Marktnotizen

EU-Kommission ergänzt Beschwerde gegen Visa

Das Urteil des Europäischen Gerichts in der Interchange-Auseinandersetzung zwischen der EU-Kommission und Mastercard zeigt Folgen. Mit Bezug auf dieses Urteil, in dem ihre Position bestätigt wurde, hat die Kommission Visa Ende Juli eine sogenannte ergänzende Mitteilung der Beschwerdepunkte bezüglich der Interchange zugestellt. Nach derzeitigem Stand der Untersuchung hegt sie Zweifel, dass die von Visa festgelegten Sätze erforderlich sind, um Effizienzgewinne zu erzielen, die Händlern und Verbrauchern zugutekommen. Zudem sei der Beitrag der Inter change zum technischen oder wirtschaftlichen Fortschritt nicht nachgewiesen, der eine Freistellung nach Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Euro päischen Union rechtfertigen könnte. Betroffen sind die Interchanges für grenz überschreitende Transaktionen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums sowie inländische Transaktionen in Belgien, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Schweden und Ungarn.

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