Blickpunkte

Bargeldversorgung II - "Präriezuschläge" unter der Lupe

Rund ein halbes Jahr nach dem Start der direkten Kundenentgelte am Geldautomaten ist das Bundeskartellamt mit der Preisentwicklung nur bedingt zufrieden. Im städtischen Raum greift der Wettbewerb. Hier scheinen sich die Preise auf einem Niveau nahe den von den privaten Banken vorgegebenen 1,95 Euro einzupendeln. Schließlich hat es der Kunde dort nicht weit zu einem anderen Automaten, wenn ihm ein Anbieter zu teuer ist.

Im ländlichen Raum, wo meist nur Volksbank und Sparkasse vertreten sind, sieht das anders aus. Und so ist es nicht überraschend, dass die Einführung des direkten Kundenentgelts hier nicht - oder zumindest nicht im von den Wettbewerbshütern geforderten Maße - zu Preisreduktionen geführt hat. Dass eben dort, wo der Wettbewerb fehlt, die Versuchung groß sein würde, die Preise mit auskömmlichen Margen zu kalkulieren, war von Anfang an der Pferdefuß des Kompromisses in Sachen Gebühren für Fremdabhebungen.

Der Standpunkt der betreffenden Institute ist zweifellos nachvollziehbar. Wenngleich die Bargeldversorgung der Bevölkerung gerade bei den Verbünden zu den Grundaufgaben gezählt wird, ist doch die Begeisterung darüber, diesen Service für Kunden der Wettbewerber zu günstigen Konditionen anzubieten, verständlicherweise gering. Auch sind die Betriebskosten im ländlichen Raum, insbesondere bei Flächeninstituten mit entsprechenden Anfahrtswegen zur Wartung der Geräte, vermutlich höher als in Ballungsgebieten. Ein gewisser "Präriezuschlag" bei den Entgelten für Fremdabhebungen ist insofern nicht unbedingt unbillig. Und ein bisschen müsste man auch vom Wettbewerbsvorteil des Platzhirschen profitieren dürfen. In strukturschwachen Gebieten pflegt schließlich auch die einzige Tankstelle in weitem Umkreis nicht eben mit Schnäppchenpreisen zu locken, ohne dass gleich die Wettbewerbshüter eingreifen.

Wenn es um Kreditinstitute geht, ist die Sensibilität aber bekanntlich eine andere. Inwieweit das Bundeskartellamt gewillt ist, in strukturschwachen Gebieten höhere Preise durchgehen zu lassen beziehungsweise wo die Schmerzgrenze dafür liegt, ist einstweilen offen. Die Kartellwächter haben jedoch bereits angekündigt, ihr Augenmerk verstärkt auf die Geldautomatenpreise auf dem flachen Land richten zu wollen - und notfalls einzugreifen. Soll eine Regulierung vermieden werden, bleibt also nur der Ratschlag, die Preise mit Augenmaß zu kalkulieren. sb

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