Bankenchronik Ausgabe 13/2016

8. Juni 2016 bis 22. Juni 2016

Sowohl die Aktionäre der WGZ Bank als auch die der DZ Bank haben in der zweiten Juni-Hälfte auf ihren Hauptversammlungen dem Verschmelzungsvertrag zum Zusammenschluss der beiden Häuser mit Quoten von nahezu 100 Prozent zugestimmt. Die vereinigte Zentralbank für die rund 1 000 Genossenschaftsbanken in Deutschland soll am 1. August 2016 an den Start gehen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 9. Juni eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Rechtssicherheit von Nettingvereinbarungen im Anwendungsbereich des deutschen Insolvenzrechts sicherzustellen. Diese Verfügung war notwendig geworden nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom gleichen Tag zur Wirksamkeit von bestimmten Vereinbarungen im Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte. Darin hatte der BGH entschieden, dass eine Abrechnungsvereinbarung, die Parteien von Aktienoptionsgeschäften für den Fall der Insolvenz getroffen haben und die dem § 104 der Insolvenzordnung widerspricht, insoweit unwirksam ist. Daraufhin haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erklärt, gesetzgeberische Maßnahmen für eine kurzfristige Klarstellung der betroffenen Vorschriften des Insolvenzrechts auf den Weg zu bringen, um zu gewährleisten, dass die gängigen Rahmenverträge auch weiterhin im Markt und von den Aufsichtsbehörden anerkannt werden. Sollte der Gesetzgeber tätig werden, würden einige Monate verstreichen, bis diese Änderungen in Kraft treten können. Die BaFin legt für diesen Zeitraum fest, dass die vertraglichen Nettingvereinbarungen auch weiterhin vereinbarungsgemäß abgewickelt werden müssen. Für den Fall, dass die Rahmenverträge außer Kraft gesetzt worden wären, hätten Kreditinstitute ihre Derivatepositionen mit wesentlich mehr Eigen kapital unterlegen müssen.

Die im Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angesiedelte Sparkassenaufsicht hat den Jahresabschluss 2014 der Stadtsparkasse Düsseldorf aufgehoben. In dem Verfahren hat Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 durch den Verwaltungsrat beanstandet. Nach dem Willen des Vorstands - und auch der Verwaltungsratsmehrheit - sollte das Jahresergebnis der Sparkasse von rund 104 Millionen Euro bis auf einen Jahresüberschuss in Höhe von rund 3,3 Millionen Euro vollständig dem Sonderposten für allgemeine Bankenrisiken (§ 340g HGB) zugeführt werden. Der Vorstand vertrat die Auffassung, dass im Rahmen des § 340g HGB (Handelsgesetzbuch) ein weiter Ermessensspielraum bestehe, der nur durch eine Willkürkontrolle begrenzt werde. Diese Begründung ist nach Auffassung der Sparkassenaufsicht nicht zulässig: Vielmehr unterliegt die Entscheidung zur Dotierung des Sonderpostens rechtlichen Ermessensgrenzen, die sowohl vom Verwaltungsrat als auch von der Sparkassenaufsicht überprüfbar sind. Wenige Tage nach dem Beschluss gab die Sparkasse bekannt, für die Jahre 2014 und 2015 einen Betrag von insgesamt 25 Millionen Euro an die Träger ausschütten zu wollen. Das öffentlich-rechtliche Kreditinstitut behält sich vor, eventuell Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Finanzministeriums einzulegen.

Die BaFin hat angekündigt, im Juli eine Stelle einzurichten, bei der Hinweisgeber mutmaßliche Verstöße gegen aufsichtliche Bestimmungen melden können. Der Begriff des Aufsichtsrechts wird dabei umfassend ausgelegt: Einbezogen werden alle Gesetze, Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen und sonstige Vorschriften sowie Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union, bei denen es die Aufgabe der BaFin ist, deren Einhaltung durch die von ihr beaufsichtigten Unternehmen und Personen sicherzustellen oder Verstöße dagegen zu ahnden. Es soll auch die Möglichkeit bestehen, Hinweise anonym zu geben. Rechtsgrundlage für die Hinweisgeberstelle ist § 4d Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG), der durch das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz geschaffen wird.

Die Berliner Finleap GmbH hat insgesamt 21 Millionen Euro Eigenkapital von bestehenden und neuen Gesellschaftern eingesammelt. Das Unternehmen hat sich auf die Gründung und den Aufbau digitaler Unternehmen in der Finanzbranche spezialisiert. Neben dem Gründungsgesellschafter, der Berliner HitFox-Gruppe, beteiligten sich in der aktuellen Finanzierungsrunde auch neue institutionelle Investoren aus der Versicherungsbranche. Einer davon ist die Hannover Rück, Rückversicherer mit einer Bruttoprämie von rund 17 Milliarden Euro.

Die Europäische Investitionsbank EIB wird 100 Millionen Pfund in Kredite über die britische Plattform Funding Circle investieren. Diese sollen britischen Mittelständlern zugutekommen. Zudem gibt die EIB 25 Millionen Pfund in das Vehikel SME Income Fund, das ebenfalls von Funding Circle betrieben wird. Es ist das erste Mal, dass die europäische Förderbank Mittel über einen Kreditmarktplatz vergibt. Bisher wurde über die Plattform seit ihrer Gründung im Jahr 2010 ein Kreditvolumen von rund 1,25 Milliarden Pfund an 16 000 Unternehmen arrangiert.

Die KfW hat mit den Landesförderinstituten in Baden-Württemberg (L-Bank), Berlin (IBB), Hessen (WI-Bank) und Sachsen (Sächsische Aufbaubank) Kooperationen auf Basis von Globaldarlehen in Höhe von insgesamt 515 Millionen Euro abgeschlossen. Mit dem Produktangebot stehen zinsgünstige Mittel zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum aus dem KfW-Programm "Energieeffizient Bauen" (CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes) zur Verfügung. Die Förderung ist an die Einhaltung des KfW-Standards Effizienzhaus 70 geknüpft. Das geförderte Volumen wird schwerpunktmäßig für den Mietwohnungsbau eingesetzt. Für die kommenden zwei Jahre stehen so insgesamt bis zu 2 Milliarden Euro für alle Landesförderinstitute bereit.

Der Staat Ungarn hat über Corvinus Zrt. einen 15-prozentigen Anteil an der Erste Bank Hungary Zrt. (EBH) erworben. Einen gleich großen Anteil an dem Kreditinstitut hat die European Bank for Reconstruction and Development (EBRD) gekauft. Verkäufer der Anteile ist die österreichische Sparkassenorganisation in Gestalt der Erste Group Bank AG (Erste Group). Die Erste Group soll ihre Eigenkapitalbasis stärken, um die ungarische Wirtschaft mit weiteren Krediten versorgen zu können. Ungarn und die EBRD haben zusammen 77,78 Milliarden ungarische Forint (etwa 250 Millionen Euro) für ihre Minderheitsanteile bezahlt. Der Abschluss der Transaktion, die noch von den zuständigen Behörden genehmigt werden muss, wird für den Herbst dieses Jahres erwartet.

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