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Zentralbanken - Sepa: ab Februar 2014

Die Deutsche Bundesbank hat die am 20. Dezember 2011 erfolgte Zustimmung des Econ-Ausschusses im Europäischen Parlament zu dem Entwurf für eine EU-Verordnung, mit der das Auslaufen der nationalen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften bis Februar 2014 festgelegt wird. Mit der "Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Veränderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009" (Sepa-Verordnung) soll der Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum Sepa (Single Euro Payments Area) vollendet werden und in allen EU-Ländern die Überweisung und die Lastschrift für Zahlungen in Euro harmonisiert werden. Seitens der Notenbank wird auf die Klarheit über die Endtermine als unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen der Sepa-Umstellung verwiesen.

Mit Sepa ist für die Kunden in Deutschland die Nutzung einer einheitlichen 22-stelligen Kontokennung verbunden - die sogenannte Iban (International Bank Account Number). Diese setzt sich hierzulande aus den bekannten Elementen Kontonummer und Bankleitzahl zusammen, und wird ergänzt durch das Länderkürzel DE und eine zweistellige Prüfziffer. Mit Hilfe dieser Prüfziffer können Schreibfehler bei der Iban identifiziert werden. Um den Übergang verbraucherfreundlicher zu gestalten, können die Mitgliedstaaten bis zum 1. Februar 2016 eine Weiternutzung der nationalen Kontokennungen (in Deutschland Kontonummer und Bankleitzahl) für Konsumenten erlauben. Damit die Verordnung in Kraft treten kann, ist noch die Zustimmung des gesamten Europäischen Parlaments und des EU-Ministerrats erforderlich.

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