E-Commerce

E-Commerce Das Lastschriftmandat ist der Prüfstein für den Erfolg von Sepa

Von Mirko HüllemannFür Online-Händler, die bereits mit einem Payment Service Provider (PSP) zusammenarbeiten, sind sämtliche Sorgen bezüglich Sepa unbegründet: Es bleibt für sie alles beim Alten. Schließlich ist es der PSP, der seine Backend-Systeme umstellen muss, um für seine Kunden Sepa-konforme Lastschriften und Überweisungen abwickeln zu können. Dass Payment-Service-Provider die Umstelllung nicht rechtzeitig gelingt, ist nicht zu befürchten. Seit Ende 2010 führen die meisten Zahlungsdienstleister im Euro-Raum auch Sepa-Lastschriften durch, sofern sie Inlandslastschriften in Euro abwickeln. Auch für die Abwicklung von Sepa-Überweisungen haben sie die technischen Voraussetzungen geschaffen. Es ist möglich, Gelder auf Konten im europäischen Ausland zu überweisen, ähnlich einer internationalen Vorkasse. Da Zahlungen per Vorkasse bisher nur in Deutschland und Österreich gängig sind, hat die Einführung der Sepa-Überweisung das Potenzial, das Zahlungsverhalten in Europa zu verändern: Wenn Händler ihre Produkte im Ausland verkaufen, müssen sie für die Zahlungsabwicklung kein nationales Konto mehr angeben, sondern können Überweisungen auch auf dem Konto in ihrem Heimatland empfangen - und das zum Preis einer Inlandsüberweisung.

Trotz aller Vorteile ist nicht auszuschließen, dass die Sepa-Umstellung Schwierigkeiten mit sich bringen kann. Nach der Sepa-Umstellung soll bei neuen Vertragsabschlüssen ein Lastschriftmandat mit Originalunterschrift erforderlich sein, das den Online-Händler dazu ermächtigt, den Rechnungsbetrag vom Konto seines Kunden einzuziehen. Ob das Mandat auf Papier oder im PDF-Format vorliegen soll, ist noch unklar. So oder so - es handelt sich dabei um ein im E-Commerce nicht praktikables Verfahren. Für die so dringend erforderliche Nachbesserung setzt sich neben dem Deutschen Bundestag, dem Bundesfinanzministerium und der Deutschen Bundesbank nun auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) ein: Lastschriften sollen auch nach der Sepa-Umstellung wie bisher in Deutschland üblich mandatiert werden können. Wie gewohnt behält ein Sepa-Lastschriftmandat seine Gültigkeit grundsätzlich so lange, bis es der Kunde widerruft. Doch anders als heute verfällt es, falls der Zahlungsempfänger drei Jahre nach dem letzten Lastschrifteinzug keine Folgelastschrift einreicht.

Mögliche Stolpersteine

Das geplante Lastschriftmandat ist der Punkt, an dem sich Sepa als Erfolg oder Misserfolg messen lassen muss. Denn neben der voraussichtlich benötigten Originalunterschrift könnte das Mandat als solches zum Problem werden. Obwohl in allen europäischen Ländern auch heute schon ein Mandat für den Lastschrifteinzug erforderlich ist, gibt es einige Länder, in denen eine Abbuchung ohne die explizite schriftliche Zustimmung des Kunden gängige Praxis und geduldet ist. Dazu zählen neben Deutschland auch Österreich, Spanien und die Niederlande. Sollten Händler ab 1. Februar 2014 eine Abbuchung ohne Mandat vornehmen, können Kunden 13 Monate lang Widerspruch einlegen - bisher sind es nur sechs Wochen. Man muss sich nur den Aufwand vorstellen, den das Einholen eines Mandats mit Originalunterschrift verursacht, um zu erkennen, dass an dieser Stelle Optimierungsbedarf besteht: Der Kunde kauft ein Produkt im Online-Shop, und der Händler schickt ihm ein Mandatsformular zu. Der Kunde füllt es aus und schickt es zurück an den Händler. Auf dieser Basis darf dieser dann den Rechnungsbetrag einziehen, muss das Mandat aber für zehn Jahre aufbewahren. Das Ergebnis: lange Lieferzeiten und riesige Papierberge.

Und es gibt eine weitere Hürde. Geplant ist, dass Online-Händler ihre Kunden spätestens 14 Tage im Voraus über eine fällige Lastschrift informieren müssen (Pre-Notification). Das würde bedeuten, dass Kunden zukünftig so lange auf ihre Bestellung warten müssen, bis der Händler sie über die anstehende Abbuchung informiert und den Betrag eingezogen hat - also mindestens zwei Wochen. Den E-Commerce in seiner bekannten Form, mit Lieferzeiten von ein bis zwei Werktagen, würde diese Richtlinie völlig auf den Kopf stellen. Doch es besteht Hoffnung, dass auch diese Vorgabe nicht umgesetzt wird: Es ist eine Lösung in Sicht, nach der man die Frist der Pre-Notification beliebig verkürzen können wird.

Die Weichen sind gestellt. Dass die geplanten Richtlinien allesamt 1:1 umgesetzt werden, ist fraglich. Online-Händler können nur abwarten und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie ab 1. Februar 2014 Sepa-konform arbeiten, etwa indem sie ihr Dateiformat auf den XML-Standard umstellen. Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, können so ihren Aufwand für Formatpflege und Systemverwaltung spürbar reduzieren. Und sie sollten nicht vergessen, dass ihnen die europaweite Sepa-Lastschrift auch Chancen bietet. In einigen Ländern, darunter Frankreich, gibt es heute keine E-Commerce-fähige Lastschrift. Dank Sepa werden Online-Händler dann neue Käufergruppen erschließen können.

Mirko Hüllemann ist Geschäftsführer der Heidelberger Payment GmbH, Heidelberg

Mirko Hüllemann , Geschäftsführer , Heidelberger Payment GmbH
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