Rating kurz notiert

Neuer Ansatz bei Moody's

Als Reaktion auf die geplanten EU-Richtlinie zur Abwicklung und Sanierung von Banken, die am 27. Juni dieses Jahres vorgestellt wurde, schlägt Moody's eine Änderung seiner Ratingmethode für europäische Covered Bonds vor. Denn der Richtlinienentwurf sieht vor, zukünftig die Gläubiger unbesicherter Senior-Anleihen an der Rettung eines Kreditinstituts zu beteiligen, Covered-Bond-Investoren aber von diesem Bail-In weitgehend zu verschonen. Das hätte unmittelbaren Einfluss auf das Senior Unsecured Rating (SUR) von Moody's, das zugleich Ausgangspunkt für die Bonitätsbewertung der Covered Bonds ist. Denn eine in Schieflage befindliche Bank würde durch den Bail-In der unbesicherten Gläubiger direkt gestärkt werden, was den Covered-Bond-Gläubigern zugute käme, die über die Deckungsmasse und die emittierende Bank abgesichert sind. Alternativ zum SUR führt Moody's als weiteren Startpunkt für das Covered-Bond-Rating die adjustierte Baseline Credit Assessment (BCA) ein. Damit misst die Agentur die Finanzstärke einer Bank unter Einrechnung der Bail-In-Möglichkeiten. Machen Senior Unsecured und nachrangige Titel weniger als fünf Prozent der gesamten Verbindlichkeiten einer Bank aus, gilt das höhere der beiden Ratings als Startpunkt. Liegt die Quote zwischen fünf und zehn Prozent werden SUR und adjustiertes BCA um je eine Stufe heraufgesetzt. Bei einem Anteil über zehn Prozent steigt das SUR um eine Stufe, das adjustierte BCA jedoch um zwei Stufen. Auch in diesen beiden Fällen gilt das jeweils höhere Rating als Basis für die Bewertung der Covered Bonds. In einem zweiten Schritt wird dann wie bisher mittels TPI-Tabelle der Abstand des Covered-Bond-Ratings zur Bankbonität ermittelt. Red.

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