Wettbewerb

Grünes Licht für Innovationen im Verbund

Die Sparkassen-Finanzgruppe kann zufrieden sein: Gleich zwei technische Innovationen ihres Rechenzentrums hat das Bundeskartellamt im vergangenen Jahr abgesegnet: Mitte September das Appbasierte Girokonto Yomo, das nun an den Start gehen kann, und am 25. November die Zahlungsfunktion Kwitt, mit der Sparkassenkunden Geldbeträge von Handy zu Handy senden können.

Wichtiger noch als die Entscheidungen an sich ist vermutlich die Begründung der Wettbewerbshüter. Denn sie gibt eine Linie vor, die vermutlich auch für künftige Anwendungen als Richtschnur gelten kann.

- Einerseits gilt es bei solchen gemeinsamen Entwicklungen der gesamten Gruppe deren Marktmacht zu berücksichtigen, aus der sich Wettbewerbsbeschränkungen ergeben könnten, da unabhängigen Anbietern der Zugang zu den Endkunden fehlt, den die Sparkassen besitzen.

- Gleichzeitig hat für die Entscheidung der Kartellbehörde jedoch auch eine Rolle gespielt, dass die Sparkassen eine Chance haben müssen, sich im Wettbewerb mit anderen Anbietern zu behaupten.

Letzteres fällt nun einmal leichter, wenn nicht jedes Institut neue Anwendungen in Eigenregie entwickeln oder bei einem Drittanbieter einkaufen muss. Denn das würde in vielen Fällen vermutlich die Ressourcen sprengen. Zudem wäre eine selbstentwickelte Geldsendefunktion, die dann nur unter Kunden der betreffenden Sparkasse funktionieren würde, vermutlich nicht wettbewerbsfähig.

Letztlich hat für das Bundeskartellamt die Erwägung, dass einzelne Sparkassen allein technische Innovationen nur schwer leisten könnten, offenbar den Ausschlag gegeben. Darüber hinaus hat die Behörde deutlich gemacht, dass die gleichen Erwägungen auch für die genossenschaftliche Finanzgruppe gelten. Auch gegen die Geldsendefunktion in der neuen VR-Banking-App gibt es deshalb keine Einwendungen. Anders sieht es aus, wenn die beiden Verbünde gemeinsam neue Anwendungen entwickeln wollen. Denn bei solchen institutsgruppenübergreifenden Kooperationen hätten die Kooperationspartner "einen privilegierten Zugang zu einem erheblichen Teil der Kundenbasis in Deutschland", wie es die Wettbewerbshüter formulieren.

Ob solche gemeinsamen Entwicklungen der Sparkassen-Finanzgruppe und der Genossenschaftsorganisation damit tatsächlich als wettbewerbsbeschränkend einzustufen wären, ist freilich noch nicht geklärt. Denn die beiden Verbünde haben die ursprünglichen Planungen, unter dem Projektnamen "Geld bote" auch eine gemeinsame Handy-zu-Handy-Zahlungsfunktion einzuführen, vorerst nicht weiterverfolgt. Eine abschließende Entscheidung hat das Bundeskartellamt deshalb nicht getroffen. Red.

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