Vermerkt

Zentralbanken: Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Marktoperationen: Am 1. September 2014 beschloss der EZB-Rat eine Änderung der Meldepflichten auf Einzelkreditebene für Asset Backed Securities (ABS), die mit Autokrediten, Leasingforderungen, Konsumentenkrediten und Kreditkartenforderungen unterlegt sind und als Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte des Eurosystems genutzt werden. Ebenfalls am 1. September 2014 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2014/38 zur Änderung des Beschlusses EZB/2013/35 über zusätzliche Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten. Für die Auswahl des angemessenen Ratings, das zur Bestimmung der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten für Kreditgeschäfte des Eurosystems und des mit ihnen verbundenen Abschlags zu verwenden ist, besteht eine Regelung, welche die Rangfolge der Ratings festlegt. Der Beschluss sieht eine Anpassung der Regelung hinsichtlich öffentlicher Emittenten vor. Er tritt am 15. Dezember 2014 in Kraft und ist auf der Website der EZB abrufbar.

Am 4. September2014 beschloss der EZB-Rat, im Rahmen eines Programms zum Ankauf von Asset Backed Securities (ABSPP) ein breit gefasstes Portfolio an einfachen und transparenten Asset Backed Securities (ABS) zu erwerben, bei deren zugrunde liegenden Vermögenswerten es sich um Forderungen an den nichtfinanziellen privaten Sektor des Eurogebiets handelt. Außerdem beschloss der EZB-Rat, dass das Eurosystem ein breit gefasstes Portfolio an auf Euro lautenden, von MFIs mit Sitz im Euro-Währungsgebiet begebenen gedeckten Schuldverschreibungen ankaufen wird. Dies geschieht im Rahmen eines neuen Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP3). Die ersten Interventionen im Zusammenhang mit diesen Programmen sollen im Oktober 2014 durchgeführt werden. Die genauen Modalitäten der Programme werden nach der Sitzung des EZB-Rats am 2. Oktober 2014 bekannt gegeben.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 21. August 2014 veröffentlichte die EZB eine Liste mit den Namen von vier Zahlungsverkehrssystemen (Target 2, Euro 1, Step2-T und Core (FR)), die sie gemäß der Verordnung EZB/2014/28 zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungssysteme als systemrelevant identifiziert hat. Die am 3. Juli 2014 vom EZB-Rat erlassene und am 12. August 2014 in Kraft getretene Verordnung sowie nähere Informationen hierzu finden sich auf der Website der EZB.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 5. September 2014 genehmigte der EZB-Rat den diesjährigen Bericht über die Struktur des Bankensektors ("ECB Banking Structures Report"), in dem auf der Grundlage aggregierter Daten für das Eurogebiet die wichtigsten strukturellen Entwicklungen im Bankensektor des Euro-Währungsgebiets im Zeitraum von 2008 bis 2013 untersucht werden. Der Bericht wird auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 14. August 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Sparkassen in Portugal, die an Gegenseitigkeitsgesellschaften angeschlossen sind (CON/2014/64) auf Ersuchen der portugiesischen Staats- und Finanzministerin. Am 29. August 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit und zur Wiederausgabe von Euro-Banknoten und -Münzen in Litauen (CON/2014/65) auf Ersuchen der Lietuvos bankas. Am 3. September 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu latenten Steueransprüchen in Portugal (CON/2014/66) auf Ersuchen der portugiesischen Staats- und Finanzministerin. Am 12. September 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Umsetzung der europäischen Bankenabwicklungsrichtlinie in Deutschland (CON/2014/67) auf Ersuchen des deutschen Bundesministeriums der Finanzen.

Am 12. September 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Mindestreservevorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro in Litauen (CON/2014/68) auf Ersuchen der Lietuvos bankas. Ebenfalls am 12. September 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Regulierung des Eigentums an Krediten als Geschäftstätigkeit (CON/2014/69) auf Ersuchen des irischen Finanzministeriums.

Corporate Governance: Am 17. September 2014 nahm der EZB-Rat die endgültige Rangfolge der Euro-Länder und die Einteilung der Zentralbankpräsidenten in Gruppe 1 und 2 zur Kenntnis, so wie sie gemäß der Satzung vorgesehen ist. Der EZB-Rat entschied zudem per Losverfahren über den Ausgangspunkt für die Rotation der Stimmrechte in den beiden Gruppen. Nähere Informationen sind der entsprechenden Pressemitteilung auf der Website der EZB zu entnehmen.

Bankenaufsicht: Am 28. August 2014 beziehungsweise am 1. September 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Liste der Kreditinstitute, die er als bedeutend einstuft und die somit ab dem 4. November 2014 von der EZB direkt beaufsichtigt werden. Gemäß der Verordnung EZB/2014/17 (SSM-Rahmenverordnung) veröffentlichte die EZB anschließend am 4. September 2014 die Liste der beaufsichtigten Unternehmen und Gruppen, die von der EZB direkt beaufsichtigt werden, sowie die Liste weniger bedeutender Institute.

Am 8. September 2014 veröffentlichte die EZB die Namen der fünf Mitglieder und zwei Stellvertreter, die vom EZB-Rat in den administrativen Überprüfungsausschuss berufen wurden. Der administrative Überprüfungsausschuss wurde als neues Gremium im institutionellen Gefüge des einheitlichen Aufsichtsmechanismus eingerichtet und wird für die interne administrative Überprüfung der Aufsichtsbeschlüsse zuständig sein. Die Liste der Mitglieder und Stellvertreter sowie nähere Informationen hierzu finden sich auf der Website der EZB (siehe auch Personalien in diesem Heft).

Noch keine Bewertungen vorhanden


X