Börsen

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Eurex bekommt neues Handelssystem

Der Börsenrat der Eurex hat der geplanten Einführung einer vollkommen neuen Handelsarchitektur zugestimmt, deren Migration ab Dezember 2012 erfolgen soll. Die Produkte will die Terminbörse dabei sukzessive in vier Schritten vom derzeitigen auf das neue System überführen. Mit dem Wechsel des Handelssystems sollen die Teilnehmer von minimaler Latenz, maximalem Datendurchsatz und größter Flexibilität profitieren.

Seit der Ankündigung des Systemwechsels hat Eurex einen ausführlichen Konsultationsprozess mit ihren rund 430 Teilnehmerfirmen und wichtigen Software-Vendoren gestartet. Auf positive Resonanz stieß nach Angaben der Terminbörse dabei unter anderem der Ansatz, die derzeit von Eurex verwendete Miss-Infrastruktur und die Values-Api-Schnittstelle abzuschaffen und durch Standardschnittstellen basierend auf Fast und Fixml zu ersetzen. Auch die vorgesehenen neuen Funktionalitäten für den Strategie- und Spread-Handel seien auf besonderes Interesse gestoßen. Eine Simulationsumgebung will Eurex den Teilnehmern ab Ende August zur Verfügung stehen.

Börse Düsseldorf: Segment Mittelstand

Neben der Neueinführung des Primärmarktes, wurden auch Anpassungen am Marktsegment Mittelstandsmarkt vorgenommen. Ab dem 15. Juni 2012 ist es verpflichtend, vor Handelsaufnahme das insgesamt emittierte Volumen einer Anleihe zu veröffentlichen. Damit sollen die Investoren eine wichtige Zusatzinformation über die tatsächliche Größe einer Anleihe erhalten. Weiterhin wurde die Ausgestaltung der Zeichnungsphase flexibilisiert, um die Transaktionssicherheit für die Emittenten zu erhöhen. Neben den bisherigen Zeichnungsphasen vor Valuta, bietet der Mittelstandsmarkt nun auch die Möglichkeit einer börslichen Zeichnungsphase nach Valuta an, deren Länge nur durch die Regelungen des Wertpapierprospekts begrenzt ist. Eingehende Zeichnungsaufträge werden vom Skontroführer mit Stückzinsberechnung und der börsenmäßigen Valuta von zwei Tagen ausgeführt, bis die Zeichnung endgültig beendet wird. Für Emittenten sieht die Börse damit den Vorteil, dass eine etwaige Nichtvollplatzierung innerhalb von zwei Wochen keine negative Nachricht generiert und der Weitervertrieb der Anleihen parallel zur Notierung an der Börse nicht durch Kurse von knapp unter Pari erschwert wird, wie sie bei nicht ausplat zierten Anleihen häufiger zu beobachten sind.

Überdies wurde die Möglichkeit eines Bookbuildingverfahrens als Alternative zu der bislang üblichen Zeichnung zu 100 Prozent eingeführt, was eine Alternative für sehr markenstarke Unternehmen sein kann, bei denen gute Aussichten auf eine hohe Nachfrage bestehen. Auf diese Weise soll den Unternehmen die Festlegung der Emissionsrendite in den Grenzen der vordefinierten Spanne durch die Investoren abgenommen werden.

Schärfere IPO-Regeln in Singapur

Als Reaktion auf eine Reihe von Skandalen hat die Singapore Stock Exchange (SGX) ihre Regeln für Börsengänge deutlich verschärft. Gemäß der neuen Regeln für Initial Public Offerings (IPO) können ab dem 10. August dieses Jahres Unternehmen nur noch dann ein Listing an der SGX durchführen, wenn sie mindestens eine von drei Anforderungen erfüllen: IPO-Kandidaten müssen erstens mindestens drei Jahre operativ tätig sein und für ihr abgelaufenes Geschäftsjahr einen konsolidierten Vorsteuergewinn von umgerechnet mindestens 19,5 Millionen Euro (30 Millionen Singapur-Dollar) aufweisen.

Alternativ muss die Marktkapitalisierung auf Basis des Zuteilungspreises umgerechnet 97 Millionen Euro (150 Millionen Singapur-Dollar) betragen, wobei das Unternehmen zusätzlich bereits drei Jahre operativ tätig sein muss und im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Gewinn aufweisen muss. Als drittes Kriterium wird akzeptiert, wenn der Börsenkandidat auf Basis des IPO-Preises auf eine Marktkapitalisierung von umgerechnet 195 Millionen Euro (300 Millionen Singapur-Dollar) kommt und im abgelaufenen Geschäftsjahr einen operativen Gewinn erwirtschaftet hat. Hier muss der Zuteilungspreis für die Aktie allerdings zusätzlich mindestens 0,50 Singapur-Dollar betragen. Von den neuen Regeln verspricht sich der Finanzplatz Singapur eine höhere Attraktivität für größere Börsenkandidaten.

Finanzagentur beendet Privatkundengeschäft

Unter dem Gebot einer möglichst kostengünstigen Gestaltung der Kreditaufnahme des Bundes hat das Bundesministerium der Finanzen entschieden, das Privatkundengeschäft mit Bundeswertpapieren unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht weiter fortzusetzen und den Vertrieb von Privatkundenprodukten zum Jahresende 2012 einzustellen. Für Bestandskunden werden alle bestehenden Einzelschuldbuchkonten bis zur Fälligkeit der darin verwalteten Bundeswertpapiere fortgeführt (Bestandsschutz). Darüber hinaus können Privatanleger auch weiterhin sicher in die Wertpapiere des Bundes, also Bundesschatzanweisungen, Bundesobligationen und Bundesanleihen anlegen und diese zukünftig beispielsweise über ihre Hausbank erwerben und dort in einem Depot verwahren.

Die Neueröffnung von Einzelschuldbuchkonten nach dem Jahresende 2012 wird allerdings nicht mehr möglich sein. Die Möglichkeit der Übertragung börsennotierter Wertpapiere des Bundes in das Einzelschuldbuchkonto soll künftig für neu emittierte Bundeswertpapiere eingestellt werden.

Ferner wird der Bund nach dem Jahresende 2012 keine neuen Serien von Bundesschatzbriefen und Ausgaben von Finanzierungsschätzen des Bundes mehr auflegen. Ebenso wird der Vertrieb der Tagesanleihe an Neukunden eingestellt. Der gebührenfreie Erwerb der zuletzt börseneingeführten Serie von Bundesobligationen läuft mit der Serie 163 aus.

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