Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Marktoperationen: Am 15. November 2018 billigte der EZB-Rat eine Änderung des ersten Verzeichnisses der im Euro-Währungsgebiet ansässigen Emittenten mit Förderauftrag, die für das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors zugelassen sind. Das Verzeichnis ist auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 26. Oktober 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Rechtsrahmen des Staatlichen Rechnungshofs in Kroatien (CON/2018/45) auf Ersuchen des Finanzministeriums der Republik Kroatien. Ebenfalls am 26. Oktober 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Überprüfung der finnischen Rechtsvorschriften in Zusammenhang mit den im Finanzsektor geltenden Vorkehrungspflichten (CON/ 2018/46) auf Ersuchen des finnischen Finanzministeriums.

Am 8. November 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Bestimmung wesentlicher Dienstleistungen und deren Betreiber für die Zwecke der Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen in Slowenien (CON/ 2018/47) auf Ersuchen des slowenischen Ministeriums der öffentlichen Verwaltung. Gleichfalls am 8. November 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu den indestreserveanforderungen der Magyar Nemzeti Bank (CON/2018/48) auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank.

Am 9. November 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Erlass nationaler Rechtsvorschriften zur Entwicklung einer engen Zusammenarbeit zwischen der EZB und der Bulgarische Nationalbank (CON/2018/49) auf Ersuchen des bulgarischen Finanzministers. Vom 9. November 2018 datiert auch die Stellungnahme des EZB-Rats zur Stärkung der Finanzaufsicht und des Anlegerschutzes in Polen (CON/2018/50) auf Ersuchen des polnischen Parlaments.

Am 9. November 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung einer Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion (CON/2018/51) auf Ersuchen des Europäischen Parlaments.

Am 19. November 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum makroprudenziellen Mandat der Bulgarische Nationalbank und der Governance von Kreditinstituten (CON/2018/52) auf Ersuchen des bulgarischen Finanzministers. Am Freitag, 16. November 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Umsetzung der Empfehlungen des Konvergenzberichts im Gesetz der Bulgarische Nationalbank (CON/2018/53) auf Ersuchen des bulgarischen Finanzministers.

Am 20. November 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Richtlinie über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten (CON/2018/54) auf Initiative der EZB.

Corporate Governance: Ewald Nowotny, Mitglied des EZB-Rats, übernimmt bis zum Ende seiner Amtszeit als Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank im August 2019 den Vorsitz des EZB-Prüfungsausschusses. Er folgt auf Erkki Liikanen, den ehemaligen Präsidenten der Suomen Pankki - Finlands Bank, der im Juli 2018 aus dem Amt schied.

Bankenaufsicht: Am 7. November 2018 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den Leitfaden der EZB für den bankinternen Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (Internal Capital Adequacy Assessment Process - ICAAP) und den Leitfaden der EZB für den bankinternen Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process - ILAAP) zu veröffentlichen. Die Leitfäden wurden am 9. November 2018 auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

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