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Zentralbanken - Sicherheitsrahmen: technische Einzelheiten

Bezugnehmend auf die EZB am 15. Oktober 2008 bekannt gegebenen Maßnahmen (www.bundesbank.de/download/ezb/pressenotizen/2008/20081014.ezb_collateralframework_de.pdf), das heißt die vorübergehende Ausweitung des Verzeichnisses der für Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassenen Sicherheiten, hat das Eurosystem Mitte November weitere technische Einzelheiten zur Ausweitung der Zulassungskriterien bekannt gegeben, die bis Ende 2009 in Kraft bleiben sollen.

Mit Wirkung vom 14. November 2008 werden marktfähige Schuldtitel, die auf bestimmte andere Währungen als Euro lauten, nämlich US-Dollar, britische Pfund oder japanische Yen, als Sicherheiten bei Kreditgeschäften des Eurosystems zugelassen. Voraussetzung ist, dass sie im Euro-Währungsgebiet emittiert und gehalten/abgewickelt wurden und dass der Emittent seinen Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hat. Außerdem müssen sie alle übrigen Zulassungskriterien erfüllen, die in früheren Beschlüssen der EZB festgelegt beziehungsweise vorübergehend erweitert wurden (siehe www.bundesbank.de/download/ezb/pressenotizen/2008/20081017. collateral.pdf). Es wird darauf hingewiesen, dass internationale Inhaberschuldverschreibungen, die nach dem 1. Januar 2007 durch die internationalen Zentralverwahrer Euroclear Bank (Belgien) und Clearstream Banking Luxemburg begeben wurden, nur dann notenbankfähig sind, wenn sie in Form der Neuen Globalurkunde (New Global Note, NGN) begeben wurden. Außerdem müssen sie bei einem Wertpapierverwahrer (Common Safekeeper, CSK), der ein internationaler Zentralverwahrer oder gegebenenfalls eine zentrale Wertpapierverwahrstelle ist, der/die die von der EZB festgelegten Mindeststandards erfüllt, hinterlegt sein.

Bei den für die Umrechnung von Fremdwährungen in Euro verwendeten Wechselkursen handelt es sich um die täglich aktualisierten Devisen-Referenzkurse, die am Tag vor der Bewertung auf der Website der EZB (www.ecb.int/stats/exchange/eurofxref/html/index.en.html) veröffentlicht werden. Marktfähige Schuldtitel, die auf andere Währungen als Euro lauten, unterliegen einem einheitlichen zusätzlichen Bewertungsabschlag von 8 Prozent. Zusätzliche Bewertungsabschläge werden aufaddiert. So unterliegt beispielsweise ein auf Fremdwährung lautender marktfähiger Schuldtitel mit einem Rating unter A- insgesamt einem zusätzlichen Bewertungsabschlag von 13 Prozent (8 Prozent aufgrund der Fremdwährung und 5 Prozent aufgrund des unter A-liegenden Ratings).

Bei grenzüberschreitend genutzten Sicherheiten werden außerdem auf Fremdwährungen lautende marktfähige Schuldtitel, bei denen Einkünfte (zum Beispiel eine Zinszahlung) anfallen oder die in dem Zeitraum fällig werden, in dem sie als Sicherheiten beim Eurosystem eingesetzt werden, von den Heimatzentralbanken nicht akzeptiert. Fällt die Prüfung der Notenbankfähigkeit positiv aus, werden marktfähige Schuldtitel, die auf die oben angegebenen Fremdwährungen lauten, in das täglich auf der Website der EZB veröffentlichte und aktualisierte Verzeichnis der notenbankfähigen marktfähigen Sicherheiten aufgenommen. Weitere Einzelheiten zur Umsetzung und zu den rechtlichen Aspekten der Zulassung von auf Euro lautenden syndizierten Krediten nach englischem Recht werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.

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