Vorsorgeplanung: Handlungsbedarf durch neues Betreuungsrecht

Dr. Boris Hartisch
Foto: privat

Am 1. Januar 2023 ist die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Die Reform ist laut Boris Hartisch die größte im Betreuungsrecht seit dessen Einführung und der Abschaffung der Entmündigung im Jahre 1992. Die Reform habe auch Auswirkungen auf den unternehmerischen Bereich. Er rät jedem Unternehmer für den Fall der persönlichen und geschäftlichen Handlungsunfähigkeit Vorsorge zu treffen. Auch das Gesellschaftsrecht …

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