Eigenbedarfskündigung wegen Hausmeister

Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht nur dann möglich, wenn der Eigentümer oder nahe Angehörige eine vermietete Immobilie beziehen wollen. Es gibt auch den sogenannten "Betriebsbedarf". Damit ist gemeint, dass eine Wohnung dringend zur Erhaltung beziehungsweise zum Ausbau der Infrastruktur eines Wohnkomplexes benötigt wird. Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Tag und Nacht besetzter Concierge-Dienst eingerichtet werden soll. Für die Unterbringung eines Hausmeisters gilt die Kündigung wegen Betriebsbedarf allerdings nicht unbedingt: In einer höchstrichterlichen Entscheidung (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 44/16) wurde festgestellt, dass ein für mehrere Objekte zuständiger Hausmeister, der ohnehin schon in der Nähe wohnte, einen eingesessenen Mieter nicht hätte verdrängen dürfen. Dem früheren Mieter wurde Schadenersatz zugesprochen.

(LBS Infodienst)

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