Rentenbank

Förderzuschuss als Anreiz

Quelle: Landwirtschaftliche Rentenbank

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hatte auf der Bilanzpressekonferenz für das Geschäftsjahr 2016 einen Klarstellungsbedarf. Richtig verstanden wissen will die mehrheitlich bundeseigene Förderbank ein neues Element ihrer Produktpolitik, nämlich die Einführung eines Förderzuschusses für einige ihrer Programmkredite. Diesen hatte die Förderbank Anfang April dieses Jahres als eine Form der Vergünstigung für bestimmte Laufzeiten und für Zinsbindungen bis zu acht Jahren eingeführt. Er wird mit dem Darlehen über die Hausbank ausgezahlt und beträgt derzeit einmalig ein Prozent der Darlehenssumme. Möglich beziehungsweise erforderlich macht diese Zugabe zur bisherigen Vergünstigung die anhaltende Nullzinspolitik. Die damit entstandenen Kapitalmarktbedingungen erschließen der Bank mit dem Bund als Träger und den besten Bonitätsnoten der Agenturen eine sehr günstige Refinanzierung zu negativen Zinsen. Diesen Vorteil will das Institut nun an seine Kunden weitergeben. Da die Durchleitung der Hausbanken zu einem negativen Zinssatz aus technischen und juristischen Gründen nicht ganz unproblematisch gewesen wäre, entschied sich die Rentenbank für den Förderzuschuss. Der Landwirt muss also weiter Zinsen zahlen, aber der Zuschuss dürfte zumindest anfangs die Zinszahlung ungefähr ausgleichen.

Maßnahmen wie der Förderzuschuss sind vielen Förderbanken im aktuellen Zinsumfeld zur bestmöglichen Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags wichtig. Denn der Tendenz nach hat die Nachfrage nach den Programmkrediten in den vergangenen Jahren aufgrund der günstigen Kredite der Hausbanken gelitten. In diesem Sinne dient der Förderzuschuss als eine Art flankierende Maßnahme zu der ansonsten gewährten Zinsverbilligung. Er ist gleichsam als Vehikel zu verstehen, um bessere Förderbedingungen zu schaffen.

Drei weitere Themen der Bilanzberichterstattung jenseits der konkreten Zahlen betrafen die Regulierung, den Stand der hauseigenen IT-Technik sowie nicht zuletzt den Ausbau der Zentrale in Frankfurt. Dass die Rentenbank momentan zu einer der drei deutschen Förderbanken gehört, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden, hält der Vorstand für überprüfenswert. Eine nationale Bankenaufsicht ist seiner Auffassung nach eher als die EZB in der Lage, die Besonderheiten der Förderbanken zu berücksichtigen und sich auf Einzelfälle einzustellen. Dabei klingt durch, dass die von EZB und Politik angedachten partiellen Ausnahmen von bestimmten Regelungen als nicht hinreichend empfunden werden, sprich: Aus Sicht der Förderbank gehen die finanziellen und personellen Belastungen aus Bankenabgabe und Regulierungsmaßnahmen zulasten der verfügbaren Mittel für den Förderauftrag.

Im Lichte der jüngsten IT-Pannen des Schwesterinstituts konnte die Rentenbank mit Blick auf das eigene Haus beruhigen. Der schrittweise IT-Umbau auf ein System des Softwarekonzerns SAP laufe ohne Komplikationen. Ein großer Systemwechsel wie dieser sei zwar ein langfristiges Projekt, erweise sich jedoch von den organisatorischen Abläufen wie auch von der Kostenseite her als gut verkraftbar. Von einem dreistelligen Millionenbetrag sieht sich das Institut jedenfalls weit entfernt.

Von einer länger bestehenden Baustelle kann die Rentenbank übrigens Fortschritte vermelden: Die seit Jahren geplante Aufstockung der denkmalgeschützten Zentrale am Eschenheimer Tor von sieben auf elf Stockwerke steht wohl kurz vor der Genehmigung durch den Denkmalschutz - danach kann und soll der Bauantrag gestellt werden.

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