Blickpunkte

Altersvorsorge - Lanze für die Steuerzahler

Hartz-IV-Empfänger können sich freuen: Sie dürfen - zumindest nach den Absichtserklärungen der Koalition in Berlin - künftig höhere "Schonvermögen" für die Altersvorsorge behalten, ehe ihr Erspartes auf die Unterstützung durch die Solidargemeinschaft angerechnet wird. Statt 250 Euro pro Lebensjahr sollen es 750 Euro sein. Der Grund: Man will Altersarmut bei Menschen vermeiden, die kurz vor dem Ruhestand von Arbeitslosigkeit betroffen waren.

Diese Überlegung ist zweifellos richtig. Gleiches Recht sollte allerdings für alle gelten. Für den Normalverdiener, der mit seinen Sozialabgaben zudem die Hartz-IV-Empfänger unterstützt, sind indessen keine Entlastungen dieser Art vorgesehen. Dass sich DSGV-Präsident Heinrich Haasis zum Weltspartag des Themas annimmt und höhere Sparerfreibeträge anmahnt, um die Menschen bei der immer wichtigeren privaten Altersvorsorge zu unterstützen, ist insofern durchaus berechtigt. Zweifellos kann man seiner politischen Forderung, den Pauschbetrag (durchaus auch in kleineren Schritten) mittelfristig mindestens zu verdoppeln, in gewisser Weise Eigennutz unterstellen. Schließlich würde sich die geringere Steuerlast vermutlich wenigstens zum Teil in höheren Einlagen auch bei den Sparkassen niederschlagen. Daran, dass er einer Mehrheit der Steuerzahler aus dem Herzen sprechen dürfte, ändert dies allerdings nichts. Red.

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