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Zentralbanken: Massenzahlungssysteme: Konsultation

Das Eurosystem hat einen harmonisierten einheitlichen Katalog von Erwartungen der für die Überwachung zuständigen Stellen an Massenzahlungssysteme erstellt, der eine angemessene Überwachung der Verbindungen zwischen diesen Systemen gewährleisten soll. In dem Dokument "Oversight expectations for links between retail payment systems" werden rechtliche, finanzielle und operationelle Risiken sowie Fragen hinsichtlich der Teilnahme, der Führungs- und Verwaltungsstruktur sowie der Effizienz erörtert. Das Eurosystem lädt alle Interessenten ein, bis zum 18. Mai 2012 zu den in dem Dokument enthaltenen Vorschlägen Stellung zu nehmen, und bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie beurteilen Sie unter Berücksichtigung von Sepa die Entwicklung der Infrastrukturen für das Clearing von Massenzahlungen in Europa und die Rolle von Verbindungen zwischen Massenzahlungssystemen?

2. Sind die Definitionen von Verbindungen und der Anwendungsbereich der Überwachungserwartungen im Dokument klar abgegrenzt?

3. Werden im Hinblick auf Risiken und Effizienz alle für Verbindungen relevanten Aspekte angesprochen?

4. Wie beurteilen Sie Risiken und Effizienz von indirekten Verbindungen (indirect links) und Aneinanderreihungen von direkten Verbindungen (relayed links) zwischen Massenzahlungssystemen im Vergleich zu einzelnen direkten Verbindungen (direct links)? Werden die vorgeschlagenen Anforderungen diesen Risiken in angemessener Form gerecht? Ist Ihr System über eine indirekte Verbindung oder eine Aneinanderreihung von direkten Verbindungen mit einem anderen Massenzahlungssystem verbunden?

5. Welche Bereiche dieser Anforderungen könnten entsprechend der Bedeutung der jeweiligen Verbindung abgestuft werden (Proportionalität)?

Die endgültige Fassung der Überwachungserwartungen wird nach Abschluss des öffentlichen Konsultationsverfahrens auf der Website der EZB eingestellt. Alle eingegangenen Beiträge werden im Internet veröffentlicht, sofern der Verfasser der Veröffentlichung nicht ausdrücklich widerspricht. Die Kommentare können in Englisch oder der jeweiligen Amtssprache an die EZB oder an eine nationale Zentralbank des Eurosystems gerichtet werden.

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