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Ebay versus Sofortüberweisung.de: Willkür oder Verbraucherschutz?

sb Seit März 2008 war das Online-Zahlverfahren Sofortüberweisung.de der Payment Network AG, Gauting, für alle Ebay-Händler verfügbar. Die Freude darüber war aber kurz. Am 22. Oktober hat das Internet-Auktionshaus das Zahlverfahren auf die Liste der nicht gestatteten Zahlungssysteme gesetzt. Diese Abkehr erfolgte ohne Ankündigung und zunächst ohne Begründung. Angebote, für die die Zahlungsmöglichkeit vorgesehen war, wurden ohne Vorwarnung vom Netz genommen.

Behinderung eines Wettbewerbers?

Knapp eine Woche später wurde eine Er klärung nachgeschoben. Grund für die Sperrung sind nach Ebay-Angaben Sicher heitsbedenken. Diese richten sich gegen die Tatsache, dass der Dienstleister mittels PIN und TAN von Verbrauchern an deren Stelle Zahlungen über die Homebankingschnittstelle abwickelt. Damit werde der Verbraucher indirekt dazu aufgefordert, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken zu verletzen. Die Payment Network AG weist diese Begründung entrüstet zurück. Sensible PINs und TANs würden seitens des Dienstleisters nicht gespeichert. Die Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen sei vom TÜV Saarland wiederholt geprüft und bestätigt worden. Überdies habe es noch keinen einzigen Missbrauchsfall gegeben.

In Gauting wird die von Ebay vertretene Argumentation deshalb als bloßer Vorwand eingestuft, um das eigene System Paypal zu pushen - eine Einschätzung, die in einer Reihe von Internetblogs geteilt wird. Während Händler vermuten, das Auktionshaus versuche, ein für Anbieter kostengünstigeres Verfahren zugunsten von Paypal auszuhebeln, verdächtigt die Payment Network AG Ebay, einen sich zu rasch entwickelnden Wettbewerber des eigenen Zahlungssystems aus dem Markt drängen zu wollen und verweist auf die eigenen Wachstumsraten von 600 Prozent. Sofortüberweisung.de sei dem Auktionshaus im Hinblick auf Paypal offenbar "zu mächtig" geworden, heißt es aus Gauting. Ebay kontert: Die Zahlform Sofort überweisung. de habe insgesamt nur eine "geringe Bedeutung" gehabt. Konkrete Zahlen nennt weder die eine noch die andere Seite.

Beispiel Australien

Unbestritten: Der Verdacht der Payment Network AG liegt nahe. Ebay-Transaktionen spielen für Paypal eine wichtige Rolle auch wenn das Transaktionsvolumen mit Drittkunden im dritten Quartal 2008 erstmals das auf der Auktionsplattform generierte übertroffen hat. 2007 standen Ebay-Umsätze noch für 58 Prozent des Paypal-Transaktionsvolumens. Der Wunsch, stark wachsende konkurrierende Systeme auf der eigenen Plattform auszuschalten, wäre insofern nicht abwegig.

In Australien hat Ebay eben dies im April dieses Jahres versucht. Paypal sollte auf der Plattform als einzige Zahlungsform neben Bezahlung bei Abholung der Ware erlaubt sein. Darüber hatte das Auktionshaus die australische Wettbewerbsbehörde (Australian Competition & Consumer Commission) selbst informiert. Nach einer Flut von über 700 Einzelklagen verärgerter Ebay-Händler forderte die Behörde das Unternehmen im Juni auf, sein Ansinnen zurückzuziehen. Dem folgte Ebay per Ankündigung am 3. Juli 2008.

Im Einklang mit Verbraucherschützern

Einen Bezug zu den Vorgängen in Australien möchte man bei Ebay Deutschland nicht sehen. Für einen wirklichen Vergleich seien die Märkte viel zu verschieden. Grundsätzlich strebt auch Ebay Deutschland an, Paypal "bei möglichst vielen" Angeboten als Zahlungsform vorzufinden. Verpflichtend ist die Zahlungsoption jedoch nur für gewerbliche Anbieter, die das neue Festpreis-Modell nutzen, sowie für solche, die die Ebay-Standards über längere Zeit nicht erfüllen und zum Beispiel häufiger durch Kundenreklamationen mit dem Stichwort "Ware nicht erhalten" auffallen.

Was in der seitens der Payment Network AG angedrohten juristischen Auseinandersetzung aber am schwersten wiegen dürfte: Bei seiner Entscheidung, Sofortüberweisung auf die Liste der verbotenen Zahlver fahren zu setzen, kann sich Ebay auf die Einschätzung neutraler Dritter berufen.

Bereits im Juli hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., Berlin, seine Bedenken gegenüber Zahlungsdiensten geäußert, die unweigerlich zu einer Ver tragspflichtverletzung des Verbrauchers gegenüber einem anderen Zahlungsdienstleister führen, und ein gesetzliches Verbot solcher Angebote gefordert. In diesem Kon text wurde die Dienstleistung Sofortüberweisung.de ausdrücklich genannt. Weil sich Ebay diese Argumentation zu eigen gemacht hat, wird sich der Vorwurf der willkürlichen Behinderung von Wettbewerbern vermutlich nur schwer halten lassen.

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