Vermerkt

Zentralbanken: Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Wirtschaftliche, monetäre und finanzielle Lage: Am 5. Februar 2014 beschloss der EZB-Rat, den veröffentlichten Zeitraum der von Experten erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen - beginnend mit den Projektionen vom März 2014 - auf drei Jahre zu erweitern.

Externe Kommunikation: Am 19. Februar 2014 billigte der EZB-Rat technische Präzisierungen zum Wortlaut der Verfahren, die der Aufgabe des EZB-Rats gemäß Artikel 14.4 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank hinsichtlich der Gewährung von ELA an einzelne Kreditinstitute zugrunde liegen. Diese Verfahren sind auf der Website der EZB abrufbar.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 30. Januar 2014 verabschiedete der EZB-Rat den Leitfaden "Assessment guide for the security of internet payments". Mit diesem Hilfsmittel soll die Durchführung harmonisierter, effizienter und vergleichbarer Bewertungen durch die zuständigen Aufsichts- oder Überwachungsbehörden in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum vereinfacht werden. Der Leitfaden und eine entsprechende Pressemitteilung wurden am 4. Februar 2014 auf der Website der EZB veröffentlicht. Am 13. Februar 2014 billigte der EZB-Rat einen Bericht über die Beurteilung aller Wertpapierabwicklungssysteme und der Verbindungen, die derzeit für die Besicherung von Kreditgeschäften des Eurosystems verwendet werden. Das vollständige Verzeichnis aller zugelassenen Wertpapierabwicklungssysteme und Verbindungen kann auf der EZB-Website abgerufen werden.

Am 13. Februar 2014 genehmigte der EZB-Rat zudem die Zulassung von neuen Verbindungen für die Kreditgeschäfte des Eurosystems: a) eine direkte Verbindung zwischen der Euroclear Bank und Centralna klirinško depotna druzba (KDD) und b) zwei erweiterte Verbindungen zwischen Euroclear France und dem Bank of Greece Securities Settlement System (BOGS) beziehungsweise der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) über die Euroclear Bank. Das vollständige Verzeichnis aller zugelassenen Verbindungen kann auf der EZB-Website abgerufen werden. Ebenfalls am 13. Februar 2014 nahm der EZB-Rat den dritten vom Ausschuss für Zahlungs- und Verrechnungssysteme erstellten Bericht zum Thema Kartenbetrug zur Kenntnis und genehmigte die Veröffentlichung des Dokuments auf der EZB-Website.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 23. Januar 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Rundung von auf Euro lautenden Zahlungen in Belgien (CON/2014/6) auf Ersuchen der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique, die im Namen des belgischen Finanzministers handelte. Am 28. Januar 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Besoldung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Irland während krankheitsbedingter Fehlzeiten (CON/2014/7) auf Ersuchen des irischen Ministers für öffentliche Ausgaben und Reformen. Am 31. Januar 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Magyar Nemzeti Bank (CON/2014/8) auf Ersuchen des ungarischen Ministeriums für nationale Wirtschaft.

Vom 5. Februar 2014 datiert die Verabschiedung einer Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2013/ 36/EU und 2009/110/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG CON/2014/ 9 auf Ersuchen des Rates. Die Stellungnahme ist auf der EZB-Website abrufbar und wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ebenfalls am 5. Februar 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (CON/ 2014/10) auf Ersuchen des Rates. Die Stellungnahme ist auf der EZB-Website abrufbar und wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Am 7. Februar 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Übermittlung von Daten, die zur Festlegung der Geldpolitik in Polen erforderlich sind (CON/2014/11) auf Ersuchen des polnischen Finanzministers. Vom 10. Februar 2014 datiert die Verabschiedung einer Stellungnahme der EZB zur Verringerung der gesetzlichen Vergütung hochrangiger Beamter im öffentlichen und halböffentlichen Sektor in den Niederlanden (CON/ 2014/12) auf Ersuchen des niederländischen Ministeriums für Inneres und Angelegenheiten des Königreichs.

Am 12. Februar 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Konten für dematerialisierte Wertpapiere in Fremdwährung in Belgien (CON/2014/ 13) auf Ersuchen der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique, die im Namen des belgischen Finanzministers handelte.

Ebenfalls am 12. Februar 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Einführung des Euro in Litauen (CON/2014/14) auf Ersuchen des litauischen Finanzministeriums. Am 13. Februar 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB über das makroprudenzielle Mandat und die makroprudenziellen Instrumente der NBB CON/2014/ 16 auf Ersuchen des belgischen Finanzministers. Am 14. Februar 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Status und zur Beaufsichtigung von Kreditinstituten in Belgien (CON/ 2014/17) auf Ersuchen des belgischen Finanzministers. Am 18. Februar 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur makroprudenziellen Aufsicht über das Finanzsystem in Polen (CON/ 2014/18) auf Ersuchen des polnischen Finanzministers.

Statistik: Am 23. Januar 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/ 2014/2 über die statistischen Berichtsanforderungen der EZB im Bereich der außenwirtschaftlichen Statistiken. Sie richtet sich an das Central Statistics Office in Irland, das National Statistics Office in Malta, an Statistics Finland in Finnland und an alle weiteren zuständigen Behörden, die möglicherweise von Zeit zu Zeit mit der Erhebung und/oder Erstellung außenwirtschaftlicher Statistiken in Mitgliedstaaten betraut sind. Die Empfehlung der EZB wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der EZB-Website veröffentlicht.

Corporate Governance: Am 5. Februar 2014 ernannte der EZB-Rat Vítor Constâncio, Vizepräsident der EZB, mit sofortiger Wirkung zum Vorsitzenden des IT-Lenkungsausschusses des Eurosystems (Eurosystem IT Steering Committee - EISC). Am 19. Februar 2014 erfolgte die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der EZB für das Geschäftsjahr 2013 durch den EZB-Rat. Der Jahresabschluss und eine diesbezügliche Pressemitteilung wurden am 20. Februar 2014 auf der Website der EZB veröffentlicht. Der Jahresbericht 2013 der EZB enthält einen Managementbericht für das vergangene Geschäftsjahr.

Bankenaufsicht: Am 31. Januar 2014 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2014/5 über die enge Zusammenarbeit mit nationalen zuständigen Behörden von teilnehmenden Mitgliedstaaten, deren Wäh rung nicht der Euro ist. Der Beschluss enthält Bestimmungen über a) das von den Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, im Zusammenhang mit der Aufnahme einer engen Zusammenarbeit mit der EZB anzuwendende Verfahren; b) die von der Europäischen Zentralbank bei der Antragsprüfung angewandte Methode; und c) die Art und Weise, wie Beschlüsse zur Aufnahme einer engen Zusammenarbeit mit bestimmten Mitgliedstaaten gefasst werden. Im Beschluss wird darüber hinaus das Verfahren für die Aussetzung und Beendigung der engen Zusammenarbeit festgelegt.

Am 3. Februar 2014 genehmigte der EZB-Rat den Entwurf der Verordnung der EZB zur Einrichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-Rahmenverordnung), welche die praktischen Modalitäten der Zusammenarbeit im Rahmen des SSM festlegt. Der EZB-Rat beschloss ferner, eine einmonatige öffentliche Konsultation zum Entwurf der SSM-Rahmenverordnung einzuleiten. Der Entwurf der SSM-Rahmenverordnung wurde am 7. Februar 2014 zusammen mit einer Pressemitteilung auf der Website der EZB veröffentlicht. Kommentare im Rahmen der öffentlichen Konsultation konnten bis zum 7. März 2014 abgegeben werden.

Am 4. Februar 2014 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2014/3. In diesem Beschluss wird festgelegt, welche Institute der umfassenden Bewertung durch die EZB unterliegen, die bis zum 3. November 2014 durchgeführt wird.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X