Bundesverband Crowdfunding mit neuen Standards für das Investoren-Reporting

Die im Bundesverband Crowdfunding e.V. zusammengeschlossenen Plattformen haben verbindliche Standards beschlossen, um zukünftig die Übermittlung der Information der Unternehmen und Projektinhaber an ihre Crowd-Investoren zu verbessern. Mit diesen neuen Reporting-Richtlinien soll der Verbraucherschutz weiter optimiert werden. Die vom Verband vorgelegte Richtlinie sieht unter anderem vor, dass die Berichte von Unternehmen und Projektträger an ihre Investoren halbjährlich erfolgen sollen, spätestens aber 60 Kalendertage nach Halbjahresende beziehungsweise 90 Kalendertage nach Jahresende. Die Empfehlung des Verbandes lautet, alle drei Monate, spätestens jedoch 30 Tage nach der Berichtsperiode zu berichten. Die Mitgliedsplattformen haben diese Standards bereits in ihre Projektverträge implementiert. Für alle Angebote, die ab dem 1.Januar 2017 auf die Plattformen gelangen, sind die neuen Standards für das Investoren-Reporting bindend.

Damit Investoren bei allen Mitgliedsplattformen die gleiche regelmäßige Kommunikation über unternehmens- und projektrelevante Daten erhalten, hat der Verband eine Vorlage für das Reporting entwickelt. Diese Vorlage setzt die Mindeststandards für die Regelmäßigkeit und Inhalte des Investoren-Reportings. Sie unterscheidet dabei die verbindlichen Anforderungen und Empfehlungen nach Art der Crowdfinanzierung. Diese werden von den Plattformen in alle Verträge integriert.

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