Vermerkt

Zentralbanken - Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Operationeller Bereich: Der EZB-Rat hat beschlossen, die Rating-Anforderungen für Asset-Backed Securities (ABS) zu ändern. Das Eurosystem wird für alle ab dem 1. März 2010 emittierten ABS mindestens zwei Ratings zugelassener externer Ratingagenturen verlangen. Bei der Feststellung der Notenbankfähigkeit dieser ABS wird das Eurosystem die "Second-Best"-Regel anwenden, das heißt nicht nur das beste, sondern auch das zweitbeste vorliegende Rating muss die für ABS geltende Mindest-Bonitätsanforderung erfüllen (siehe hierzu auch die Pressemitteilung vom 20. Januar 2009). Ab dem 1. März 2011 wird die "Se-cond-Best"-Regel sowie die Anforderung, dass mindestens zwei Ratings vorliegen müssen, für alle ABS unabhängig vom Emissionsdatum gelten. Eine Pressemitteilung zu diesem Thema wurde auf der Website der EZB veröffentlicht.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 19. November 2009 stimmte der EZB-Rat der Veröffentlichung des "Financial Stability Review - Dezember 2009" zu. Der Bericht liefert eine umfassende Einschätzung, inwieweit das Finanzsystem des Euroraums in der Lage ist, Störungen aufzufangen, und untersucht die Hauptrisiken für die Stabilität des Finanzsystems sowie mögliche Schwachstellen. Der Bericht wird bis Mitte Dezember 2009 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 23. Oktober 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des polnischen Finanzministers eine Stellungnahme zur Verlängerung der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen für Finanzinstitute (CON/2009/ 82). Am 14. Oktober 2009 billigte der EZB-Rat auf Ersuchen des litauischen Finanzministeriums eine Stellungnahme zur Verteilung des Gewinns der Lietuvos bankas (CON/2009/83). Der Rat verabschiedete am 26. Oktober 2009 auf eigene Initiative eine Stellungnahme zur Aufsicht über Clearing- und Abwicklungsdienste durch die Nederlandsche Bank (CON/2009/84). Und am 27. Oktober 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des Nationalrats der slowakischen Republik eine Stellungnahme zur Unabhängigkeit der Národná banka Slovenska (CON/2009/85).

Am 28. Oktober 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des österreichischen Finanzministeriums eine Stellungnahme zu Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität und zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Kreditinstituten (CON/2009/86). Am 29. Oktober 2009 billigte der EZB-Rat auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank eine Stellungnahme zur Verlängerung der Frist für die Einreichung bestimmter Banknoten zu deren Umtausch (CON/2009/87). Alle sechs letztgenannten Stellungnahmen sind auf der Homepage der EZB abrufbar.

Am 26. Oktober 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union (EU-Rat) eine Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gemeinschaftliche Finanzaufsicht auf Makroebene und zur Einsetzung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken sowie zu einem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken auf die Europäische Zentralbank (CON/2009/88). Die Stellungnahme wurde am 11. November 2009 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist auch auf der Website der EZB abrufbar.

Am 4. November 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des irischen Finanzministers eine Stellungnahme zur Zusammensetzung des Vorstands der Central Bank and Financial Services Authority of Ireland und zur Mitgliedschaft in der Irish Financial Services Regulatory Authority (CON/2009/ 89). Am gleichen Tag billigte der EZB-Rat auf Ersuchen des belgischen Finanzministeriums eine Stellungnahme zum Rang des gesetzlichen Pfand- und Zurückbehaltungsrechts der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique (CON/2009/ 90). Beide letztgenannten Stellungnahmen sind auf der Website der EZB abrufbar.

Am 5. November 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des EU-Rates eine Stellungnahme zu Empfehlungen für Entscheidungen des Rates zum Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft hinsichtlich der Neuverhandlung der Währungsvereinbarung mit dem Staat Vatikanstadt und zum Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft hinsichtlich der Neuverhandlung der Währungsvereinbarung mit der Republik San Marino (CON/2009/91). Die englische Fassung der Stellungnahme ist auf der Website der EZB abrufbar. Die Stellungnahme wird in Kürze in allen Sprachfassungen im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 12. November 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des litauischen Finanzministeriums eine Stellungnahme zu Bedingungen und Verfahren für die Anwendung der Maßnahmen zur Stärkung der Stabilität des Finanzsystems (CON/ 2009/93). Die Stellungnahme ist auf der Website der EZB abrufbar. Am gleichen Tag billigte der EZB-Rat auf Ersuchen des EU-Rates eine Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Weiterverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik (CON/2009/94). Die Stellungnahme wird in Kürze im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 16. November 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des EU-Rates eine Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen (CON/2009/95). Am 16. November 2009 billigte der EZB-Rat auf Ersuchen des spanischen Staatssekretärs für Wirtschaft eine Stellungnahme über die Verwertung von Sicherheiten, die der Banco de España, anderen nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten oder der EZB im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben geleistet worden sind (CON/ 2009/96). Die beiden letztgenannten Stellungnahmen sind auf der Website der EZB abrufbar.

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