Recht und Steuern01.02.2024
Der Geschäftsführer einer Berliner Speditionsfirma war seit 2014 Mieter einer Drei-Zimmer-Wohnung in Berlin, relativ nahe zu seiner Arbeitsstätte. Er bewohnte sie mit Ehefrau und einem gemeinsamen Kind. Nach der Geburt des zweiten Kindes zog die Familie in eine am Stadtrand Berlins liegende angemietete Doppelhaushälfte, 17 Kilometer entfernt zu der Arbeitsstätte. Die Drei-Zimmer-Wohnung behielt der Mann als Mieter, denn wegen der Spezialisierung seiner Firma auf Lateinamerika und den Nahen Osten musste er oft außerhalb inländischer Arbeitszeiten und unregelmäßig sowie nachts arbeiten. Wegen der etwa 40-minütigen Fahrzeiten zwischen Firma und neuer Behausung wollte er bei hoher und n …
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Recht und Steuern01.02.2024
Es gibt nicht nur riesige Windräder, sondern auch sogenannte Kleinwindanlagen mit deutlich geringerer Höhe. Ein Eigentümer wollte auf seinem im Außenbereich liegenden Grundstück vier solcher Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 6,5 Metern errichten. Der dabei entstehende Strom sollte nicht ins Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht werden - und zwar für einen ökologisch ausgerichteten Imkereibetrieb. Genau das führte dazu, dass die Behörden nicht mehr von einem baurechtlich privilegierten Vorhaben ausgehen wollten. Davon könne man nur sprechen, wenn die erzeugte Energie der öffentlichen Versorgung diene. Die Richter des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az. 1 K 604/22) …
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Recht und Steuern02.01.2024
Bei Pfusch am Bau bleibt dem Bauherrn oft keine andere Lösung, als bestehende Mängel gutachterlich feststellen zu lassen. Zügiges Handeln ist geboten, denn Gewährleistungen verfallen in Bausachen grundsätzlich nach fünf Jahren. Wird mangelhaft geleistet, betrifft das häufig gleich mehrere Teile eines Bauwerks. Im selbstständigen Beweisverfahren werden daher meist mehrere Mängel gleichzeitig verfolgt, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten und durch unterschiedliche Sachverständige begutachtet werden können. Wie bei einer Klage wird die Verjährung von Mängelansprüchen durch die Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens gehemmt, sie "pausiert".
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