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Zentralbanken - Ergebnisse von QIS 5 zu Basel II

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und das Committee of European
Banking Supervisors (CEBS) führten in den letzten Monaten jeweils die
fünfte Studie zur Abschätzung der Auswirkungen des neuen Baseler
Regelwerkes beziehungsweise der Capital Requirements Directive (CRD)
auf die Mindesteigenkapitalanforderungen der Banken (QIS 5) durch. Die
Deutsche Bundesbank hatte bei der Durchführung dieser Studien auf
G10-Ebene und in Europa die Federführung inne. Ende Mai 2006 hat sie
die aggregierten Ergebnisse für die deutschen Banken, die in die
internationalen/europäischen Studien eingeflossen sind, dargestellt
(siehe Tabelle):
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1. Im Vergleich zum derzeit in Deutschland geltenden Grundsatz I
(entspricht Basel I) sinken demnach die Eigenkapitalanforderungen für
das gesamte deutsche Bankensystem um 6,7 Prozent.
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2. Die durchschnittliche Absenkung der Eigenkapitalanforderungen für
die Gruppe 1-Banken (International tätige, diversifizierte Banken mit
einem Kernkapital von mindestens 3 Milliarden Euro) nach Basel II
beträgt 1,0 Prozent für den Basis-IRB-Ansatz und 5,2 Prozent für den
fortgeschrittenen IRB-Ansatz (jeweils verglichen mit Grundsatz I). Für
die Mehrzahl der Gruppe 1-Banken haben sich die Kapitalanforderungen
bei den auf internen Ratings basierenden Ansätzen (IRB) auch im
Vergleich zur QIS 4 verringert. Dies ist aus Sicht der Bundesbank in
gewissem Umfang auf ein günstigeres konjunkturelles Umfeld zum
Zeitpunkt der QIS 5 zurückzuführen. Darauf deuten insbesondere die im
Vergleich zur QIS 4 stärkeren Absenkungen in der Forderungsklasse
Unternehmen sowie die größere Zahl von Banken, die einen Überschuss an
Wertberichtigungen im Vergleich zu den erwarteten Verlusten aufweisen,
hin.
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3. Für die Gruppe 2-Banken (Banken, die nicht zur Gruppe 1 gehören)
ergibt sich gegenüber Grundsatz I im Mittel eine Verringerung der
Eigenkapitalanforderungen um 5,4 Prozent beim Standardansatz sowie um
8,3 Prozent beim Basis-IRB-Ansatz. Der Rückgang der
Kapitalanforderungen um 26,9 Prozent beim fortgeschrittenen IRB-Ansatz
beruht im Wesentlichen auf den Daten von insgesamt fünf Spezialbanken,
die jedoch nicht repräsentativ für die Gruppe 2-Banken insgesamt sein
dürften. Die über alle Ansätze hinweg günstigeren Ergebnisse im
Vergleich zu den Gruppe 1-Banken sind in erster Linie auf den höheren
Anteil des Mengengeschäftes (Retail) zurückzuführen.
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Die QIS 5-Ergebnisse bestätigen, aus Sicht der Bundesbank, dass
deutliche Anreize für die Umsetzung fortgeschrittener regulatorischer
Ansätze bestehen. In der Regel sind die Eigenkapitalanforderungen für
den Basis-IRB-Ansatz niedriger als im Standardansatz und für den
fortgeschrittenen IRB-Ansatz geringer als für den Basis-IRB-Ansatz.
Ebenso führt die Anwendung der fortgeschrittenen Ansätze für das
operationelle Risiko - Standardansatz und "Advanced Measurement
Approach" (AMA) - zu geringeren Kapitalanforderungen. Hinsichtlich der
einzelnen Risikokategorien und Forderungsklassen lassen sich aus der
QIS 5 folgende Erkenntnisse ableiten: Erstens: Die Forderungsklassen
Hypothekendarlehen, Übriges Retail, Unternehmen und KMU-Unternehmen
zeigen sowohl für Gruppe 1-Banken bei den IRB-Ansätzen als auch für
Gruppe 2-Banken beim Standardansatz und beim Basis-IRB-Ansatz die
stärksten Absenkungen der Kapitalanforderungen. Demgegenüber dürfte
die zukünftig risikosensitivere Eigenkapitalunterlegung von
zugesagten, jedoch (noch) nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien in
die entgegengesetzte Richtung wirken. Zweitens: Beim operationellen
Risiko haben sich die Kapitalanforderungen der Gruppe 1-Banken
gegenüber der QIS 4 deutlich verringert. Grund hierfür ist in erster
Linie die Weiterentwicklung der internen Methoden sowie die Verwendung
fortgeschrittenerer Ansätze.
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Drittens: Die Änderungen der Regelungen zum Handelsbuch, insbesondere
die Risikogewichtsfunktionen für den Doppelausfalleffekt sowie die
Zulassung interner Modelle für die Berechnung von Kontrahentenrisiken
aus OTC-Derivaten, konnten in der QIS 5 von den Banken nur teilweise
berücksichtigt werden. Verlässliche Schlussfolgerungen in diesen
Teilbereichen sind derzeit aufgrund einer noch zu geringen Datenbasis
nicht möglich. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die neuen Regeln
per saldo weitere Erleichterungen bei den Eigenkapitalanforderungen
zur Folge haben werden.
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Viertens: Im Bereich der Forderungsverbriefungen werden die Ergebnisse
der QIS 4 im Wesentlichen bestätigt. Allerdings fällt der Anstieg der
Kapitalanforderungen bei Gruppe 1-Banken in der QIS 5 deutlich
geringer aus als noch in der QIS 4. Dies ist vor allem auf eine
verbesserte Datenbasis, die Weiterentwicklung von internen
Einstufungsverfahren im Rahmen von
Assed-Backed-Commercial-Paper-Programmen sowie die zunehmende
Anwendung der so genannten Aufsichtlichen Formel zurückzuführen.
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Zur Datenbasis: In Deutschland lieferten insgesamt 102 Banken und
Sparkassen Daten, die als Bestandteil der für die G10-Länder erhobenen
Daten zur Überprüfung der Kalibrierung der Risikogewichte verwendet
werden. Die veröffentlichten Ergebnisse berücksichtigen Daten von 13
Gruppe 1-Banken und 89 Gruppe 2-Banken. Bei den Banken, die keinen QIS
5-Erhebungsbogen einreichten, aber bereits an der QIS 4 teilgenommen
hatten, wurden die Ergebnisse der QIS 4 berücksichtigt, soweit sich
zwischenzeitlich keine signifikanten Änderungen ergaben.
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Bei der Datenerhebung zur QIS 5 wurde bei den deutschen Banken auf die
konkrete intendierte Umsetzung der CRD abgehoben. Die Daten, die in
der Regel auf einem Stichtag im zweiten Halbjahr 2005 basieren, weisen
im Vergleich zur vierten Auswirkungsstudie eine verbesserte Qualität
auf, zumal die Umsetzung von Basel II in den meisten Kreditinstituten
gegenüber dem Jahr 2004 weiter fortgeschritten ist. Insofern lieferte
die fünfte Auswirkungsstudie weltweit auch wertvolle Erkenntnisse zum
Stand der Umsetzung von Basel II in den Banken.
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Deutscher Länderreport: Detaillierte Ergebnisse enthält der deutsche
Länderreport, der noch im Juni 2006 verfügbar sein soll
(www.bundesbank.de; siehe Sachgebiet Bankenaufsicht).

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