Vermerkt

Zentralbanken - Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Operationeller Bereich: Am 15. Januar 2009 beschloss der EZB-Rat im Einvernehmen mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB), den Geschäftspartnern des Eurosystems weiterhin Liquidität in Schweizer Franken (CHF) in Form von Euro/CHF-Swapgeschäften mit einwöchiger Laufzeit bis mindestens April 2009 bereitzustellen. Eine gemeinsame Pressemitteilung wurde am 16. Januar 2009 auf der Website der EZB und der SNB veröffentlicht.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 19. Dezember 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums eine Stellungnahme zu Kriterien und Bedingungen für die Gewährung einer staatlichen Garantie (CON/2008/ 88). Ebenfalls am 19. Dezember 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen der Latvijas Banka eine Stellungnahme zu geldpolitischen Instrumenten (CON/2008/ 89). Am 22. Dezember 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank eine Stellungnahme zu Bearbeitung und Inverkehrgabe von Banknoten und Münzen und technischen Maßnahmen zum Schutz vor Fälschungen (CON/2008/90).

Am gleichen Tag verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des belgischen Justizministeriums eine Stellungnahme zur Anwendung der Beschränkungen im Hinblick auf Abfindungszahlungen für geschäftsführende Direktoren von börsennotierten Unternehmen auf die Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique (CON/2008/91). Und ebenfalls zur Verabschiedung kam auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums eine Stellungnahme zu Kriterien und Bedingungen für die Gewährung staatlicher Kredite (CON/ 2008/92). Alle fünf letztgenannten Stellungnahmen sind auf der Website der EZB abrufbar.

Am 6. Januar 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union eine Stellungnahme zu einer neuen Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft (CON/2009/1), wonach der EZB-Rat unter anderem eine Liste harmonisierter Codes billigte, die zur Kodierung von Zahlungen (über 50 000 Euro) an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets für Zahlungsbilanzstatistiken verwendet werden können, sowie eine einheitliche Methodologie zur Nutzung dieser Codeliste. Die Stellungnahme wird zu gegebener Zeit im Amtsblatt der EU veröffentlicht. In englischer Sprache steht sie auf der Website der EZB zur Verfügung, die Veröffentlichung in den übrigen Sprachen ist angekündigt.

Am 7. Januar 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des lettischen Finanzministeriums eine Stellungnahme zu staatlichen Garantien für Bankkredite (CON/2009/2). Am 8. Januar 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums eine Stellungnahme zu Bedingungen für die Investition staatlichen Kapitals und Debt-to-Equity-Swaps gemäß dem Gesetz über die öffentlichen Finanzen (CON/2009/3). Beide Stellungnahmen sind auf der Website der EZB abrufbar.

Statistik: Nach Kenntnisnahme eines Berichts des Ausschusses für Statistik (STC) über die Datenverwendung zur Analyse von Lohnerhöhungen, die in den Verantwortungsbereich der Regierungen der Eu-ro-Länder fallen, befürwortete der EZB-Rat am 19. Dezember 2008 im Rahmen der Erstellung von vierteljährlichen nationalen Sektorkonten regelmäßige von nationalen Statistikämtern durchgeführte Schätzungen der Beschäftigungszahl beim Staat möglichst auf Grundlage von Vollzeitäquivalenten. Am gleichen Tag verabschiedete der EZB-Rat eine Verordnung über die Statistik über die Aktiva und Passiva von finanziellen Mantelkapitalgesellschaften, die Verbriefungsgeschäfte betreiben (EZB/ 2008/30). Die Verordnung wird im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Ebenfalls am 19. Dezember brachte der EZB-Rat eine Leitlinie zur Änderung der Leitlinie EZB/2007/9 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung) (EZB/2008/31) auf den Weg. Schließlich verabschiedete der EZB-Rat am gleichen Tag eine Verordnung über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (Neufassung) (EZB/2008/32). Die Leitlinie und die Verordnung werden im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht.

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