Hauck & Aufhäuser Innovative Capital erste AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft für digitale Assets mit BaFin-Lizenz

Hauck & Aufhäuser Innovative Capital GmbH (HAIC) hat Anfang Februar 2022 die BaFin-Erlaubnis als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach §§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit §22 KAGB erhalten. Damit ist das Tochterunternehmen der Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG die erste in Deutschland vollregulierte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für digitale Assets. Die Erlaubnis der HAIC als KVG beinhaltet die Erlaubnis zur Auflage und Verwaltung von Investmentfonds als Sondervermögen, die in native Kryptowerte investieren oder diese einer klassischen Portfolioallokation beimischen. Hauck & Aufhäuser Innovative Capital agiert hierbei als Verwaltungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit der KAGB-Verwahrstelle der Bank Hauck Aufhäuser Lampe sowie einem eigenen regulierten Kryptoverwahrer. Das Closing der hierfür übernommenen Kapilendo Custodian AG steht derzeit noch aus.

„Mit unserer KVG für digitale Assets planen wir die Auflage und das Management hauseigener Digital-Asset-Fonds, wollen als Master-KVG aber auch Fondsinitiatoren und Asset Managern bei ihren Fondsprodukten als Servicepartner zur Verfügung stehen", sagt Dr. Holger Sepp, Mitglied des Vorstands bei Hauck Aufhäuser Lampe. „Künftig können wir so das gesamte Dienstleistungsspektrum für Digital-Asset-Investmentprodukte aus einer Hand anbieten, angefangen vom Portfoliomanagement über die KVG-Dienstleistungen und die Fondsadministration bis hin zur Verwahrung und der Verwahrstelle."

Hauck & Aufhäuser Innovative Capital wurde im September 2020 gegründet und verfügte bisher über eine KVG-Registrierung nach § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 KAGB. Geschäftsführer der Verwaltungsgesellschaft sind Patrick Karb und Stephan Edelmann. 

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