Recht und Steuern

Mietvertrag unter Angehörigen

Ein Mietvertrag zwischen Sohn als Vermieter und Mutter als Mieterin kann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn er nicht so gestaltet wird, wie es unter Fremden üblich ist. Es kann sich um einen Scheinvertrag mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung handeln. Zu diesem Urteil kam das Finanzgericht Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen 9 K 9009/08.

Der Mietvertrag enthielt unter anderem keine Vereinbarungen über Zeitpunkt und Höhe von Nebenkostenvorauszahlungen. Der Vermieter hat auch jahrelang keine Nebenkosten von der Mieterin angefordert. Er hatte außerdem uneingeschränkt Zugang zur vermieteten Wohnung. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse hat er sie sogar gleichberechtigt mitgenutzt. Die im Mietvertrag festgelegte Bezahlung einer Kaution ist zudem nie erfolgt. Dasselbe gilt laut Gericht auch für die vertraglich von der Mieterin zugesagten Instandhaltungsarbeiten. Die Wohnung sei außerdem als unmöbliert deklariert, später aber vom Vermieter mit neuen Möbeln ausgestattet worden.

Das Finanzgericht stellte daher fest, dass das Mietverhältnis nicht wie unter Fremden üblich gestaltet wurde. Es sei nicht tatsächlich realisiert worden und könne somit steuerlich nicht anerkannt werden. Nach Einschätzung des Gerichts beruhte es auf einem Scheinvertrag. Ihn in die Veranlagun gen zur Einkommenssteuer eingebracht zu haben, sei als Steuerhinterziehung zu werten.

(Wüstenrot)

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