Deutsche Börse: Obergrenze für die Gesamtvergütung

Der Aufsichtsrat der deutschen Börse hat im Zuge einer Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems unter anderem eine Obergrenze für die Gesamtvergütung beschlossen. Als Kernpunkt der Änderungen wird die jährliche Vorstandsvergütung, bestehend aus fixen und variablen Gehaltsbestandteilen sowie betrieblicher Altersversorgung, bei 9,5 Millionen Euro begrenzt. Diese Obergrenze soll bereits mit Blick auf die Vorstandsvergütung 2017 wirksam werden.

Die Überarbeitung, so heißt es in einer Mitteilung der Börse, wurde bereits seit langem vorbereitet. Der Aufsichtsrat hat demnach unmittelbar nach der vergangenen Hauptversammlung damit begonnen, sich intensiv mit der Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems zu beschäftigen. Die Anpassungen seien nach intensiven Diskussionen und unter Einbindung externer Vergütungsexperten im Aufsichtsrat und im Personalausschuss des Gremiums entwickelt worden. Das überarbeitete Vorstandsvergütungssystem stehe im Einklang mit akzeptierter Marktpraxis und entspreche den Anforderungen wesentlicher Stakeholder.

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