Recht und Steuern

Antrag auf Zulage noch möglich

Trotz der Abschaffung können Bürger unter Umständen von der
Eigenheimzulage profitieren. Im Prinzip ist die Subvention seit dem 1.
Januar 2006 abgeschafft. Neue Anträge haben deswegen keine Chance mehr
auf Förderung. Es gibt allerdings einige wichtige Ausnahmetatbestände.
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Ehepartner erhalten - sofern notarieller Kaufvertrag oder Bauantrag
bis Ende 2005 erfolgten - als Miteigentümer einer Immobilie die
Eigenheimzulage. Überlässt einer von beiden die Wohnung dem anderen
gegen Entgelt zur alleinigen Nutzung und erwirbt dieser im Rahmen der
Ehescheidung den Miteigentumsanteil vom Partner, kann der nunmehr
alleinige Eigentümer die Eigenheimzulage für die gesamte Wohnung bis
zum Ende der Restlaufzeit beantragen. Die Frage war, ob dies auch nach
dem 1. Januar 2006 noch möglich ist.
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In solchen Fällen, so das bayerische Landesamt für Steuern (Verfügung
vom 9. Januar 2006, Aktenzeichen EZ 1150 - 1 St 32/St 33), handelt es
sich um keine neue "Anschaffung" im Sinne des Gesetzes. Die
Zulageberechtigung kann also über den 1. Januar 2006 hinaus übertragen
werden. Ähnlich ist die Sachlage, wenn einer der Ehepartner stirbt und
der andere als Erbe weiter die volle Förderung in Anspruch nehmen
möchte.
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(Infodienst Recht und Steuern der LBS)

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