Vermerkt

Zentralbanken - Beschlüsse EZB Rat (ohne Zinsbeschlüsse)

Wirtschaftliche, monetäre und finanzielle Lage: Am 31. März 2011 begrüßte der EZB-Rat die von den Behörden Irlands bekannt gegebenen Maßnahmen zur Stärkung des irischen Bankensystems. Marktoperationen: Am 18. März 2011 billigte der EZB-Rat die Teilnahme des Eurosystems an einer konzertierten Intervention der G7 an den Devisenmärkten. Die Intervention wurde auf Ersuchen der japanischen Behörden durchgeführt, um die Volatilität des Yen-Wechselkurses zu begrenzen. Die entsprechende gemeinsame Erklärung der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der G7, die am selben Tag veröffentlicht wurde, ist auf der Website der EZB abrufbar.

Anknüpfend an seinen Beschluss vom Dezember 2010, Informationspflichten auf Einzelkreditebene für ABS einzuführen, die als Sicherheiten bei Kreditgeschäften des Eurosystems zugelassen sind (ABS loanlevel initiative), gab der EZB-Rat in einer auf der Website der EZB abrufbaren Absichtserklärung bekannt, dass das Eurosystem beabsichtigt, das Datenlager (Data Warehouse) zu nutzen, welches zur Verarbeitung, Prüfung und Übermittlung von Strukturdaten über ABS auf Einzelkreditebene eingerichtet wird. Zweck der eben angeführten Initiative ist es, durch die Erhöhung der Transparenz und die Erleichterung der Risikobeurteilung von ABS, die von Geschäftspartnern des Eurosystems bei geldpolitischen Geschäften als Sicherheiten verwendet werden, zur Belebung des europäischen Marktes für ABS beizutragen. Auf diese Weise soll das Vertrauen der Anleger in die ABS-Märkte wiederhergestellt werden.

Am 31. März 2011 beschloss der EZB-Rat, die Anwendung des Bonitätsschwellenwerts, der nach den Regelungen über die Eignung von Sicherheiten für die Kreditgeschäfte des Eurosystems vorgesehen ist, in Bezug auf alle umlaufenden und neuen marktfähigen, von der irischen Regierung begebenen oder garantierten Schuldtitel bis auf Weiteres auszusetzen. Eine entsprechende Pressemitteilung kann auf der Website der EZB abgerufen werden. Am selben Tag verabschiedete der EZB-Rat den diesbezüglichen Beschluss der Europäischen Zentralbank über temporäre Maßnahmen hinsichtlich der Notenbankfähigkeit der von der irischen Regierung begebenen oder garantierten marktfähigen Schuldtitel (EZB/2011/4). Dieser Beschluss ist auf der Website der EZB abrufbar.

Am 7. April 2011 bestätigte der EZB-Rat seinen Beschluss vom Februar 2005, dass der einheitliche Mindestbetrag für Kreditforderungen auf 500 000 Euro festgelegt werden soll. Zudem beschloss er, die Einführung dieses Mindestbetrags an die Umsetzung des CCBM2 zu koppeln, die im Lauf des Jahres 2013 erfolgen soll. Bei CCBM2 handelt es sich um das neue Sicherheitenmanagementsystem, das es dem Eurosystem ermöglicht, Sicherheiten sowohl für Inlandsgeschäfte als auch für grenzüberschreitende Transaktionen zu verwalten.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 20. April 2011 erörterte der EZB-Rat den aktuellen Stand des Target-2-Se-curities-Programms. Nähere Informationen können in Kürze auf der Website der EZB, im Abschnitt über T2S, abgerufen werden.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 18. März 2011 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme zur Verhinderung von Zahlungsverzug in Slowenien auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums (CON/2011/25). Am 23. März 2011 billigte der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen der Rechtsvorschriften über die Wirksamkeit von Abrechnungen und über Finanzsicherheiten in Rumänien auf Ersuchen der Banca Nationala a României (CON/2011/ 26). Am gleichen Tag verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Rechtsvorschriften im Hinblick auf gedeckte Schuldverschreibungen in Zypern auf Ersuchen des zyprischen Finanzministeriums (CON/2011/27).

Am 25. März 2011 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Abschaffung der Aufgabe der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique als Zentralverwahrerin von Protesturkunden auf Ersuchen der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique, die im Namen des belgischen Justizministeriums handelte (CON/2011/28). Am 4. April 2011 billigte der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einer Sondersteuer für Banken und zur Einrichtung eines unabhängigen Finanzstabilitätsfonds in Zypern auf Ersuchen des zyprischen Finanzministeriums (CON/2011/29).

Am 6. April 2011 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Finanzierung eines Zentralregisters für Bankkontonummern in Belgien auf Ersuchen des belgischen Finanzministeriums (CON/ 2011/30) sowie eine Stellungnahme der EZB zu einer Steuer auf die Gesamtbilanzsummen von Banken in Slowenien auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums (CON/2011/31). Einen Tag später billigte der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro auf Ersuchen des Rats der Europäischen Union (CON/2011/32).

Am 12. April 2011 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum ungarischen Verfassungsentwurf im Hinblick auf die Magyar Nemzeti Bank auf Ersuchen des ungarischen Ministeriums für öffentliche Verwaltung und Justiz sowie des ungarischen Wirtschaftsministeriums (CON/2011/33). Am 13. April 2011 billigte der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Rechtsrahmen für den Loan and Consignment Fund und zu Änderungen des Systems zur Förderung der Liquidität der griechischen Wirtschaft nach der internationalen Finanzkrise auf Ersuchen des griechischen Finanzministeriums (CON/ 2011/34). Am gleichen Tag verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Verfahren für das Management des Erfüllungsrisikos im Rahmen von Nettoabwicklungssystemen in Rumänien auf Ersuchen der Banca Nationala a României (CON/2011/35).

Am 14. April 2011 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen der Satzung der Bank von Griechenland auf Ersuchen der Bank von Griechenland (CON/2011/36). Am 20. April 2011 billigte der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen in der Verwaltungsstruktur der Oesterreichischen Nationalbank auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen (CON/2011/38).

Statistik: Am 18. März 2011 genehmigte der EZB-Rat die jährliche Beurteilung der Verfügbarkeit und Qualität der verschiedenen Statistiken, die das Eurosystem auf der Grundlage eines EZB-Rechtsakts erstellt. Des Weiteren stimmte er der Veröffentlichung des Qualitätsberichts 2010 bezüglich der Statistiken zur Zahlungsbilanz und zum Auslandsvermögensstatus des Eurogebiets und des Berichts über die monetäre Statistik und die Finanzstatistik zu. Beide Berichte werden gemäß dem "ECB Statistics Quality Framework" erstellt und sind auf der Website der EZB abrufbar.

Corporate Governance: Am 31. März 2011 genehmigte der EZB-Rat die Terminplanung für seine Sitzungen in den kommenden zwei Kalenderjahren. Auch der Erweiterte Rat genehmigte den ihn betreffenden Sitzungskalender für diesen Zeitraum. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar.

Ausgabe von Banknoten: Am 18. März 2011 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2011/3 zur Änderung der Leitlinie EZB/2004/18 über die Beschaffung von Euro-Banknoten. Die Änderungsleitlinie sieht vor, dass das einheitliche Ausschreibungsverfahren des Eurosystems spätestens am 1. Januar 2014 beginnt.

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