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Zentralbanken - Bewertungsabschläge für Sicherheiten

Der EZB-Rat hat Anfang April 2010 beschlossen, den Bonitätsschwellenwert für marktfähige und nicht marktfähige Sicherheiten (außer Asset Backed Securities, ABS) über das Jahresende 2010 hinaus bei "In-vestment-Grade" (das heißt BBB-/Baa3) zu belassen.

Darüber hinaus hat er entschieden, mit Wirkung vom 1. Januar 2011 ein gestaffeltes System von Bewertungsabschlägen auf Sicherheiten mit einem Rating von BBB+ bis BBB- (oder entsprechend) anzuwenden.* Dieses abgestufte System soll den einheitlichen zusätzlichen Bewertungsabschlag in Höhe von fünf Prozent, der gegenwärtig auf diese Sicherheiten angerechnet wird, ersetzen.

Das detaillierte System von Bewertungsabschlägen basiert auf folgenden Parametern:

- Die neuen Bewertungsabschläge werden entsprechend den unterschiedlichen Laufzeiten, den Liquiditätskategorien und der Kreditqualität der betreffenden Sicherheiten angemessen gestaffelt. Die niedrigsten Bewertungsabschläge gelten für die liquidesten Sicherheiten mit der kürzesten Laufzeit, während die höchsten Abschläge auf Sicherheiten mit der geringsten Liquidität und der längsten Laufzeit Anwendung finden.

- Die neuen Bewertungsabschläge werden mindestens so hoch sein wie der gegenwärtig auf die entsprechenden Sicherheiten angewendete Zusatzabschlag von pauschal fünf Prozent. Dieser wird zusätzlich auf den Bewertungsabschlag angerechnet, der für vergleichbare Sicherheiten mit höherer Bonität gelten würde.

- Das bestehende System von Bewertungsabschlägen auf Schuldtitel von Zentralstaaten und von Zentralbanken emittierte Schuldtitel, deren Rating innerhalb der oben beschriebenen Bandbreite liegt, wird nicht geändert.

- Die neuen Bewertungsabschläge ziehen keine unangemessene Verringerung der den Geschäftspartnern zur Verfügung stehenden Sicherheiten nach sich.

Das neue System von Bewertungsabschlägen wird im Juli 2010 im Einzelnen veröffentlicht. Des Weiteren bestätigte der EZB-Rat, dass folgende Schuldtitel mit Wirkung vom 1. Januar 2011 nicht mehr notenbankfähig sind:

- marktfähige Schuldtitel, die auf andere Währungen als Euro, das heißt US-Dollar, Pfund Sterling oder japanische Yen, lauten und im Euro-Währungsgebiet begeben wurden,

- von Kreditinstituten begebene Schuldtitel, die an zulässigen nicht geregelten Märkten gehandelt werden, und

- nachrangige Schuldtitel, die durch eine zulässige Garantie abgesichert sind.

*Genauer gesagt bezieht sich das System auf Bonitätsstufe 3 der harmonisierten Ratingskala des Eurosystems (siehe Website der EZB), in der sich das langfristige Rating von Sicherheiten auf BBB+/BBB/BBB- von Fitch beziehungsweise Standard & Poor's, Baa1/Baa2/Baa3 von Moody's beziehungsweise BBBH/BBB von DBRS beläuft.

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