Verbraucherschutz

Negativzinsen vor dem BGH?

Bundesgerichtshof

Noch ist das Urteil im Rechtsstreit zwischen der Volksbank Reutlingen und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nicht gefallen. Erwartet wird es für Ende Januar. Trotzdem hat schon die Verhandlung vor dem Landgericht Tübingen im Dezember hohe Aufmerksamkeit erregt.

Denn die Tübinger Richter haben mitgeteilt, dass Negativzinsen - im Gegensatz zur Einschätzung der Verbraucherschützer - grundsätzlich zulässig sind. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um neu angelegte Konten handelt. Denn nur dann stimmt der Verbraucher mit dem Vertragsabschluss auch der Möglichkeit zu, dass es negative Zinsen geben kann. Eine Einführung per AGB-Änderung auch für bestehende Konten halten die Richter dagegen für unzulässig, da dies ohne das bewusste Einverständnis der Kunden geschehe. Nur bei neu eröffneten Konten könnten dieser Einschätzung nach Negativzinsen oder "Verwahrentgelte" eingeführt werden. Das würde immerhin reichen, um Abwehrkonditionen für im Markt "marodierende" Vermögen einzuführen.

Sollte das Urteil in dieser Richtung fallen, hätte sich die Volksbank Reutlingen mit ihrer Haltung durchgesetzt, zwar die beanstandeten Negativzinsen aus ihrem Preisverzeichnis wieder zu entfernen, sie aber nicht per Unterlassungserklärung auch für die Zukunft auszuschließen, wie es in den letzten Wochen und Monaten immer wieder einzelne Institute getan haben.

Das letzte Wort wäre aber auch dann vermutlich noch nicht gesprochen, wenn das Tübinger Urteil in diesem Sinne ausfallen würde. Denn die Richter haben bereits angedeutet, dass die Frage nach der Zulässigkeit von Negativzinsen für Geldanlagen aufgrund ihrer grundsätzlichen Bedeutung das Potenzial dazu habe, vor dem Bundesverfassungsgericht zu landen. Es wäre schließlich nicht das erste Mal, dass die Karlsruher Richter über Bankkonditionen zu entscheiden haben. Sollte es so kommen, dann würde mit dem höchstrichterlichen Grundsatzurteil zwar Rechtssicherheit geschaffen. Aber weil die Mühlen des BGH so schnell auch nicht mahlen, bliebe einstweilen eine Phase der Unsicherheit. Red.

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