Vermerkt

Zentralbanken - Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Operationeller Bereich: Am 28. Juli 2010 gab die EZB vom EZB-Rat verabschiedete Änderungen der Risikokontrollmaßnahmen für notenbankfähige Sicherheiten, die für Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassen sind, bekannt. Diese Änderungen ergeben sich aus der zweijährlichen Überprüfung der Risikokontrollmaßnahmen des Eurosystems. In der diesbezüglichen Pressemitteilung wird außerdem das neue System von Bewertungsabschlägen nähererläutert, das gemäß dem Beschluss des EZB-Rats vom 8. April 2010, ein gestaffeltes System von Bewertungsabschlägen für Sicherheiten mit niedrigerem Rating einzuführen, zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 29. Juli 2010 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2010/9 über den Zugriff auf bestimmte Target-2-Daten und deren Nutzung. Der Beschluss regelt den Zugriff auf bestimmte Daten und deren Nutzung durch die für Target-2 Überwachungsinstanzen und die Systembetreiber im Zusammenhang mit dem Target-2-Simulator. Letzterer ermöglicht die Durchführung quantitativer Analysen und numerischer Simulationen mit Daten auf Transaktionsebene, um ein effizientes Funktionieren des Systems und dessen Überwachung sicherzustellen.

Nach Kenntnisnahme der neuen Step-Marktkonvention und der Übernahme der alleinigen Verantwortung durch das Step-Sekretariat für die Vergabe des Step-Siegels billigte der EZB-Rat am 5. August 2010, dass die Mitwirkung des Eurosystems an dieser Aktivität mit sofortiger Wirkung eingestellt wird. Weitere Informationen über den Step-Markt finden sich auf der Website der EZB.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 5. August 2010 billigte der EZB-Rat den Beitrag des Eurosystems zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zu Leerverkäufen und stimmte der Veröffentlichung dieses Beitrags auf der Website der EZB zu.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 26. Juli 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme zur Begrenzung der öffentlichen Ausgaben in Bezug auf die Banca d'Italia auf Ersuchen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministeriums (CON/2010/58). Am 29. Juli 2010 gab der EZB-Rat eine Stellungnahme zu den Laufbahnen der Bundesbankbeamtinnen und Bundesbankbeamten auf Ersuchen der Deutschen Bundesbank ab (CON/2010/59).

Am 2. August 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme zum Rahmen für Mindestreserven in Estland auf Ersuchen der Eesti Pank (CON/2010/60). Einen Tag später erfolgte eine Stellungnahme des EZB-Rats zu bestimmten Zuständigkeiten des Vorstands der Bulgarischen Nationalbank auf Ersuchen des Präsidenten der Bulgarischen Nationalbank (CON/2010/61).

Am 4. August 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme zu Änderungen verschiedener Gesetze im Hinblick auf die Verringerung finanzieller Ungleichgewichte in Ungarn auf Ersuchen des ungarischen Wirtschaftsministeriums (CON/2010/62). Eine Stellungnahme zu den Durchführungsbestimmungen über Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen in Deutschland wurde am 5. August 2010 vom EZB-Rat auf Ersuchen des deutschen Bundesministeriums der Finanzen (CON/2010/63) verabschiedet.

Statistik: Am 23. Juli 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Verordnung zur Änderung der Verordnung EZB/2001/18 über die Statistik über die von monetären Finanzinstituten angewandten Zinssätze für Einlagen und Kredite gegenüber privaten Haushalten und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (EZB/2010/7), mit der die Übergangsbestimmungen zur Festlegung des nationalen Mindeststichprobenumfangs von Dezember 2010 bis Dezember 2013 verlängert werden.

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