Sicherheit

Bargeldlogistik: Transparenz und Sicherheit erhöht

Für die Geldversorgung in Deutschland haben die privaten Geld- und Wertdienstleister eine erhebliche Bedeutung. Täglich transportieren die rund 60 Unternehmen, die über 2 500 gepanzerte Spezialgeld-Transportfahrzeuge verfügen und zirka 10 000 Mitarbeiter beschäftigen, mehr als drei Milliarden Euro. Der Umsatz der gesamten Branche betrug im vergangenen Jahr 500 Millionen Euro. Die in der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW) organisierten Mitgliedsunternehmen verfügen über zirka 70 Prozent Marktanteil. Ihr gehören zurzeit 42 ordentliche und 31 außerordentliche Mitgliedsunternehmen mit Bezug zum Geld- und Wertbereich an.

Dabei ergeben sich für die privaten Geld- und Wertdienstleister aktuell zusätzliche Aufgaben im Cashmanagement. Hintergrund sind die von der Bundesbank beschlossene Aufgabenreduzierung bei der Bargeldlogistik und das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. So hat die Bundesbank bereits 2006 festgelegt, dass sie bis zum Jahr 2015 ihren Anteil an der Bargeldbearbeitung, die jährlich rund 20 Milliarden Banknoten umfasst, von 70 auf 50 Prozent senken will. Der Rest soll von privaten Geld- und Wertdienstleistern beziehungsweise Kreditinstituten durchgeführt werden.

Rechtliche Basis für die Übernahme dieser Aufgabe durch private Unternehmen ist die 2007 veröffentlichte "Richtlinie des Europäischen Parlaments über Zahlungsdienste im Binnenmarkt", die mit dem ZAG am 1. November 2009 für Deutschland in nationales Recht umgesetzt wurde. Dabei ist bereits an dieser Stelle festzustellen:

Einhergehend mit der verstärkten Fokussierung der Bundesbank auf eine Großhändlerfunktion entfallen bisher vom Steuerzahler subventionierte Leistungen der Bundesbank, zum Beispiel das kostenfreie Zählen und Sortieren individueller Münzgeldstückelungen, die eben nicht zu ihren Kernaufgaben gehören. Daher ist der eingeschlagene Weg aus marktwirtschaftlicher Sicht zu begrüßen.

Szenarien wie "Warnung vor Wechselgeldknappheit", die vor dem Jahreswechsel 2010/2011 viele Diskussionen und Schlagzeilen dominierten, haben sich in keiner Weise bewahrheitet. Die Geldversorgung hat auch in den vergangenen Monaten weiter reibungslos funktioniert - und die seriösen Geld- und Wertdienstleister erwiesen sich damit erneut als verlässliche Partner für Kreditinstitute und den Handel.

Änderungen im Münzgeldverkehr

Wie aber sehen die Änderungen konkret aus? Der erste Schritt erfolgte zum 1. Januar 2011. Seitdem sind bei der Bundesbank im Münzgeldverkehr ausschließlich sogenannte Normcontainer zugelassen. Das bedeutet, dass Aus- und Einzahlungen bei der Bundesbank nur noch in kompletten Containern einer Stückelung (ein Cent, zwei Cent et cetera) bestellt oder abgeliefert werden können. Der Gesamtgegenwert aller Stückelungen in den acht Containern beläuft sich auf 314000 Euro beziehungsweise ein Gesamtgewicht von zirka fünf Tonnen. Während einer Übergangszeit kann Münzgeld zwar auch weiter unterhalb dieser Vorgaben abgeholt und eingezahlt werden. Allerdings ist dies mit einer hohen Bearbeitungsgebühr von bis zu 200 Euro je Abholung verbunden.

Der zweite Schritt erfolgte zum 1. Mai 2011. An diesem Tag endete die Übergangsfrist des ZAG. Mit ihrem Ablauf wurden alle Münzgeldkonten und Sammel-Treuhandkonten zur Bargeldversorgung durch die Bundesbank gekündigt. Parallel erhalten seitdem alle Wertdienstleister, die über eine Zulassung gemäß § 8 ZAG verfügen, auf Antrag Girokonten zur Geschäftsabwicklung. Auf Basis der ZAG-Lizenzierung ist diesen Geld- und Wertdienstleistern dann das Cash-Recycling erlaubt, das heißt sie dürfen Banknoten und Münzen nach ordnungsgemäßer Prüfung auf Echtheit und Umlauffähigkeit ohne direkte Einbindung der Bundesbank selbst wieder in Umlauf bringen. Dabei bedeutet die Reduzierung der Standorte durch die Bundesbank gleichzeitig, dass die Dienstleister längere Wege zurücklegen müssen.

Bisher keine Lizenzierung durch die BaFin

Für die konkrete Umsetzung können die Geld- und Wertdienstleister dabei zwei Wege beschreiten: die ZAG-Lizenzierung beziehungsweise das Bankenkooperationsmodell. Stichwort ZAG-Lizenzierung: Hierbei unterziehen sich die Geld- und Wertdienstleister einem umfangreichen Lizenzierungsverfahren. So ist die Zulassung unter anderem an eine angemessene Eigenkapitaldeckung, den Nachweis einer Insolvenzversicherung, eine entsprechende technische Ausstattung und eine Buchhaltung geknüpft, die sich an der der Banken orientiert. Außerdem müssen die Geld- und Wertdienstleister dokumentieren, wie sie im Bearbeitungsprozess zwischen ZAG-erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Geschäften trennen.

Nach erfolgreicher Prüfung werden die lizenzierten Unternehmen als eigenständige Zahlungsdienstleister im Sinne des ZAG agieren. Drei Unternehmen - darunter Kötter Geld- & Wertdienste - haben sich bisher konkret um diese Lizenzierung bemüht. Bis dato hat die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgrund des aufwändigen Verfahrens jedoch noch keine Lizenzierung zugeteilt.

Problematik des "Bartausch-Modells" umgangen

Dementsprechend nutzen alle Dienstleister zurzeit das Bankenkooperationsmodell: Hierbei wird der Dienstleister als Partner einer Bank entweder unter deren rechtlichem Schutzschirm des Kreditwesengesetzes aktiv oder Kreditinstitut(e) und Dienstleister gründen gemeinsam ein Zahlungsinstitut. Für die Münzgeldversorgung stellen die Banken dem Unternehmen die erforderlichen Konten und einen Bar geldpool zur Verfügung, sodass die Ein- und Auszahlungen weiter mit individuellen Stückelungen erfolgen können.

Entscheidend dabei: Indem im Rahmen des Bankenkooperationsmodells die Münzgelder - nach der Abholung und Zählung durch den Geld und Wertdienstleister - bei der Partnerbank eingezahlt und von dieser anschließend für die Geschäftskunden verbucht werden, setzen Dienstleister und Kunden auf die in jeder Hinsicht sichere Lösung. Denn nur so sind im Cash-management-Prozess höchste Transparenz und Sicherheit gewährleistet - und die Problematik des alternativ zugelassenen "Bartausch-Modells" wird umgangen. Bei diesem Modell erfolgt die Münzgeldversorgung und -entsorgung für die Kunden unter anderem mit einem Bartausch des Geld- und Wertdienstleisters bei der Bundesbank.

Aus Branchen- und Kundensicht bietet das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zahlreiche Pluspunkte: So wird die Sicherheit weiter verbessert, da es regelmäßige Kontrollen durch die BaFin beziehungsweise die Bankenaufsicht der Bundesbank gibt und die Dienstleister den Regeln des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und des Kreditwesengesetzes unterliegen. Damit wird insbesondere einem Anliegen entsprochen, wie es von Banken und vom Handel wiederholt formuliert wurde. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Transparenz durch einheitliche Richtlinien.

Stärkere Annäherung an das internationale Preisniveau

Voraussetzung sowohl für die ZAG-Lizenzierung als auch für das Bankenkooperationsmodell sind Investitionen in die Qualifikation der Mitarbeiter, die notwendige Infrastruktur und die organisatorischen Abläufe. Diese Investitionen müssen in die Preiskalkulation einfließen.

Die Preissteigerungen, die insgesamt moderat ausgefallen sind und somit - anders als immer wieder schlagzeilenträchtig behauptet - eben nicht zu Preisexplosionen bei der Wechselgeldversorgung geführt haben, ergeben sich zudem unter anderem durch erhöhte Versicherungs- und Bürgschaftskosten, höhere Bundesbankgebühren und Gebühren der Partnerbanken beim Kooperationsmodell. Die Preise nähern sich damit stärker an das internationale Preisniveau an.

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