Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Marktoperationen: Am 13. Dezember 2017 beschloss der EZB-Rat Änderungen der Notenbankfähigkeitskriterien für ungedeckte Bankschuldverschreibungen, das heißt ungedeckte Schuldverschreibungen, die von Kreditinstituten, Wertpapierfirmen oder eng mit diesen verbundenen Stellen begeben werden. Eine Pressemitteilung mit weiteren Einzelheiten zu den geänderten Kriterien, die ab Inkrafttreten der regelmäßigen Aktualisierung der allgemeinen Dokumentation (voraussichtlich im 1. Quartal 2018) wirksam werden, ist auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr: Am 6. Dezember 2017 genehmigte der EZB-Rat den Beginn zweier Großprojekte zu Systemen im Bereich Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr, die im November 2021 beziehungsweise im November 2022 den Betrieb aufnehmen sollen. Bei dem ersten Projekt wird das Echtzeit-Brutto-Zahlungssystem Target-2 des Eurosystems mit der Wertpapierabwicklungsplattform Target-2-Securities (T2S) zusammengelegt und Marktteilnehmern ein besseres Liquiditätsmanagement ermöglicht. Im Rahmen des zweiten Projekts wird ein Sicherheitenmanagementsystem für das Euro sys tem (Eurosystem Collateral Management System - ECMS) entwickelt, das eine harmonisierte Plattform für Sicherheitengeschäfte des Eurosystems bereitstellt und eine Reihe von Funktionalitäten der bestehenden nationalen Systeme ersetzt. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar.

Am 7. Dezember 2017 genehmigte der EZB-Rat den T2S-Jahresabschluss für 2016 und seine Veröffentlichung auf der Website der EZB. Dieser jährliche Bericht, der auf eine Initiative des Market Infrastructure Board (MIB) zurückgeht und erstmals 2015 veröffentlicht wurde, enthält Informationen zur Finanzlage des T2S im betreffenden Jahr.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 24. November 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Vorschriften über die Vergütung und Altersversorgung in Irland (CON/2017/49) auf Ersuchen des irischen Ministers für öffentliche Ausgaben und Reformen. Am 27. November 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Geschäften mit verbundenen Parteien in Bulgarien (CON/2017/50) auf Ersuchen der Bulgarischen Nationalbank.

Ebenfalls am 27. November 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen der Entscheidungsstrukturen der Bulgarischen Nationalbank (CON/2017/51) auf Ersuchen der Nationalversammlung der Republik Bulgarien. Am 29. November 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Referenzwerten bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten in Bulgarien (CON/2017/52) auf Ersuchen der Bulgarischen Nationalbank.

Am 1. Dezember 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Übertragung der Funktion einer für den Geschäftsverkehr mit dem Internationalen Währungsfonds zuständigen Stelle auf die Lietuvos bankas (CON/2017/53) auf Ersuchen der Lietuvos bankas. Am 4. Dezember 2017 beschloss der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Begrenzung der Anzahl zentraler Kreditgenossenschaften in Litauen (CON/2017/54) auf Ersuchen des litauischen Parlaments.

Statistik: Am 22. November 2017 genehmigte der EZB-Rat die Einleitung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens zu den wesentlichen Merkmalen eines neuen Zinssatzes für täglich fällige unbesicherte Einlagen in Euro. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens, das bis zum 12. Januar 2018 läuft, möchte die EZB Stellungnahmen von Interessenträgern zu den wesentlichen Merkmalen des Zinssatzes und dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung einholen. Die Dokumente zur öffentlichen Konsultation sind auf der Website der EZB abrufbar.

Am 27. November 2017 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2017/38 über die Verfahren zur Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (Ana-Credit). Der Rechtsakt legt die Verfahren dar, mit denen die Erhebung dieser Daten unterstützt wird. Ziel ist der Aufbau einer gemeinsamen analytischen granularen Datenbank zu Krediten, die Kreditdaten aus allen Mitgliedsstaaten enthält, deren Währung der Euro ist. Ana-Credit wird das Eurosystem, das Europäische System der Zentralbanken und den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen, zu denen die geldpolitische Analyse und geldpolitische Geschäfte, das Risikomanagement, die Überwachung der Finanzmarktstabilität sowie makroprudenzielle Politik und Forschung und die Bankenaufsicht zählen. Die Leitlinie ist auf der Website der EZB abrufbar.

Ausgabe von Banknoten und Münzen: Am 8. Dezember 2017 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2017/39 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/2164 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2017 und des Beschlusses EZB/2017/40 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2018. Ferner erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2017/41 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/2332 über einen Verfahrensrahmen für die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen. Zur Optimierung des Genehmigungsverfahrens sieht der Beschluss EZB/2017/41 die Übertragung künftiger Genehmigungen des Umfangs der Ausgabe von Münzen der Mitgliedsstaaten an das Direktorium der Europäischen Zentralbank vor.

Bankenaufsicht: Am 30. November 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den EZB-Leitfaden zur Beurteilungsmethodik für die auf internen Modellen beruhende Methode (IMM) und die A-CVA-Eigenmittelanforderungen zum Gegenparteiausfallrisiko (ECB Guide on assessment methodology (EGAM) for the Internal Model Method (IMM) and Advanced CVA capital charge (A-CVA) for counterparty credit risk) zu veröffentlichen. Zweck der Veröffentlichung des Leitfadens, zu dem 2018 eine öffentliche Konsultation stattfinden soll, ist es, Rückmeldungen aus der Branche einzuholen. Der Leitfaden ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Am 6. Dezember 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den Bedeutungsstatus bestimmter beaufsichtigter Kreditinstitute zu ändern. Die Liste der beaufsichtigten Unternehmen wird regelmäßig aktualisiert und ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar. Zudem findet jährlich eine Bewertung der Bedeutung von Kreditinstituten statt, deren Ergebnis der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (eine entsprechende Pressemitteilung vom 5. Dezember 2017 ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar). Am 13. Dezember 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums bezüglich der Prioritäten für die Bankenaufsicht im Jahr 2018. Eine Zusammenfassung der Prioritäten ist auf der Website der EZB-Bankenaufsicht abrufbar.

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