Bankenchronik

10. Juni 2009 bis 22. Juni 2009

Die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main, hat sämtliche Anteile der Dr. Höller Vermögensverwaltung AG, Zürich, erworben. Das Schweizerische Unternehmen, das 1982 gegründet wurde und einem ethisch-ökologischen Schwerpunkt folgt, investiert weltweit in Aktien, Anleihen und Anlagefonds. Dem Geschäftsansatz zufolge wird für jedes Unternehmen beziehungsweise jeden Emittenten eine Ethikanalyse erstellt, in der positive Kriterien, wie Betriebs- und Produktökologie, aber auch Ausschlusskriterien, beispielsweise für Branchen wie Alkohol, Tabak, Glücksspiel oder Rüstung, dokumentiert und gegeneinander abgewogen werden. Über die konkreten Investitionsentscheidungen befindet ein Ethikkomitee.

Für einen Preis von 13,5 Milliarden US-Dollar erwirbt der US-amerikanische Vermögensverwalter Blackrock die britische Barclays-Tochter Barclays Global Investors (BGI). Das verschmolzene Unternehmen würde nach gegenwärtigem Stand Assets von rund 2,7 Billionen US-Dollar verwalten. Die Transaktion soll bis zum Schlussquartal 2009 abgeschlossen werden. Weil die zur BGI-gehörende ETF-Sparte iShares im April 2009 dem britischen Investor CVC zugeschlagen worden war, muss die Konzernmutter Barclays diesem gemäß den seinerzeit getroffenen Vereinbarungen nun 175 Millionen US-Dollar Vertragsstrafe zahlen.

Um fast ein Viertel hat die französische Großbank BNP Paribas ihre Beteiligung an der ukrainischen Ukr-Sibbank aufgestockt. Damit hält sie nun 75 Prozent an dem Institut. Zum Kaufpreis wurden keine Angaben gemacht. Die französische Bank war Ende 2005 mit 51 Prozent bei der Ukr-Sibbank eingestiegen.

Einen Entwurf zur Bündelung des Fördergeschäfts in Hessen haben die Fraktionen von CDU und FDP zu einer ersten Lesung in den Landtag eingebracht. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der monetären Förderung in Hessen soll die Investitionsbank Hessen (IBH), die je zur Hälfte der Hessischen Landesbank (Helaba) und dem Land gehört, mit der LTH-Bank für Infrastruktur, einer Förderbank der Helaba, verschmolzen werden (siehe auch Bilanzen in diesem Heft).

Die Stabilisierung der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), Stuttgart, hat der baden-württembergische Landtag auf den Weg gebracht. Genehmigt wurde dabei ein zweiter Nachtragshaushalt, in dem die Absicherung für riskante Wertpapiere von 12,7 Milliarden Euro geregelt ist. Die Stützung betrifft ein Portfolio verbriefter Kredite in Höhe von 6,7 Milliarden Euro. Geschützt ist damit ebenfalls die LBBW-Garantie für ein Portfolio von sechs Milliarden Euro aus dem Bestand der übernommenen ehemaligen Sachsen-LB. Die nun beschlossenen Maßnahmen sind auch Bedingung für die Teilnahme der mit 40,5 Prozent an der LBBW beteiligten südwestdeutschen Sparkassen und der Stadt Stuttgart, die 19 Prozent an dem Institut hält, an der anstehenden Kapitalerhöhung von fünf Milliarden Euro für die Landesbank.

Je 8,33 Prozent an dem Fondsmaklerpool BCA AG, Bad Homburg, übernehmen die vier Versicherer Barmenia, Volkswohl Bund, Stuttgarter Versicherungsgruppe und Signal Iduna. Sie halten damit zwar insgesamt nur ein Drittel der Aktien, aber gut 50 Prozent der Stimmrechte an dem Unternehmen. Abgegeben wurden die Anteile von BCA-Gründer Jens Wüstenbecker, der bisher mit 90 Prozent direkt und indirekt an dem Maklerpool beteiligt war. Über eine Kapitalerhöhung sollen die vier Versicherungsunternehmen BCA acht Millionen Euro zuführen.

Durch die Rückzahlung von Staatshilfen in Milliardenhöhe haben sich Mitte Juni dieses Jahres verschiedene US-amerikanische Großbanken aus den Vorgaben des Tarp-Programms der US-Regierung befreit. JP Morgan Chase etwa überwies die erhaltenen 25 Milliarden US-Dollar vollständig, Morgan Stanley und Goldman Sachs erstatteten zehn Milliarden US-Dollar, U. S. Bancorp 6,6 Milliarden US-Dollar und BB & T 3,1 Milliarden US-Dollar. Insgesamt zehn Institute hatten die Erlaubnis bekommen, die zur Stützung erhaltenen Staatshilfen zurückzuzahlen.

Nach einem von der US-Regierung vorgestellten Entwurf sollen in den USA weitere Kontrollgremien für den Finanzsektor eingesetzt werden. Neben dem National Bank Supervisor für alle Banken mit Bundeszulassung ist demnach eine Verbaucherschutzbehörde namens Consumer Finance Protection Agency (CFPA) geplant, die Regeln für das Geschäft mit Hypothekenkrediten, Kreditkarten und anderen Finanzprodukten aufstellen soll. Im Ministerium selbst soll zudem ein Office of National Insurance angesiedelt werden, um die in den Bundesstaaten angesiedelte Regulierung des Versicherungssektors national zu koordinieren.

Von seiner 38-Prozent-Beteiligung an dem Brokerhaus Wells Fargo Advisors will sich der angeschlagene US-amerikanische Finanzkonzern Prudential Financial trennen. Im Rahmen einer bestehenden Verkaufsoption soll die Großbank Wells Fargo die Anteile an dem bisherigen Gemeinschaftsunternehmen erwerben.

Die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, hat Mitte Juni 2009 die zur Dresdner Bank Luxembourg S. A. gehörende niederländische Tochtergesellschaft Dresdner VPV N. V., Gouda, verkauft. Die Veräußerung erfolgte über ein Management-Buy-out an die bisherige Geschäftsführung des Unternehmens. Über Einzelheiten der Transaktion ist Stillschweigen vereinbart worden. Der Verkauf muss in den Niederlanden noch behördlich genehmigt werden. Die Dresdner VPV N. V. ist eine Aktiengesellschaft niederländischen Rechts, die seit 1999 zur Dresdner Bank-Gruppe und infolge der Übernahme nun zur Commerzbank-Gruppe gehört. Sie ist als Nischenanbieter im Asset Management tätig, insbesondere im Bereich "Value-Investing" bei unterbewerteten kleinen und mittelgroßen Unternehmen in den Niederlanden und Hongkong. Zum Jahresende 2008 verwaltete sie Assets in Höhe von 1,2 Milliarden Euro.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat ihr seit 9. Oktober vergangenen Jahres bestehendes Moratorium gegenüber der Kaupthing Bank hf., Niederlassung Deutschland, aufgehoben. Es hatte dazu gedient, die verbliebenen Vermögenswerte der Bank zu sichern. Die BaFin hält diese Maßnahme nun nicht mehr für erforderlich. Der isländische Wirtschaftsminister habe im Namen der gesamten isländischen Regierung in einem Schreiben an die BaFin verbindlich klargestellt, dass die Auszahlung der deutschen Einleger im Einklang mit dem isländischen Recht und den EU-rechtlichen Anforderungen erfolge.

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