Karten-Blickpunkte

Interchange - Rechtssicherheit in Sicht?

Nach der Veröffentlichung der Studie zu den Auswirkungen der Interchange-Regulierung in Spanien hatte so mancher Marktteilnehmer Hoffnung geschöpft: Nun müsse der Regulator doch endlich einsehen, dass ein Eingreifen in die Praktiken der Preisgestaltung die eigentlichen Ziele nicht erreicht, jedoch unerwünschte Nebenwirkungen zeitigt: keine nennenswerte Kostensenkung für den Handel, geschweige denn die Konsumenten, jedoch steigende Kosten für die Karteninhaber und ein Trend zurück zum Bargeld.

Wer hier auf ein Umdenken gehoffte hatte, der muss sich spätestens nun enttäuscht sehen. Mit der am 9. April bekannt gegebenen Einleitung eines neuerlichen Verfahrens gegen Mastercard und einer zeitgleichen Prüfung der Sachverhalte bei Visa hat die EU-Kommission mehr als deutlich gemacht, dass am bisherigen Kurs festgehalten wird. Und das heißt: Das Ende der Interchange rückt offenkundig immer näher. Hatte man sich bislang auf Transaktionen innerhalb des Euro-Raums konzentriert, werden nun auch die bisher von der Regulierung ausgenommenen grenzüberschreitenden Transaktionen mit Karten, die außerhalb der Euro-Zone ausgeben wurden, ins Visier genommen. Nachdem die Kommission sich mittlerweile auch den Firmenkarten zugewandt hat, ist das ein Signal dafür, dass die Regulierung grundsätzlich alle Interchange-Sätze erfassen soll.

Wirklich überraschend ist das nicht. Spätestens seit die Rechtsauffassung der Kommission gerichtlich bestätigt wurde, musste man davon ausgehen, dass die Kommission sich dem Thema weiterhin mit der gewohnten Beharrlichkeit zuwenden werde. Dass der Trend bei der Interchange immer weiter gegen Null geht, gilt dabei als ausgemacht. Die Branche ist längst auf der Suche nach alternativen Preismodellen.

Immerhin eine gute Nachricht kommt aus Brüssel: Zusätzlich zu ihren Maßnahmen zur Durchsetzung des Kartellrechts will die Kommission noch vor dem Sommer einen Vorschlag für eine Verordnung über Interbankenentgelte für Kartenzahlungen vorlegen, die Rechtssicherheit und langfristig gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter im Binnenmarkt gewährleisten soll.

Sicher wäre es naiv anzunehmen, dass die Regulatoren dabei ihre grundsätzliche Skepsis gegenüber der Interchange revidieren. Und doch kann die Branche diese Ankündigung nur begrüßen. Denn mit einer gesetzlichen Regelung hätte die schon viel zu lang andauernde Unsicherheit und das ewige "Durchhangeln" von einer zeitlich befristeten Einigung zur nächsten endlich ein Ende. Dann lassen sich auch Modelle entwickeln, um wegfallende Interchange-Erträge nicht nur über die Jahresgebühr zu kompensieren. Red.

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