BaFin stellt Defizite bei Restschuldversicherungen fest

Die BaFin hat in ihrer Marktuntersuchung festgestellt, dass die Vertragsgestaltung bei Restschuldversicherungen für den Verbraucher nur schwer nachvollziehbar ist. In vielen Fällen ist nämlich nicht der Kunde selbst Versicherungsnehmer, sondern die Bank, die ihm gleichzeitig auch die Versicherung vermittelt. Dies führt mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen dazu, dass dem Kunden gegenüber Informations- und Beratungspflichten nicht gelten sowie Widerrufs- und Kündigungsrechte nicht greifen. Im Ergebnis bedeutet das, dass Verbraucher nur auf freiwilliger Basis Informationen erhalten und Verträge kündigen oder widerrufen können. Die Untersuchung hat gezeigt, dass die überwiegende Anzahl der Banken und Versicherer dies durch Regelungen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sicherstellt.

Ein weiteres Untersuchungsergebnis war, dass Restschuldversicherungen bei Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags generell optional angeboten werden und nicht verpflichtend sind. So gaben etwa zwei Drittel der befragten Banken an, tendenziell mehr Verbraucherdarlehensverträge ohne Restschuldversicherung zu vergeben als mit der Absicherung. Ein Drittel der Institute vertreibt die Mehrzahl ihrer Verbraucherdarlehensverträge allerdings konstant mit Restschuldversicherung. Beim Verbraucher kann dann der Eindruck entstehen, dass ein Darlehensvertrag an den Abschluss einer Restschuldversicherung geknüpft ist.

Die Untersuchung der Aufsicht ergab auch, dass die von den Versicherungsunternehmen an die Kreditinstitute geleisteten Provisionen teilweise außerordentlich hoch sind. Zwölf Kreditinstitute gaben an, 50 Prozent der Versicherungsprämie zu erhalten. Bei zwölf weiteren Banken lag der Provisionshöchstsatz unter 50 Prozent, bei sieben Instituten über 50 Prozent. In wenigen Einzelfällen betrugen die Provisionen mehr als 70 Prozent.

Die BaFin plant, die Untersuchungsergebnisse mit der Industrie und den betroffenen Verbänden zu besprechen und verbraucherschutzverbessernde Maßnahmen anzustoßen. Wesentliche Kritikpunkte der Untersuchung der Aufsicht werden derzeit auch im Zuge der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) diskutiert, die bis zum 23. Februar 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Die BaFin sieht es als zentralen Bestandteil ihres Verbraucherschutzmandats an, den aktuellen politischen Diskurs durch Marktuntersuchungen bei den unter ihrer Aufsicht stehenden Banken und Versicherern zu unterstützen.

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