Vermerkt

Zentralbanken - Beschlüsse EZB-Rat (ohne Zinsbeschlüsse)

Marktoperationen: Am 4. September 2013 beschloss der EZB-Rat eine Verschärfung der Meldepflichten auf Einzelkredit ebene in Bezug auf Residential Mortgage Backed Securities und auf mit Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen besicherte ABS, die als Sicherheit für die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems verwendet werden und den am 27. November 2012 veröffentlichten Zeitplan nicht erfüllen. Eine Pressemitteilung zu diesem Beschluss wurde am 9. September 2013 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 6. September 2013 beschloss der EZB-Rat, die Cerved Group zum Rahmenwerk für Bonitätsbeurteilungen im Eurosystem (Eurosystem Credit Assessment Framework - ECAF) zuzulassen. Die vollständige Liste der vom Eurosystem für ECAF-Zwecke zugelassenen Systeme ist auf der EZB-Website abrufbar. Ebenfalls am 6. September 2013 beschloss der EZB-Rat, Meldepflichten für Einzelkreditdaten von mit Kreditkartenforderungen besicherten ABS einzuführen, wenn diese bei den geldpolitischen Geschäften des Eurosystems als Sicherheiten verwendet werden. Die Bereitstellung von Informationen auf Einzelkreditebene für diese Instrumente wird ab dem 1. April 2014 verbindlich, wobei eine neunmonatige Einführungsphase gilt. Dieser Beschluss tritt mit Verabschiedung der einschlägigen Rechtsinstrumente in Kraft. Eine Pressemitteilung, in der die Informationspflichten aufgeführt sind, wurde am 19. September 2013 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 16. September 2013 beschloss der EZB-Rat im Einvernehmen mit der Bank of England, die wechselseitige Liquiditätsswap-Vereinbarung bis zum 30. September 2014 zu verlängern. Die Swap-Fazilität war am 17. Dezember 2010 als Vorsorgemaßnahme eingerichtet worden. Eine diesbezügliche Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 15. August 2013 genehmigte der EZB-Rat überarbeitete Kriterien zur Beurteilung der Sepa-Konformität von Infrastrukturen für Massenzahlungen. Die überarbeiteten Kriterien werden auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 5. September 2013 genehmigte der EZB-Rat die Zulassung von zwei neuen Verbindungen für die Kreditgeschäfte des Eurosystems. Es handelt sich um eine direkte Verbindung zwischen Clearstream Banking S.A. (CBL) und VP Lux sowie um eine erweiterte Ver bindung zwischen Clearstream Banking AG-Creation und VP Lux über CBL. Das vollständige Verzeichnis der zugelassenen Verbindungen kann auf der EZB-Website abgerufen werden.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 6. August 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Sonderliquidation von Kreditinstituten in Griechenland (CON/2013/57) auf Ersuchen des griechischen Finanzministeriums. Vom 7. August 2013 datiert eine Stellungnahme des EZB-Rates zum Register der Finanzausweise in der Slowakei (CON/2013/58) auf Ersuchen des slowakischen Finanzministeriums.

Am 12. August 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu OTC-Derivaten, zentralen Gegenparteien und Transaktionsregistern in Belgien CON/ 2013/59 auf Ersuchen der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique, die im Namen des belgischen Finanzministeriums handelte. Am 13. August 2013 verabschiedete der EZB-Rat Stellungnahme der EZB zur Bereitstellung von Sicherheiten an die Danmarks Nationalbank durch automatische Besicherung (CON/ 2013/60) auf Ersuchen der dänischen Finanzaufsichtsbehörde.

Am 13. August 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Maßnahmen zur Stärkung der Bankenstabilität in Slowenien (CON/2013/67) auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums. Am 16. August 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Unabhängigkeit der Banco de España in Personalangelegenheiten und zur Beendigung der Amtszeit des Präsidenten (CON/2013/61) auf Ersuchen der spanischen Zentralbank.

Am 19. August 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Erbringung von Zahlungsdienstleistungen durch die Banka Slovenije für Nutzer von Haushaltsmitteln (CON/2013/62) auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums. Ebenfalls vom 19. August 2013 datiert die Stellungnahme des EZB-Rates zu Kreditgenossenschaften in Litauen (CON/2013/63) auf Ersuchen des litauischen Finanzministeriums.

Am 20. August 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu den Grundsätzen und dem Verfahren für den Austausch von Banknoten und Münzen in Polen (CON/2013/64) auf Ersuchen des Präsidenten der Narodowy Bank Polski.

Am 21. August 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Behandlung und Wiederausgabe von Euro-Banknoten und -Münzen in Lettland (CON/2013/65) auf Ersuchen der Latvijas Banka. Am 27. August 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum makroprudenziellen Mandat der Banco de Portugal (CON/2013/66) auf Ersuchen der portugiesischen Finanzministerin.

Am 29. August 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einer neuen statistischen Aufgabe der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique (CON/2013/68) auf Ersuchen des belgischen Vizepremierministers und Ministers für Wirtschaft, Verbraucher und die Nordsee.

Am 13. September 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen des Gesetzes über die Bank Centrali ta' Malta/Central Bank of Malta (CON/2013/69) auf Ersuchen der maltesischen Zentralbank. Am 18. September 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Einrichtung eines Rates für Finanzstabilität und zum makroprudenziellen Mandat der nationalen Behörden in Slowenien der EZB zur Einrichtung eines Rates für Finanzstabilität und zum makroprudenziellen Mandat der nationalen Behörden in Slowenien CON/ 2013/70 auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums.

Statistik: Am 4. September 2013 billigte der EZB-Rat einen Vorschlag für eine abgestimmte Berichterstattung des Eurosystems an den Coordinated Portfolio Investment Survey. Bei Letzterem handelt es sich um eine jährlich durchgeführte freiwillige Erhebung von Daten über Wertpapieranlagen, die unter der Federführung des Internationalen Währungsfonds erfolgt.

Corporate Governance: Am 29. August 2013 verabschiedete der EZB-Rat folgende Rechtsakte: a) den Beschluss EZB/2013/26 zur Festlegung der Maßnahmen, die für den Beitrag zum kumulierten Wert der Eigenmittel der Europäischen Zentralbank und für die Anpassung der den übertragenen Währungsreserven entsprechenden Forderungen der nationalen Zentralbanken erforderlich sind, b) den Beschluss EZB/ 2013/27 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/29 über die Ausgabe von Euro-Banknoten, c) den Beschluss EZB/2013/28 über die prozentualen Anteile der nationalen Zentralbanken im Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen Zentralbank, d) den Beschluss EZB/2013/29 zur Festlegung der Bedingungen für die Übertragung der Kapitalanteile der Europäischen Zentralbank zwischen den nationalen Zentralbanken und für die Anpassung des eingezahlten Kapitals sowie e) den Beschluss EZB/2013/30 über die Einzahlung des Kapitals der EZB durch die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist.

Am 30. August 2013 verabschiedete der Erweiterte Rat den Beschluss EZB/2013/31 über die Einzahlung des Kapitals der Europäischen Zentralbank durch die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden nationalen Zentralbanken. Die genannten Beschlüsse, die die fünfjährliche Überprüfung des Schlüssels für die Kapitalzeichnung der EZB und die Einführung des Euro in Lettland am 1. Januar 2014 widerspiegeln, stehen in englischer Sprache auf der EZB-Website zur Verfügung und werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Am 2. September 2013 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2013/32 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banco de España. Die Empfehlung wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der EZB-Website veröffentlicht. Am 4. September 2013 ernannte der EZB-Rat Steven Keuning, Leiter der EZB-Generaldirektion Personal, Budget und Organisation, mit unmittelbarer Wirkung und bis zum 31. Dezember 2016 zum Vorsitzenden des Ausschusses des Eurosystems für Organisationsentwicklung. Zudem bestätigte der EZB-Rat ihn als Vorsitzenden der Personalleiterkonferenz.

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