P2P-Funktion von Paydirekt: Kartellamt ohne Einwände

Das Bundeskartellamt hat nach derzeitigen Erkenntnissen keine kartellrechtlichen Einwände gegen die geplante Einführung einer neuen Zahlungsfunktion von Paydirekt, mit der Kunden künftig kleinere Geldbeträge von Handy zu Handy überweisen können. Aufgrund der Rolle von Paydirekt als kreditwirtschaftliches Gemeinschaftsunternehmen hat sich das Bundeskartellamt seit November 2016 mit dem Vorhaben befasst.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X