EZB ändert Regeln für Covered-Bond-Ankäufe

Die EZB hat die Regeln für das dritte Covered-Bond-Ankaufprogramm (CBPP3) geändert. Künftig dürfen keine Covered Bonds mehr angekauft werden, die von in Abwicklung befindlichen Emittenten oder Abbaugesellschaften aufgelegt worden sind. Unter diese Kategorie von Emittenten könnte neben der Dexia Kommunalbank Deutschland, die zu dieser Gruppe von Bankengehört, aus Sicht der DZ Bank auch die österreichische KA Finanz fallen. Die EZB wird die Covered Bonds dieser Emittenten ab sofort nicht mehr im Rahmen von CBPP3 erwerben. Die gedeckten Anleihen der ebenfalls in Abwicklung befindlichen Depfa ACS Bank dürften sich aus Sicht der Bank bereits seit Januar 2017 nicht mehr für das CBPP3 eignen, da zu diesem Zeitpunkt Moody's das letzte verbliebene Rating zurückgezogen hatte. Die DKD hatte seit dem Beginn von CBPP3 zwei Pfandbriefe über jeweils 500 Millionen Euro öffentlich platziert, die seinerzeit die CBPP3-Anforderungen noch erfüllt hatten. Die damaligen Zuteilungsquoten an Zentralbanken und öffentliche Institutionen mit 13 Prozent und 37 Prozent legen nach Vermutungen der DZ-Bank-Analysten eine CBPP3-Beteiligung nahe. Der Ausschluss von Anleihen, die von Abwicklungsgesellschaften aufgelegt worden sind, gilt laut EZB neben dem CBPP3 auch für das Ankaufsprogramm von Asset-Backed Securities (ASBPP) und Unternehmensanleihen (CSPP). Außerdem hat die EZB beschlossen, dass Abwicklungsgesellschaften nur noch bis zum 31. Dezember 2021 an geldpolitischen Geschäften der Zentralbank teilnehmen können.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X