Risiko-LV-Beiträge keine Werbungskosten

Wer ein Mietgrundstück kauft, schließt oftmals eine Risiko-Lebensversicherung ab, um für den Kauf aufgenommene Darlehen abzusichern. Die entsprechenden Versicherungsprämien stellen jedoch keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: 6 K 6147/12).

Im Streitfall war für das Gericht kein Risiko ersichtlich, das durch die Vermietung bedingt war. Dass die Risiko-Lebensversicherung Darlehen absicherte, die der Kläger zur Finanzierung des Kaufs eines Mietwohngrundstücks einsetzte, sei unerheblich. Stattdessen seien die Aufwendungen den Kosten der privaten Lebenssphäre zuzuordnen und somit steuerlich unbeachtlich. Der Kläger habe die Beiträge für die Versicherung auch für die Erhaltung und Bildung seines Vermögens geleistet. Dies sei eine private Mitveranlassung für den Abschluss der Lebensversicherung, deren Anteil an den Kosten der Versicherung nicht berechnet oder auch nur geschätzt werden könne. Das Gericht hat die Revision an den Bundesfinanzhof zugelassen (Az. IX R 35/14).

(Wüstenrot Bausparkasse)

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