können. Wichtig ist, dass die jeweiligen Vorgaben nicht zu kompliziert sind.

Agieren im Dienste der Nachhaltigkeit

Auch auf Landesebene sind die Förderbanken nicht untätig geblieben. So bietet beispielsweise die Förderbank Bayern LfA einen Ökokredit für Umwelt- und Klimaschutz. Auch die LfA gibt die für den Verbraucher positive Zinslage an ihre Kunden weiter, der so klimaschutzrelevante Vorhaben mit bis zu 100 Prozent finanzieren kann. Auch das Landesförderinstitut des Landes Baden-Württemberg, die L-Bank und die NRW Bank unterstützen als große Förderbanken Investitionen in die Energieinfrastruktur von Unternehmen. Hierzu können beispielsweise auch die Sanierung von Lüftungsanlagen oder die Verbesserung des Wärmeschutzes zählen. Wie darüber hinaus weitere Institute, unterstützt die NBank als niedersächsische Förderbank ebenfalls KMU bei sogenannten Energieeffizienz-Maßnahmen.

All dies zeigt, dass sich auch der Finanzsektor der öffentlichen Hand in den Dienst der Nachhaltigkeitsziele stellt und so versucht, die heimische Wirtschaft auf ihrem herausfordernden Weg zu begleiten.

Alexander Radwan , Mitglied des Bundestages, CDU/CSU-Fraktion, Berlin
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