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Zentralbanken - Anpassung des Basiszinssatzes

Die Deutsche Bundesbank hat nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz berechnet und seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der marginale Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 28. Dezember 2007 beträgt 4,20 Prozent. Er ist seitdem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2007 um 0,13 Prozentpunkte gestiegen (der marginale Zinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2007 hat 4,07 Prozent betragen). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2008 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 3,32 Prozent (zuvor 3,19 Prozent).

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