Recht und Steuern

Volle Mietminderung bei Schimmel

Schimmelt es in der Wohnung, so kann der Mieter die Miete mindern. Ist der Schimmelbefall so schlimm, dass eine normale Nutzung der Wohnung unmöglich ist, ist sogar eine Kürzung der Miete um 100 Prozent zulässig, urteilte das Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 412 C 11503/09. Im verhandelten Fall schimmelte es in allen Räumen einer erst im Jahr 2004 gebauten Wohnung. Selbst häufiges Lüften brachte keine Besserung, sodass es zum Streit zwischen Mieter und Vermieter kam. Die Mieter forderten die Beseitigung der Mängel und eine Mietminderung um 100 Prozent. Der Vermieter vertrat die Ansicht, dass das unzureichende Heiz- und Lüftungsverhalten Grund für den Schimmelbefall sei. Das von einem Sachverständigen beratene Gericht gab den Mietern in vollem Umfang Recht: Nur Dauerlüften könne verhindern, dass sich in der Wohnung Schimmel ausbreite. Von den Mietern könne dies jedoch nicht verlangt werden. In ihrem derzeitigen Zustand sei die Wohnung nicht zum Wohnen geeignet, (Immowelt)

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