Vermerkt

Zentralbanken - Beschlüsse EZB-Rat (ohne Zinsbeschlüsse)

Geldpolitik: Am 17. März 2011 genehmigte der EZB-Rat gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf dessen Grundlage die EZB die Einhaltung der in Artikel 123 und 124 enthaltenen Verbote und der damit zusammenhängenden Verordnungen durch die Zentralbanken in der EU überwacht, den Bericht für das Jahr 2010. Nähere Informationen hierzu sind einem gesonderten Abschnitt des Jahresberichts 2010 der EZB zu entnehmen, der am 19. April 2011 veröffentlicht wird.

Externe Kommunikation: Ebenfalls am 17. März 2011 genehmigte der EZB-Rat den Jahresbericht 2010 der EZB. Er wird dem Europäischen Parlament vorgelegt und am 19. April 2011 in 21 Amtssprachen der EU auf der Website der EZB veröffentlicht.

Marktoperationen: Am 18. Februar 2011 beschloss der EZB-Rat, das Ratingtool von Coface Serviços Portugal, S. A. als Quelle im Rahmenwerk für Bonitätsbeurteilungen im Eurosystem (Eurosystem Credit Assessment Framework, ECAF) zuzulassen. Die vollständige Liste der Systeme, die vom Eurosystem für ECAF-Zwecke zugelassen sind, kann auf der EZB-Website abgerufen werden. Am 3. März 2011 fasste der EZB-Rat eine Reihe von Beschlüssen zu den Sondermaßnahmen der EZB. Nähere Informationen, insbesondere zu den Tender verfahren bei den bis zum 12. Juli 2011 abzuwickelnden Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems, wurden am selben Tag in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 17. März 2011 verabschiedete der EZB-Rat eine Leitlinie zur Änderung der Leitlinie EZB/2007/2 über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Ex-press-Zahlungsverkehrssystem (Target-2; EZB/2011/2). Sie wird im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 15. März 2011 genehmigte der EZB-Rat die Antwort des Eurosystems im Hinblick auf das öffentliche Konsultationsverfahren des International Accounting Standards Board (IASB) zu dessen Vorschlägen hinsichtlich der Verbesserung der bestehenden Rechnungslegungsvorschriften für Absicherungsgeschäfte. Die neuen Anforderungen für das Hedge Accounting, welche die Komplexität der diesbezüglichen Vorschriften reduzieren sollen und die wirtschaftliche Substanz der derzeitigen Absicherungsstrategien besser widerspiegeln, werden nach ihrer Fertigstellung Teil des neuen Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente sein. Die Antwort des Eurosystems wird auf der EZB-Website veröffentlicht.

Am 17. März 2011 nahm der EZB-Rat zur Kenntnis, dass der fünfte Bericht der EZB zur europäischen Finanzmarktintegration ("Financial Integration in Europe") im Mai 2011 auf der EZB-Website veröffentlicht werden soll. In diesem Bericht werden der Stand der Finanzmarktintegration im Euroraum und die diesbezüglichen Aktivitäten des Eurosystems erläutert. Zusätzlich enthält er drei Sonderbeiträge zu den Themen Management und Bewältigung von Krisen unter dem Gesichtspunkt der Finanzmarktintegration, Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen im Eurogebiet sowie Entwicklungen am Anleihemarkt im Eurogebiet vor dem Hintergrund der Finanzkrise.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 24. Februar 2011 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen der Rechtsvorschriften über die Wirksamkeit von Abrechnungen und über Finanzsicherheiten in Litauen auf Ersuchen des litauischen Finanzministeriums (CON/2011/14). Am 25. Februar 2011 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen der Rechtsvorschriften über den Einlagensicherungsfonds in Rumänien auf Ersuchen der Banca Nationala a României (CON/2011/15). Am 3. März 2011 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union (CON/2011/17).

Am 4. März 2011 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (kodifizierter Text) auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union (CON/2011/18). Am 7. März 2011 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Wiederausgabe von Euro-Banknoten in Frankreich auf Ersuchen des Präsidenten der Banque de France (CON/2011/19). Am 8. März 2011 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Zentrale für Unternehmenskredite in Belgien auf Ersuchen der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique, die im Namen des belgischen Finanzministeriums handelte (CON/2011/20).

Am 9. März 2011 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Stärkung des spanischen Finanzsystems auf Ersuchen des spanischen Staatssekretärs für Wirtschaft (CON/2011/21). Am 11. März 2011 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einer Empfehlung für einen Beschluss des Rates betreffend die Modalitäten für die Aushandlung von Vereinbarungen über Währungsfragen mit der Französischen Republik, die im Namen der französischen überseeischen Gebietskörperschaft Saint-Barthélemy handelt auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union (CON/2011/22).

Am 15. März 2011 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Zahlungsdiensten in Polen auf Ersuchen des polnischen Finanzministers (CON/2011/23). Am 17. März 2011 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist auf Ersuchen des Präsidenten des Europäischen Rates (CON/ 2011/24).

Statistik: Am 17. März 2011 erörterte der EZB-Rat die Qualität staatlicher Finanzstatistiken und verabschiedete Vorschläge zu deren weiterer Verbesserung. Insbesondere unterstützte der EZB-Rat die Verkürzung der Meldefristen für die vierteljährlichen Staatskonten im Rahmen des Datenlieferprogramms des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen und für die Daten im Zusammenhang mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit auf T+85 bis zum Jahr 2014, wobei bis 2017 eine Meldefrist von T+82 angestrebt wird, um die Erstellung von vollständigen vierteljährlichen integrierten Konten des Euroraums zu T+90 zu unterstützen.

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