Standpunkt

Zur Zukunft anonymer Prepaid-Karten

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Im Zuge der Diskussion darum, wie sich die Terrorismusfinanzierung besser unterbinden lässt, sind auch die nicht kontogebundenen Prepaid-Karten in den Fokus geraten. Zu Unrecht, meinen Tobias Schmeißer und Sven Märtins von der Netbank, die anonyme Geschenkkarten im Angebot hat. Schließlich könnten solche Karten nicht gegen Bargeld, sondern nur vom Konto aufgeladen werden, sodass sich auch hier die Herkunft der Gelder sowie auch ihre Verwendung lückenlos nachvollziehen lasse. Das gilt zwar nicht für die im Handel vertriebenen Einmal-Prepaid-Karten. Doch auch die sind mit ihrem Maximalbetrag von 150 Euro sicher nicht das ideale Medium für Terrorismusfinanzierung oder Steuerhinterziehung in großem Stil, argumentiert Panagiotis Karasavvoglou. Dennoch rechnet er mit nochmals verschärften Kontrollpflichten, die die Emittenten nicht nur unter Zeitdruck umsetzen, sondern zugleich in kundenfreundliche Prozesse einbauen müssen. Die Netbank plädiert statt einer verschärften Regulierung für verbesserte Zusammenarbeit von Banken und Sicherheitsbehörden, um erkannte Missbrauchsfälle standardisiert den Ermittlungsbehörden übergeben zu können. Red.

"Geldströme sind auch bei nicht personalisierten Karten nachvollziehbar"

Von Tobias Schmeißer und Sven Märtins, beide netbank AG - Eine Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums hinterfragt derzeit die Nutzung anonymer Zahlungsmittel im Zusammenhang mit der steigenden, organisierten Kriminalität. Ein Vorwurf daraus betrifft auch nicht legitimierte Payments. So begünstige die fehlende Personalisierung von Prepaid-Kreditkarten beispielsweise indirekt die Finanzierung von Straftaten. Als Lösung werden in diesem Zusammenhang Vorschläge gemacht, die neben einer Bargeldobergrenze und klaren Restriktionen beim Einsatz nicht personalisierbarer Zahlungsmittel auch einen verbesserten Zugang zu Informationen bei verdächtigen Transaktionen in den Fokus rücken.

Im Sinne der Verbrechensbekämpfung ist der vorgeschlagene Lösungsansatz ein nachvollziehbarer Gedankengang. Dennoch möchten wir fragen, ob Restriktionen nicht legitimierter Geldkarten der optimale Weg sein können, um effektiv den Missbrauch von anonymen Zahlungsmitteln einzudämmen? Der eigentliche Mehrwert von Prepaid-Zahlungsmitteln für jene, die keine kriminellen Absichten verfolgen, darf im täglichen Gebrauch nicht unterschätzt werden. Ein Plädoyer für die Sicherheit und die Vorteile der Prepaid-Kreditkarte.

Im Rahmen der immer stärkeren Regulierung des Marktes und der Finanzinstitute entstehen für Banken besondere Herausforderungen. Die Ministerien stehen in der strukturellen Regulierung der Banken und ihrer Angebote der Aufgabe gegenüber, stets den Gesamtzusammenhang sowie die Korrelationen von einzelnen Maßnahmen und deren Wirkungen auf den Markt im Blick zu haben. Dazu gehört ganz konkret auch die Berücksichtigung der unterschiedlichen Kundenbedürfnisse. Der Ansatz zur Eindämmung der Kriminalität muss demnach so ausgearbeitet werden, dass er die Vielzahl an neuen Möglichkeiten im Zahlungsverkehr und die Flexibilität der Kunden nicht einschränkt.

Charge- und Debitkarten sind heute nur noch ein Teil der Auswahl

Die Verbraucher sind es gewohnt, dass im Alltag mittlerweile viele Prozesse intuitiv verständlich und digital abrufbar sind. Sie kaufen nicht mehr nur im Laden um die Ecke ein, sondern nutzen ein breites Angebot an Online-Shops, um Waren zu erwerben, ohne dazu die eigenen vier Wände zu verlassen. Auch die Finanzwelt entwickelt sich mit diesen Möglichkeiten. Der Begriff "Payment" steht dabei für zahlreiche, oftmals digitale Bezahlmöglichkeiten, die der Kunde selbstbestimmt je nach Anlass einsetzen kann. Gerade dieser selbstbestimmte Umgang mit dem eigenen Geld ist für Kunden wichtig. Sie selbst entscheiden individuell, welche Lösungen sie bevor zugen.

Die herkömmlichen Kartenmodelle wie Charge- und Debit-Karten sind inzwischen nur noch ein Teil dieser Auswahl. Bis dato waren sie immer das Symbol für die Zahlung von Summen im Retail-, aber auch im Online-Handel. Hinzu kommen nun digitale Zahlungsmittel wie Paypal, bei denen ein personalisiertes Konto die Voraussetzung ist. Der Kunde muss beim Bezahlen im Online-Shop dann nach der einmaligen Registrierung künftig nur noch seine E-Mail-Adresse und ein Passwort angeben. Darüber hinaus wird in einer abgewandelten Form auch immer häufiger die Prepaid-(Kredit)Karte als Alternative zu herkömmlichen Charge- und Debit-Kreditkarten genutzt.

Prepaid-Karten für Kunden zunehmend interessanter

Hier haben sich die Kundenbedürfnisse gewandelt, denn Prepaid-Kreditkarten wurden in Deutschland lange Zeit nicht wirklich angenommen. Neue Einsatzmöglichkeiten, Anpassungen aller Interchange-Sätze bei Kartenzahlungen und die attraktiven Gestaltungsmöglichkeiten haben im Verlauf der letzten Jahre das Produkt für Verbraucher jedoch zunehmend interessanter gemacht.

Ein Grund für die wachsende Beliebtheit sind besondere Funktionen, die einen deutlichen Mehrwert für all diejenigen bedeuten, die flexibel und schnell über ihre Finanzen verfügen möchten: Bei der Netbank haben Kunden die Möglichkeit, über einen Online-Account die maximale Anzahl von Kartentransaktionen, den Höchstbetrag oder den täglichen Verfügungsrahmen in Echtzeit zu verwalten. Hier können sie nach der Eingabe eines persönlichen Passworts den zur Karte gehörenden PIN einsehen - ein besonders hilfreiches Feature, falls die PIN einmal vergessen wurde, der Kunde jedoch akut auf die Nutzung der Karte angewiesen ist. Und auch bei Verlust der Karte kann der Nutzer über die jeweiligen Einstellungen die Kartensperrung direkt selbst durchführen.

Unseren Zielkunden bieten wir im Produktportfolio grundsätzlich eine virtuelle Kreditkarte an, die in vier unterschiedlichen Ausprägungen erhältlich ist. Sie können sich für

- eine nicht personalisierte Prepaid-Karte,

- eine Karte mit einem deutschen Referenzkontomodell oder

- eine voll legitimierte Karte entscheiden.

- Als vierte Variante bieten wir die nicht personalisierte Prepaid-Karte als Geschenkkarte an.

Im Bestellprozess kann sich der Kunde ganz bequem für seinen Favoriten entscheiden. Auf Wunsch versenden wir die Karte auch in Plastik in einem selbstgewählten Design.

Geschenkkarten: Jeder fünfte Empfänger nimmt ein Update vor

Die gesteigerte Nachfrage der unterschiedlichen Kartenvarianten hat die Bank darin bestätigt, ihren Kunden vielfältige Finanzprodukte anzubieten. Die erhöhte Nachfrage ist auch ein belastbarer Indikator dafür, dass Restriktionen bei einzelnen Zahlungsmitteln nicht optimal sein können, wenn sie die Verbraucher einschränken.

Insbesondere hier ist hervorzuheben, dass knapp 20 Prozent aller Empfänger einer Prepaid-Geschenkkarte ein Upgrade in eine reguläre Prepaid-Karte vornehmen, nachdem sie das vorhandene Guthaben verbraucht haben. In dem Fall kann der Kunde die Karte anschließend eigenständig wieder aufladen und einsetzen. Das zeigt, wie sehr der komfortable und flexible Einsatz der Karten überzeugt. Darüber hinaus prüft die Netbank vor jeder Einführung eines neuen Produktes, so auch bei der virtuellen Kreditkarte (zum Beispiel KWG § 25 i, § 25 n), die uns zur Verfügung stehenden gesetzlichen Rahmen intensiv und setzt sie in enger Abstimmung mit der BaFin um.

Trotz der vielseitigen Einsatzmöglichkeiten der Karte wird auch auf Faktoren wie Sicherheit beim Geldtransfer, zum Beispiel im Ausland, oder den Schutz vor Überschuldung hoher Wert gelegt.

Anonyme Nutzung schützt vor Datenmissbrauch

Das Angebot an Prepaid-Kreditkarten spricht nicht nur Kunden mit eingeschränkter Bonität an, so wie es der Ruf der Prepaid-Karte suggeriert. Vielmehr war uns der Nutzen als Kreditkarte für junge Menschen und Einsteiger in den bargeldlosen Zahlungsverkehr wichtig. Hier gibt es viele sinnvolle Einsatzmöglichkeiten für Schüler und Studenten, die auf ihrem Ausbildungsweg auch im Ausland tätig sind und mit der Kreditkarte dort flexibel und sicher bezahlen können.

Die Prepaid-Kreditkarte macht in diesem Fall von ausländischen Banken, fremden Konten sowie Währungen unabhängig - ein Aspekt, der den Einsatz der Karte im Ausland auch für Reisende und damit Privatpersonen attraktiv macht. Ein Risikofaktor, wie das Vorhalten hoher Summen an Bargeld, wird vermieden und auch Transaktionsgebühren bei der Überweisung von Geld auf ausländische Konten entfallen. Denn die Prepaid-Kreditkarte kann jederzeit problemlos und vor allem ohne zusätzliche Gebühren über ein deutsches Konto per Überweisung aufgeladen werden.

Als Taschengeldkonto bietet die Karte Jugendlichen beim ersten Umgang mit Geld Flexibilität sowie Sicherheit gleichermaßen und kann zum Beispiel bei Musikanbietern ohne Risiken online hinterlegt werden. Ist das Guthaben aufgebraucht, ist eine Überziehung nicht mehr möglich und schützt in diesem Fall die Jugendlichen vor einer unbewussten Verschuldung.

Die Prepaid-Kreditkarten der Netbank bieten allen Privatpersonen, die im Internet Waren kaufen oder kostenpflichtige Services in Anspruch nehmen, hohen Komfort durch erweiterte Datensicherheit. Denn im Vergleich zu Charge- oder Debit-Kreditkarten schützt die anonyme Nutzung ohne personalisiertes Konto bei den Prepaid-Kreditkarten Verbraucher bei Bezahlvorgängen im Internet vor Datenmissbrauch durch Dritte. Ferner bietet die Netbank ihren Kunden ein auf Online-Bezahlvorgänge spezialisiertes Banking mit vielen Karten-Sicherheitsfunktionen. Darüber hinaus können sie sich jederzeit Autorisierungen und Umsätze anzeigen lassen und gegebenenfalls bei Bedarf Änderungen vornehmen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die angekündigten Restriktionen im Hinblick auf die Tauglichkeit für Verbraucher geprüft werden müssen. Denn die geäußerten Vorbehalte gegen die Prepaid-Kreditkarte betreffen viel mehr die Anwendungsweise klassischer Geschenkkarten, Gutscheine oder Stadionzahlkarten.

Vorhandene Regulierung reicht aus

Auch das beschriebene Ziel, Geldströme zu verfolgen um Geldwäsche oder Terrorismus zu verhindern, ist für nicht personalisierte Kreditkarten bereits durch gesetzliche Regelungen umgesetzt worden (KWG §25n).

Grundsätzlich dürfen anonyme Zahlungsmittel nur von einem Konto und nicht mit Bargeld aufgeladen werden. Daraus ergibt sich auch, dass Verfügungen am Geldautomaten untersagt sind und alle Umsätze über das Kreditkartensystem verfolgbar sein müssen. Damit ist garantiert, dass die Herkunft und die Verwendung des Geldes immer nachvollziehbar sind. Vereinzelte Missbräuche der Kreditkarten bleiben trotzdem nicht aus, werden allerdings umgehend gemeldet und nachverfolgt.

Der Kartenmissbrauch ist tendenziell eher ein Problem des Grundgeschäftes, welcher auch durch die Regulierung anonymer Zahlungsmittel nicht gänzlich verhindert werden kann. Gegenläufige Regulierungen und ein weltweiter Payment-Markt entwickeln zudem als Reaktion auf diese Maßnahmen neue Schlupflöcher. Eine Lösung sehen wir in einer stärkeren Standardisierung, Missbräuche zentral den Ermittlungsbehörden zu übergeben. An dieser Stelle arbeiten Banken und Sicherheitsbehörden verzahnt zusammen, um kriminelle Tendenzen im Zahlungsverkehr bereits frühzeitig entgegenzuwirken

Tobias Schmeißer, Vertriebsleiter und Sven Märtins, Produktmanager Konto & Karten, beide netbank AG, Hamburg

"Prepaid-Karten bieten Terroristen keine Alternative"

Von Panagiotis Karasavvoglou, SIX Payment Services - Die Bundesregierung erwägt die Einführung einer Obergrenze für Barzahlungen im Inland. Als Arbeitsgröße sei im Bundesfinanzministerium ein Betrag von 5 000 Euro im Gespräch. Daneben hat die EU-Kommis sion Anfang Februar - insbesondere aufgrund der Anschläge in Paris - ihren Ak tionsplan zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung vorgelegt. Dieser sieht unter anderem Anpassungen an der 4. Geldwäsche-Richtlinie vor, die Ende des zweiten Quartals vorgeschlagen werden sollen. In einer kurzen Analyse der FATF wird die Gefahr, die mit dem Angebot von Prepaid-Karten einhergehen soll, auch im Zusammenhang mit den Anschlägen in Paris im November 2015 genannt: "Recent attacks have highlighted the misuse of prepaid cards to make payments associated with the attacks". Weiterführende Recherchen der Arbeitsgruppe sollen nun insbesondere überprüfen, ob die derzeitigen Standards angepasst werden müssen. Die Arbeitsgruppe kündigte an, insbesondere Prepaid-Karten im Zusammenhang mit der Terrorismusfinanzierung untersuchen zu wollen.

EU-Kommission erkennt "sozialen Wert" der Prepaid-Karten an

Durch die Medien verbreitete sich die Nachricht schnell, dass die Europäische Zentralbank die Abschaffung des 500-Euro-Scheins plant. Als Grund wird auch die Kriminalitäts- und Terrorismusprävention angegeben. Die Anschläge in Brüssel werfen die Frage nach der Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit Prepaid Karten erneut auf - denn mit Prepaid-Karten können anonym Geldbeträge den Besitzer wechseln. Rücken daher auch Restriktionen für Prepaid-Karten ins Visier der EU-Kommission? Welche bestehenden Kontrollmechanismen gibt es? Die Spannung zwischen Regierung und Banken ist spürbar. Kartenherausgeber werden im Zuge des zunehmenden Terrorismus ihre Sicherheitsstandards und die Überwachung der Zahlungen über die ohnedies schon strengen Vorschriften hinaus weiter erhöhen müssen. Ein Verbot ist jedenfalls nicht in Sicht, die Kommission erkennt in einem Kommentar den "sozialen Wert" der Prepaid-Karte an.

Verstärkte Identifikations- und Verifizierungsprozesse

Laut Kommission lautet die Herausforderung wie folgt: die Sicherheit erhöhen, ohne die Vorteile, die die Prepaid-Karten bei normalem Gebrauch bieten, einzuschränken. Dazu sind verstärkte Identifikationsund Verifizierungsprozesse im Gespräch, um weitere wirksame Methoden gegen die Terrorfinanzierung zu installieren.

Prepaid-Karten lediglich als eine andere Form von Bargeld anzusehen greift zu kurz. Gerade die Tatsache, dass Prepaid-Karten die Prozesse des elektronischen Zahlungsverkehrs durchlaufen, erhöht grundsätzlich die Sicherheit der rechtmäßigen Verwendung durch die Nachvollziehbarkeit des Geldflusses. Im Falle von Ermittlungen kann überprüft werden, welcher Käufer wann, wo und auf welche Art die Prepaid-Karte auf geladen hat. Dasselbe gilt für die nachfolgende Verwendung des Kartengut habens für Zahlungen. Alleine diese Nachvollziehbarkeit macht Geldwäsche und Missbrauch via Prepaid-Karten uninteressant und erhöht die Barrieren für Missbrauch.

Strenge Sicherheitsbestimmungen bei der Ausgabe von Prepaid-Karten

Für aufladbare Prepaid-Karten gelten dieselben Identifikationsbestimmungen wie für Bankkonten oder Kreditkarten: Bei der Ausgabe einer Prepaid-Karte durchläuft der Kunde das gesamte Know-Your-Customer (KYC)-Prozedere. Darunter versteht man die Prüfung der persönlichen Daten und Geschäftsdaten von Neukunden eines Kreditinstituts zur Prävention vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes 2008.

Die meisten Issuer bedienen sich bei Kreditkarten wie bei Prepaid Karten eines einheitlichen Fraud-Management-Systems, das alle Kriterien des künftigen Karteninhabers checkt. Zahlreiche Formalitäten am Bankschalter dienen der Sicherheit, so etwa die Prüfung des Ausweises.

Der vorgelegte Ausweis wird auf die vielfältigen Sicherheitsmerkmale mittels eines Geräts auf Echtheit geprüft. Für den Fall eines vorliegenden Mangels wird der Ausweis mittels Vier-Augen-Prinzip geprüft, akzeptiert oder auch abgelehnt. Mitunter kann ein Meldenachweis oder eine andere zusätzliche Identifikation verlangt werden. Es folgt der Abgleich mit offiziellen Listen von Terrorismusverdächtigen und offiziell politisch exponierter Personen. In einem Verdachtsfall besteht immer eine Meldepflicht. Gemäß der Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde dürfen an Bürger bestimmter Staaten, in denen ein erhöhtes Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht, keine Karten ausgegeben werden.

Bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte wird jeder Kunde einzeln auf Mittelherkunft und Mittelverwendung geprüft. Dies bedeutet, es wird geprüft, woher das Geld bezogen wird, wie die Karte beladen wurde und wie das Geld verwendet wird. Anonym können demnach keine größeren Geldbeträge versendet werden. Eine große Herausforderung für die Banken besteht darin, diese Prozesse so kundenfreundlich (also rasch!) wie möglich zu gestalten.

Maximalbeträge als natürliche Barriere für Missbrauch

Eine Ausnahme von der Identifikationspflicht bilden lediglich nicht wiederaufladbare Prepaid-Karten, etwa die im Handel fertig erhältlichen Web-Bons. Hier braucht sich der Karteninhaber nicht zu identifizieren.

- Diese Einmal-Prepaidkarten sind allerdings mit einem Maximalbetrag von 150 Euro gedeckelt und damit für Betrug oder Geldwäsche in großem Stil uninteressant.

- Zudem gibt es bei Kartenprodukten europaweit Obergrenzen. In der Praxis variieren die Beträge bei wieder aufladbaren Karten zwischen 10 Euro und 5000 Euro und bei anonymisierten, einmalig beladbaren Karten zwischen 10 Euro und den genannten 150 Euro.

Kontrollmechanismen schaffen neue Herausforderungen

Für Kartenherausgeber wird Effizienz auch unter dem Sicherheitsaspekt immer wesentlicher. Sie sehen sich angesichts der immer umfassenderen und häufiger erneuerten Auflagen großen Herausforderungen ausgesetzt. Sie müssen die unterschiedlichsten Prüfverfahren fristgerecht in ihren Systemen abbilden, Mitarbeiter schulen, aber auch selbst die immer strenger werdenden Compliance-Auflagen erfüllen. Zudem ergibt sich für die Umsetzung ein erheblicher Zeit- und somit Kostenfaktor, während sie sich gleichzeitig auf die Beziehung zu ihren Endkunden konzentrieren wollen. Kartenherausgeber sollten sich hier einen erfahrenen Partner zur Seite holen, um den Aufwand auf diese Weise so gering wie möglich zu halten.

Panagiotis Karasavvoglou, Country Head Germany, SIX Payment Services, Hamburg

Panagiotis Karasavvoglou , Head of Merchant Services, Six Payment Service (Europe) S.A., Frankfurt am Main
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