Aufsätze

Abgestimmtes Verfahren - ein Modell für die Kooperation der Förderbanken von EU, Bund und Ländern

Angesichts der Veränderungen von Wirtschaftsstrukturen, Umwelt und Bevölkerung stehen die Förderbanken in Deutschland vor gewaltigen Herausforderungen. Jede Bank für sich wird ihnen nicht wirksam genug begegnen können. Gemeinsame Anstrengungen und abgestimmtes Vorgehen sind notwendig. Daraus lassen sich Vorteile bei der Refinanzierung ziehen, Transparenz herstellen und Förderprogramme effizient entwickeln.

Rahmenbedingungen und Anreize

Um den komplexen Herausforderungen erfolgreich begegnen zu können, schaffen Förderbanken in ihren Regionen Rahmenbedingungen und Anreize, wo der Markt insbesondere aufgrund von Informationsasymmetrien - nicht effizient funktioniert. Mit Hilfe von vielfältigen Instrumenten entwickeln sie die Standortbedingungen ihrer Region ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltig weiter. Ihre Tätigkeit richten sie dabei konsequent an den gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie der Verständigung II, und an den Zielen ihrer staatlichen Eigentümer aus. Neben strukturpolitischen (Ausgleichs-)Maßnahmen, die stark durch die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" geprägt sind, fokussieren die Förderbanken heute verstärkt auf die Lis-sabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung.

Dabei bedienen sie mit Gründern, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträgern, Forschungseinrichtungen, Studierenden und Wohnungseigentümern ein breites Kundenspektrum, dem sie über die monetäre Förderung hinaus einen besonderen Mehrwert bieten: Sie informieren und beraten vor Ort und engagieren sich in Netzwerken. Auf diese Weise bauen sie Infrastrukturen, zum Beispiel für Finanzierungen, auf, Hemmnisse für Investitionen ab und erkennen Bedarfe der Zielgruppen frühzeitig. Dafür ist eine regionale Verankerung notwendig, die durch die derzeit 19 Landesförderbanken - teilweise mit Geschäftsstellen - erreicht wird.

Angesichts grenzüberschreitender Chancen ist jedoch mehr Know-how und eine stärkere Marktposition erforderlich, als eine Landesförderbank allein aufbringen kann. Chancen liegen in einer in ihren Kompetenzen abgestimmten, an klaren Spielregeln ausgerichteten Zusammenarbeit der Förderbanken bei Refinanzierung, Beratung und Produktentwicklung.

Die N-Bank, in der neben der Wirtschafts-, Infrastruktur- und Arbeitsmarktförderung auch die Wohnraum- und Städtebauförderung des Landes Niedersachsen zusammengeführt wurden, arbeitet in diesem Sinne eng mit den anderen Förderbanken der Länder, des Bundes und der EU zusammen. Vorteile durch Refinanzierung bei nationaler und europäischer Förderbank.

Durch Anstaltslast und Gewährträgerhaftung können die Förderbanken Refinanzierungsvorteile am Kapitalmarkt generieren. Diese geben sie als Fördermehrwert im Rahmen von revolvierenden Instrumenten, das heißt Krediten oder Beteiligungen, unter Beachtung des Beihilferechts an die Fördernehmer weiter. Solche alternativen Förderinstrumente zur klassischen Zuschussgewährung werden angesichts zunehmend knapper Haushaltskassen der Länder und einer Umverteilung der EU-Strukturfondsmittel hin zu den neuen EU-Mitgliedern zukünftig an Bedeutung gewinnen. Den Förderbanken stehen zwei Wege zur Refinanzierung ihrer Förderprogramme zur Verfügung:

1. Bei identischen Förderzielen und Produktgestaltungen greifen die Landesförderbanken auf Programme der KfW Bankengruppe zurück. So refinanziert die N-Bank beispielsweise den Niedersachsen-Kredit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder zukünftig ein Modernisierungsdarlehen für die energetische Gebäudesanierung von selbstgenutztem Wohnraum über die KfW. Sie nutzt dabei günstige Förderprogramme der KfW, um durch zusätzliche Fördermehrwerte landesspezifische Schwerpunkte zu setzen.

2. Für Programme, die sich nicht an konkreten gemeinsamen Förderzielen orientieren, jedoch den Zielen der Verständigung II entsprechen, wie der Finanzierung von Krankenhäusern oder Städtebaumaßnahmen, verabredet die Bank mit verschiedenen Refinanzierungspartnern, wie der KfW, der Europäischen Investitionsbank oder anderen Förderbanken, Kreditrahmen, die je nach Bedarf und Ausschreibungsergebnis genutzt werden.

Mehr Transparenz durch partnerschaftliche Beratung

Die Komplexität der Förderthemen und die vielfältigen Förderangebote von EU, Bund und Ländern führen zu einem "Förderdschungel", den potenzielle Fördernehmer nur schwer durchdringen. Um die Transparenz zu erhöhen, arbeiten die Landesförderbanken auch bei der Information und Beratung ihrer Förderkunden eng mit der KfW zusammen. Zum Anspruch der Bank gehört daher die Beratung aus einer Hand zu sämtlichen Programmen des Landes, aber auch des Bundes und der EU.

Um insbesondere für Gründer und Unternehmer optimale Finanzierungspakete zu schnüren, berät die Bank - mit Unterstützung der KfW-Mittelstandsbank - auch zu deren vielfältigen Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel dem Starterfonds. Dabei werden die Bedarfe der Unternehmen eruiert, passende Programme, deren Bedingungen und Antragsverfahren erläutert sowie Ansprechpartner, zum Beispiel für technologische oder regionale Fragen, vermittelt. Intensive Beratungen zu komplexen Finanzierungs-, Innovations-, Infrastruktur-, Internationalisierungs- oder Arbeitsmarktprojekten erhalten die niedersächsischen Kunden anschließend bei Bedarf durch die Fachberatung der N-Bank.

Auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen N-Bank, KfW und den Kammern finden darüber hinaus regelmäßig gemeinsame Beratersprechtage an verschiedenen Standorten in Niedersachsen statt. Dafür wurde eine effiziente Arbeitsteilung verabredet: Jeder Förderberater informiert umfassend zu den Programmen des Bundes und des Landes Niedersachsen und nicht nur zu den Programmen "seiner" Förderbank. In Förderbereichen, in denen die N-Bank keine landesspezifischen Programme anbietet, wie der Kommunalfinanzierung, decken gemeinsame Veranstaltungen im Rahmen der bestehenden Kooperation mit der KfW den Informations- und Beratungsbedarf der jeweiligen Zielgruppe.

Bei einigen Programmen der KfW, wie dem Gründercoaching Deutschland und der Energieeffizienzberatung, ist die N-Bank sogenannter Regionalpartner. Als solcher unterstützt sie bei der Antragstellung, prüft die Fördervoraussetzungen und reicht die Anträge mit einer entsprechenden Förderempfehlung an die KfW zur Bewilligung weiter. Hier nutzt die KfW die Präsenz und den Marktzugang der niedersächsischen Förderbank.

Die Förderbanken von Bund und Ländern arbeiten aufgrund ihrer föderalen Aufgaben- und Kompetenzabgrenzung partnerschaftlich miteinander. Dies ermöglicht es ihnen schadlos, Wissen zu teilen, Aufgabenteilungen abzustimmen, Synergien zu nutzen und gemeinsam Problemlösungen zu entwickeln. Durch rechtzeitige gegenseitige Information ist es möglich, gezielt auf neue Herausforderungen, wie Änderungen im Beihilferecht, zu reagieren und harmonisierte Standards zu entwickeln. So liegt der Europäischen Kommission derzeit ein eigenes deutsches System zur Berechnung von Subventionswerten bei Darlehen (risikogerechtes Referenzzinssystem) zur Notifizierung vor, welches die spezifischen Besonderheiten der deutschen Wirtschaft mit ihrem starken Mittelstand besser berücksichtigt als das europäische System.

Abgestimmte Produktentwicklung für zielgerechte Programme

Auch Änderungen in den Regularien der EU-Strukturfondsförderung, die alle Länder gleichermaßen betreffen, führten zu gemeinsamen Produktentwicklungen. Bei der Ausgestaltung und Abwicklung von Beteiligungs- und Darlehensfonds als neue Finanzierungsinstrumente musste "das Rad nicht zweimal erfunden werden", da die Landesförderbanken kooperierten.

In einzelnen Bereichen, wie der Förderung von konzeptioneller und begleitender Beratung durch Unternehmensberater, die die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen stärken soll, arbeiten sowohl die zuständigen Bundes- und Landesministerien als auch deren Förderbanken eng zusammen. Hier erfolgte im Vorfeld der Programmgestaltung eine Abstimmung über die jeweiligen Zuständigkeiten, um Überschneidungen, Intransparenz und einen Fördermittelwettbewerb zu vermeiden.

Durch die neuen Förderprogramme von KfW und N-Bank werden nun alle Bedarfe im Lebenszyklus eines Unternehmens abgedeckt: Im Vorgründungsbereich erhalten potenzielle Gründer und Gründerinnen Unterstützung durch das Gründungscoaching Niedersachsen. Anschließend hilft ihnen das Gründercoaching Deutschland bei Anlaufschwierigkeiten in den ersten fünf Jahren ihrer Selbstständigkeit. Für spezielle Bedarfe in der Wachstums- und Festigungsphase setzt die N-Bank mit dem Land Niedersachsen Förderschwerpunkte im Rahmen der Beratungsrichtlinie, derzeit in den Feldern Außenwirtschaft, Marketing, Design, Beteiligungskapital und Unternehmensnachfolge.

Bildungsfinanzierung

Um auch die Abwicklung der Beratungsförderung effizient zu gestalten, erfolgt die Auswahl der Berater für die Beratungsprogramme von beiden Banken einheitlich über die KfW-Beraterbörse, die Transparenz und Wettbewerbsneutralität gewährleisten soll. Gründer und Unternehmer mit Beratungsbedarf finden dort geeignete Berater mit bewerteten Referenzen aus ihrer Region und können diese wie im bekannten Internetauktionshaus beurteilen.

Zu den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen, die die Förderbanken gemeinsam angehen, zählt auch die Finanzierung von Bildung. Sowohl bei der Förderung von Aufstiegsfortbildungen (Meister-BAföG) als auch bei der sozialverträglichen Finanzierung der Studiengebühren durch das Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen arbeitet die N-Bank arbeitsteilig mit der KfW zusammen. In beiden Fällen tritt die KfW als privatrechtliche Kreditgeberin auf, während die N-Bank die Beratung und verwaltungsrechtliche Entscheidung einschließlich der Abstimmung mit den zuständigen Ressorts übernimmt. Die Synergieeffekte aufgrund der größeren Volumina und der einheitlichen technischen Plattformen sind immens.

Neue Aufgaben der Förderbanken erwachsen aus gesellschaftlichen und politischen Anforderungen. So eröffnet zum Beispiel der demografische Wandel Handlungsnotwendigkeiten für Politik und Gesellschaft, bei denen Förderbanken unterstützend tätig werden können und müssen. Gemeinsam haben die im Bundesverband der öffentlichen Banken (VÖB) organisierten Förderbanken bereits Chancen und Risiken aufgezeigt und erste Lösungsansätze, wie die "Immobilienrente" beziehungsweise "Rückwärtshypothek" entwickelt, bei der die Immobilie durch Beleihung für eine zusätzliche Rente sorgen kann.

Know-how-Transfer durch Erfahrungsaustausch in Netzwerken

Auf allen Ebenen, von Arbeitskreisen bis hin zu Ausschüssen auf Vorstandsebene, ad hoc bilateral oder in regelmäßigen Sitzungen sowie in verschiedensten thematischen Zusammenhängen tauschen die Förderbanken Erfahrungen und Knowhow aus und stimmen sich zu förderpolitischen Grundsatzfragen ab. Dazu dienen zum einen formelle Netzwerke, wie der VÖB oder dessen europäisches Pendant, European Association of Public Banks (EAPB), in denen die N-Bank jeweils Mitglied ist. Zum anderen finden informelle Treffen der deutschen Förderbanken statt, bei denen beispielsweise neue Förderprodukte für den Mittelstand oder die Abwicklung von KfW-Programmen thematisiert werden.

Darüber hinaus verfolgen die Förderbanken gemeinsame Ziele in förderpolitischen Fragestellungen, aus denen sich koordinierte Stellungnahmen oder Vor-Ort-Termine mit der EU-Kommission ergeben, wie zuletzt zur Ausgestaltung von KMU- und Stadtentwicklungsfonds. Der VÖB spielt dabei eine wesentliche Rolle, da er neben Arbeitskreisen zu Fragen der Beihilfe, der Strukturfondsförderung oder zu aktuellen Handlungsfeldern auch bedarfsgerechte Weiterbildung anbietet und Arbeitgeberverband ist.

Schließlich gibt es eine wachsende Zahl von Förderbanken, die eine gemeinsame technische Plattform, den SAP-basierten Abakus (Aktuelles Förderbanken Antrags- und Kundensystem), nutzen. Mit dieser Lösung bearbeiten, steuern und kontrollieren die Förderbanken den gesamten Prozess der Bearbeitung von Zuschüssen, Darlehen und Bürgschaften. Der Funktionsumfang reicht von der Antragserfassung über die Prüfung bis hin zur Auszahlung und Verbuchung in der Finanzbuchhaltung. Die Pflege und Weiterentwicklung erfolgt ebenfalls gemeinsam im Rahmen einer Förderbanken-Kooperation.

Die beschriebenen Verfahren der Kooperation zwischen den Förderbanken sind teilweise in Verträgen und Verbandsmitgliedschaften geregelt. Der Erfolg dieser Zusammenarbeit beruht jedoch in erster Linie auf persönlichem Austausch und Engagement. Den Vorteil aus diesem Netz von Kooperation zieht der Kunde. Seine Landesförderbank kann ihm dank der engen Zusammenarbeit bei Refinanzierung, Beratung und Produktentwicklung eine Vielfalt aufeinander abgestimmter Förderinstrumente anbieten. Er verfügt über mehr Möglichkeiten, sein Vorhaben passgenau fördern zu lassen. Abgestimmte Verfahren der Förderbanken von Land, Bund und EU sind daher ein zukunftsträchtiges Modell der Kooperation. Der effiziente Einsatz der Mittel schafft einen Fördermehrwert für den Bedarf vor Ort. Den Förderbanken selbst bringt die Arbeitsteilung Synergieeffekte, und sie spart ihnen Kosten.

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